STAATSM11M1STER1UM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR jg**! Freistaat tjsß SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Jähnigen, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/628 Thema: Bedarf für den Bau eines Radweges an der S 31 bei Mügeln/ Leisnig (Landkreis Nordsachsen) Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 62-1053/35/1 Dresden, 2 8 JAN. 20B Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der Alltagsradverkehr im ländlichen Raum stellt eine nachhaltige Form der Mobilität für viele vor allem junge Menschen im Freistaat Sachsen dar. Zahlreiche Schülerinnen und Schüler, aber auch Senio-rinnen und Senioren nutzen das Fahrrad, um Institutionen und Einkaufsmöglichkeiten in ihrer Umgebung zu erreichen. Hierbei wollen sie sicher und zügig ankommen. ZsjrlifikJäl seit f.006 audit Ijorufundfamilie Im Planfeststellungsverfahren haben die Bürgerinnen und Bürger von Mügeln und Leisnig vielfach auf die Erforderlichkeit eines einseitigen Rad- und Fußweges auf der S 31 außerorts hingewiesen. Der Mügelner Ortsteil Kemmlitz und der Mügelner Ortsteil Neusornzig mit einem Grundschulstandort an dem die S 31 Autobahnzubringercharakter hat, sind für den Alltagsradverkehr nicht erreichbar. Dennoch wurde in der Radverkehrsplanung des Freistaates Sachsen "SachsenNetz Rad" der Bedarf an dieser Stelle weder erkannt, noch berücksichtigt.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden Es ist zwischen Alltagsradverkehr und touristischem Radverkehr zu unterscheiden. Das SachsenNetz Rad ist das Hauptnetz der touristischen Radwege in Sachsen. Für den Bau touristischer Radwege sind gemäß der Straßengesetze des Bundes und des Freistaates Sachsen die Kommunen zuständig. Der Freistaat Sachsen unterstützt die Kommunen dabei mit Fördermitteln. Seite 1 von 4 www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat HP SACHSEN Die Straßenbauverwaltung des Freistaates Sachsen ist für Radverkehrsanlagen im Zuge von Bundes- bzw. Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten zuständig, sofern solche aus Verkehrssicherheitsgründen notwendig sind. Diese dienen vorrangig dem Alltagsradverkehr. Touristische Routen können abschnittsweise mit über diese Radwege geführt werden, wenn eine Bündelung sinnvoll ist. Der Bedarf an solchen straßenbegleitenden Radwegen (an Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten, d. h. im Bereich der Zuständigkeit der sächsischen Straßenbauverwaltung) wurde für ganz Sachsen in einer Multikriterienanalyse untersucht. Das Verfahren ist wissenschaftlich abgesichert und in der Radverkehrskonzeption für den Freistaat Sachsen 2014 beschrieben. Fragei: Zu welchen Ergebnissen führte die Multikriterienanalyse zur Feststellung eines Bedarfs für den Ausbau des Radverkehrsnetzes in und um Mügeln sowie in und um Leisnig? Die Ergebnisse der Multikriterienanalyse für den Bedarf an straßenbegleitenden Radwegen an allen Bundes- und Staatsstraßen in Sachsen außerhalb von Ortsdurchfahrten sind unter www.radverkehr.sachsen.de einsehbar (abschnittsweise aufgelistet sowie in Form von Kreiskarten). Dies umfasst auch die Straßenabschnitte in und um Mügeln und Leisnig. In der Anlage ist der entsprechende Kartenausschnitt enthalten. Für detailliertere Informationen zu einzelnen Abschnitten wird auf die im Internet eingestellten Listen verwiesen. Frage 2: In welcher Art und Weise hat die Staatsregierung bei der Erstellung der Bedarfsliste für den Radverkehrswegeausbau für die Radverkehrskonzeption "SachsenNetz Rad" die Bürgerinnen und Bürger mit einbezogen und welche Bedarfsanalysen wurden auf welchen fachlichen und methodischen Grundlagen wann, durch wen und in welchem konkreten Umfang durchgeführt? Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) hat im Zuge der Erstellung der Radverkehrskonzeption die sächsischen Kommunen aufgefordert, den Bedarf an Radverkehrsanlagen auf ihrem Gebiet zu benennen. Die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger oblag dabei den Kommunen selbst. Weitere Bedarfsanmeldungen erfolgten durch die regionalen Niederlassungen des LASuV aus der Kenntnis der Verkehrssituation im Netz der Bundes- und Staatsstraßen. Alle eingegangenen Bedarfsmeldungen wurden nach dem in der Radverkehrskonzeption beschriebenen Verfahren einheitlich geprüft und in drei Prioritätsklassen eingeordnet. Im Ergebnis wurde ein Bedarf von 538 km Radwegen an Bundes- und Staatsstraßen in Prioritätsklasse A (Realisierung bis 2025 angestrebt) eingeordnet. Die Grundlage für die Bewertung bilden das aktuelle technische Regelwerk der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), in diesem Falle maßgeblich die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA)“, aktuelle raumstrukturelle und soziodemographische Daten sowie Verkehrszahlen. Die Realisierung der Maßnahmen setzt die Erlangung des Baurechts und ausreichende Haushaltsmittel voraus. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Die Bedarfsprüfung wurde 2013/2014 durch das LASuV in Zusammenarbeit mit der LISt GmbH Rochlitz und dem Fachplanungsbüro ISUP GmbH Dresden durchgeführt. Frage 3: Welche Möglichkeiten bestünden für die Kommunen Mügeln und Leis-nig den Radweg auf der S 31 noch nachträglich, auch ohne Aufnahme der entsprechenden Streckenabschnitte in die Bedarfsliste des "Sach-senNetz Rad" zu realisieren? Zur Unterscheidung zwischen staatsstraßenbegleitenden Radwegen für den Alltagsradverkehr und dem touristischen „SachsenNetz Rad“ wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Der Bedarf für eine Radwegverbindung an der S 31 zwischen Mügeln und den Ortsteilen Neusornzig bzw. Abzweig nach Kemmlitz wurde bereits mehrfach untersucht, zuletzt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau der S 31 zwischen der BABA 14 und Mügeln sowie im Zuge der Radverkehrskonzeption für den Freistaat Sachsen 2014. Dabei wurden auch die Einwendungen der Anwohner abgewogen und der Schülerverkehr berücksichtigt. Im Ergebnis wurde übereinstimmend durch die Planfeststellungsbehörde sowie die Straßenbauverwaltung festgestellt, dass aufgrund der geringen Verkehrsbelastung auf der S 31 kein straßenbegleitender Radweg erforderlich ist. Es wird somit die Planrechtfertigung als Grundlage für Eingriffe in die Rechte Dritter in Frage gestellt. Unabhängig davon besteht für die Kommunen die Möglichkeit, einen selbständig geführten Radweg zwischen Mügeln und Leisnig in eigener Verantwortung zu realisieren. Sofern die Planung auf der Grundlage einer (kommunalen) Radverkehrskonzeption erfolgt, kann das Vorhaben durch den Freistaat mit Fördersätzen von bis zu 90 % gefördert werden. Frage 4: Plant die Staatsregierung für den nächsten Doppelhaushalt 2015/2016 des Freistaates Sachsen mehr Geld für den Bau von sicheren Radverkehrsanlagen im ländlichen Raum und die allgemeine Förderung des Alltagsradverkehrs im ländlichen Raum bereitzustellen, wenn ja, wie viel mehr Mittel sollen zur Verfügung gestellt werden, wenn nein, warum nicht? Im Koalitionsvertrag 2014 - 2019 zwischen CDU und SPD ist festgehalten, die Mittel für den Radverkehr ab dem Doppelhaushalt 2015/2016 zu erhöhen. Die Staatsregierung hat die Mittel zur Förderung des kommunalen Radverkehrs im Haushaltsentwurf schrittweise von 2,5 Mio. € (2014) auf 4,0 Mio. € (2015) bzw. 8,0 Mio. € (2016) erhöht. Für den Bau von Radwegen an Staatsstraßen stehen unter Vorbehalt der Haushaltsaufstellung durch den Sächsischen Landtag ab 2015 jährlich 5,0 Mio. € zur Verfügung (2014: 1,0 Mio. €). Freistaat SACHSEN Seite 3 von 4 FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR STAATSMINISTERIUM Freistaat SACHSEN Frage 5: Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung, um den Alltagsradverkehr im ländlichen Raum in Sachsen im speziellen und im Landkreis Nordsachsen im speziellen verkehrsrechtlich, -technisch und organisatorisch sicher auszugestalten? (Auflistung erbeten) Die Staatsregierung fördert den Radverkehr in allen Regionen Sachsens durch die folgenden Maßnahmen: • Planung, Bau und Finanzierung von straßenbegleitenden Radwegen an Bundesund Staatsstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften • Bereitstellung von Finanzmitteln zur Förderung des kommunalen Radverkehrs • baufachliche Prüfung kommunaler Vorhaben • Koordinierung von Radverkehrsfragen in der neu eingerichteten Landesarbeitsgemeinschaft Radverkehr und den Regionalen Arbeitsgemeinschaften Radverkehr unter Einbeziehung aller Aufgabenträger des Radverkehrs, fachliche Beratung der Kommunen • Beteiligung an bundesweiten Expertengremien zur Entwicklung des Radverkehrs und zur einheitlichen Handhabung von Radverkehrsfragen • Aufbau und anschließende Pflege einer landesweiten Radwegedatenbank mit kostenfreier Nutzung durch die sächsischen Kommunen • Verkehrssicherheitsarbeit in der AG Radverkehr im Lenkungsausschuss Verkehrssicherheit, Auswertung der Unfallstatistik Radverkehr, Erarbeitung und Durchführung von Maßnahmen zur Unfallprävention. Mit freundlichen Grüßen Seite 4 von 4 Anlage zu DRS 6-628 wcitzscfien ^aasÄy- 7-;. . NKWTJff- ' '. *. “• V; »jTO -./ ^ tr \ <1.-* J = * rr t --n i - ** * ✓/» j^5>. J'V ':*v "? 1 i > iIMWiV\ "" w» 1 Zeichenerklärung s$f Klassifiziertes Straßennetz: AU» BuTMotfooanr.iTÄBeacrKPS B93> Mafaifie srssoocrcnrgsrsrtng ouröcKraie Bijneissa&e t.i Bcefenrurg S177> atoiaige WgUgalggMg KflM> 2-EtafMig» «aeisssaQe m3 Beafcflntng r apfl SCsOcmefinguicfturg 4844 I Radverkehrsnetze: SacMMzRad fÄkkxh» D-Routca |l2) und EuroVek>«octen Beschlossene” Kommunale __ Radverkehrsnetze vorhanden. Zssanö yrv (nachrichtlich. «o«9«o»«i kAir vw* mW nanMih^ mwM* imrÜanafl Regionale Sonstige Strecke im KaupCradroute SachscnNett Rad H-1 »n*fc Weüerf-JryncdesRcctenewta^es * auSerhife Sachsens Radverkehrsanlagen an überörtlichen Straßen: Tsasserrtihrung bekannt / «MM Bedarf * außerhalb Ortsdurchfahrt