STAATSM11M1STEP1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2819 ^Dresden, tj[ . September 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6289 Thema: Aktivitäten der extremen Rechten in Sachsen im Monat August 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff "extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer l. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Er- Kenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugange . Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen, die mit Blick auf die wiederholte und räumlich umfassende Fragestellung den gesamten Phänomenbereich abdecken, würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen , die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identitat seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstli^ ehe Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Die Fragestellerin begehrt zum Teil Auskünfte über personenbezogene Daten, insbesondere Namen von Geschehensbeteiligten. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 SächsVerf). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsansprach der Fragestellerin mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinaus personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben musste. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 SächsVSG über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten, die Rückschlüsse auf politische Meinungen zulassen . Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem bestimmten - in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen - Lager zugeordnet werden soll. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Seite 2 von 6 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 1: Welche Aktivitäten der extremen Rechten (Demonstrationen, Zusammenrottungen , Kundgebungen, Versammlungen, Konzerte usw.) gab es im Monat August 2016 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Es wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: Datum Ort Veranstalter Teilnehmerzahl Veranstaltung ggf. Bands, Liedermacher, Redner 02./03.08. 2016 Döbeln JN Mittelsachsen Verteilaktion "Anti-Asyl" 04.08.2016 Delitzsch Rechtsextremisten Kundgebung "Merkel's Asyltraum ist geplatzt!!!", Redner: David KÖCKERT, Alexander KURTH 04.08.2016 Krostitz Rechtsextremisten 14 Kundgebung "Merkel's Asyltraum ist geplatzt!!!", Redner: David KÖCKERT 04.08.2016 Schkeuditz Rechtsextremisten 29 Kundgebung "Merkel's Asyltraum ist geplatzt"!", Redner: David KÖCKERT 06.08.2016 Löbau Rechtsextremisten ca. 65 Demonstration "Soziale Gerechtigkeit Demokratie Frieden", Redner: Alexander KURTH, David KÖCKERT 06.08.2016 Grimma Rechtsextremisten Sommerfest mit LUNIKOFF "Wir sagen DANKE!!! für 3 Jahre Balladentour " Anfang August 2016 Görlitz Partei "Der Dritte Weg" Verteilaktion zum Thema "Anti-Asyl" 13.08.2016 Görlitz NPD mind. 2 Protestaktion im Zusammenhang mit einer Gedenkveranstaltung anlässlich des Jahrestages des Mauerbaus 14.08.2016 Limbach- Oberfroh na Rechtsextremisten mind. 2 Demonstration "Recht & Wahrheit" 18.08.2016 Chemnitz Rechtsextremisten mind. 4 drei Kundgebungen "Merkel 's Asyltraum ist geplatzt !!!", Redner: Alexander KURTH, David KÖCKERT, Katrin KÖHLER Seite 3 von 6 STAATSMnM1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSE1N 18.08.2016 Leipzig Rechtsextremisten Gedenkaktion 20.08.2016 Torgau, OT Staupitz Rechtsextremisten ca. 230 Rechtsextremistisches Konzert mit Auftritten von IC1, Mistreat, Non Plus Ultra, W.U.T. 20.08.2016 Flauen Partei "Der Dritte Weg" ca. 50 Zeitzeugenvortrag zur SS- Division "Nordland", Redner : Rico DÖHLER, Tony GENTSCH 20.08.2016 Bautzen Aryan Brotherhood Eastside Treffen "5th Anniversary" 21.08.2016 Heidenau Rechtsextremisten ca. 20 Treffen am Rande einer Demonstration des politisehen Gegners 22.08.2016 Fichtelberg JN Chemnitz mind. 6 Wanderung mit Besuch am Grab des Dichters Anton Günther 24.08.2016 Flauen Partei "Der Dritte Weg" - Stützpunkt Vogtland mind. 6 Kundgebung "Kein Applaus für Tierquälerei! Wildtiere gehören nicht in den Zirkus!" 26.08.2016 Region Zwickau Partei "Der Dritte Weg" - Gebietsverband Mitte l nformationsveranstaltung , Redner: Tony GENTSCH 27.08.2016 Wernesgrün Partei "Der Dritte Weg" - Stützpunkt Vogtland Flyerverteilung beim "Tag der Vogtländer" Ende August Raum Nassen JN Flyerverteilung (Werbung NPD/JN) 29.08.2016 Würzen Partei "Der Dritte Weg" - Stützpunkt Mittelland Flyerverteilung zur Thematik Anti-Asyl und Asyl- Politik Freiberg Partei "Der Dritte Weg" - Stützpunkt Mittelsachsen/ Erzgebirge Verteilaktion zur Thematik Anti-Asyt und Asylpolitik * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.- Nr. 6/6295 verwiesen. Seite 4 von 6 STAATS1VI1N1STER1U1M DES INNERN Freistaat SÄCHSBTsl Frage 2: An welchen nicht-extremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextrem istischer Veranstalter bzw. Organisatoren beteiligten sich Anhänger der extremen Rechten in welchen Funktionen (z.B. Teilnehmer, Redner, Anmelder, Ordner) im Monat August 2016 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort , Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Das LfV Sachsen beobachtet die Beteiligung von Extremisten an nichtextremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren auf der Grundlage seiner Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (SächsVSG). Die nichtextremistischen Veranstalter bzw. Organisatoren selbst sind keine Beobachtungsobjekte des LfV Sachsen. Es wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: Datum Ort Veranstalter Anzahl der rechtsextrem . Teilnehmer Veranstaltung, Art der Beteiligung/Funktion, ggf. Bands, Liedermacher, Redner 01.08.2016 Dresden Nichtextremisten Beteiligung von Rechtsextremisten an einer PEGIDA-Demonstration 15.08.2016 Dresden Nichtextremisten Beteiligung von Rechtsextremisten an einer PEGIDA-Demonstration 27.08.2016 Leipzig Nichtextremisten mind. 4 Teilnahme von Rechtsextremisten an der Veranstaltung "Imperium Fighting Championship v" 29.08.2016 Dresden Nichtextremisten Beteiligung von Rechtsextremisten an einer PEGIDA-Demonstration 29.08.2016 Würzen Nichtextremisten mind. 1 Beteiligung mindestens eines Rechtsextremisten an einer Versammlung zum Thema Antiasyl Frage 3: Welche Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Frage 1 wurden im Monat August 2016 aus welchen Gründen bereits im Vorfeld verboten oder aufgelöst (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Es wurden keine als rechtsextremistisch bewerteten Aktivitäten im obigen Sinne verboten oder aufgelöst. Seite 5 von 6 STAATSM1N1STEP1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Welche in den vergangenen zwölf Monaten durchgeführten Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Fragen 1 und 2 wurden der Staatsregierung im Zuge von Nachmeldungen, Neubewertungen o.a. bekannt, die bei der Beantwortung zurückliegender Kleiner Anfragen der Fragestellerin noch nicht berücksichtigt wurdgn? Der ^ taat^fegierung wurden keine Aktivitäten im Sinne der Fragestellung bekannt. Mit fjeun^lichen Grüßen Markus Ulbig1 Seite 6 von 6 2016-09-28T15:26:01+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes