Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29101073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6296 Thema: Fördermittel zugunsten der Herren Reinhard Rade, Hans Jörg Schimanek jr. und deren Unternehmungen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Förderleistungen des Freistaates Sachsen erhielten Herr Reinhard Rade bzw. dessen Unternehmungen seit dem Jahr 2000 in welchem Umfang und zu welchem Zweck? Frage 2: Welche Förderleistungen des Freistaates Sachsen erhielten Herr Hans Jörg Schimanek jr. bzw. dessen Unternehmungen seit dem Jahr 2000 in welchem Umfang und zu welchem Zweck? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Von einer Beantwortung der Fragen durch die Staatsregierung wird , soweit Herr Reinhard Rade bzw. Herr Hans Jörg Schimanek jr. betroffen sind , abgesehen . Einer Beantwortung stehen Rechte Dritter im Sinne des Artikels 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) entgegen. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Artikel 33 SächsVerf zählt zu den Rechten Dritter im Sinne des Artikel 51 Absatz 2 SächsVerf. Der Auskunftserteilung steht dieses Recht hier entgegen. Die Staatsregierung ist sich der herausgehobenen Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts für die in der Verfassung verankerte Funktion des Abgeordneten bewusst. Allerdings ist dieses Fragerecht nicht schrankenlos. Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage hat die Staatsregierung das geschützte Recht der in den Fragen 1 und 2 genannten Personen auf informationelle Selbstbestimmung zu berücksichtigen . Die erforderliche Abwägung zwischen dem Interesse der Abgeordneten an der Beantwortung ihrer Frage Seite 1 von 2 ~SACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1 053/24/15 Dresden , 2 9. SEP 2016 Zertifikat se it 2006 audlt bcrufundfamllic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fü r Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERI UM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHsEN und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der in den beiden Fragen genannten Personen fällt in Bezug auf eine öffentliche Unterrichtung zugunsten des Grundrechts des Individuums aus. Entsprechend des Auskunftsrechtes der Abgeordneten im Sinne des Artikels 51 Absatz 1 wird angeboten , den Sachverhalt in einem vertraulichen Gespräch mitzuteilen. Soweit in den Fragen 1 und 2 auch nach „dessen Unternehmungen" gefragt wird , kann die Frage wegen mangelnder Bestimmtheit nicht beantwortet werden . Frage 3: Welche Förderleistungen des Freistaates Sachsen erhielten die Firmen Architrav Projektentwicklungsgesellschaft mbH, BBM Baubetreuung Mitteldeutschland GmbH, Condor Projektentwicklung GmbH und THG Technische Handelsgesellschaft mbH seit dem Jahr 2000 in welchem Umfang und zu welchem Zweck? Mit Inkrafttreten der Europäischen Transparenzrichtlinien sind die Mitgliedstaaten seit dem 1. Januar 2007 verpflichtet, über die Verwendung von Fördermitteln unternehmensbezogen Auskunft zu erteilen. Die Fördervorhaben des Freistaates werden in der Fördermitteldatenbank gesammelt. Gemäß § 4 Sächsische Fördermitteldatenbankverordnung (SächsFöDaVo) erfolgt spätestens fünf Jahre nach Verwendungsnachweisprüfung die Anonymisierung des Leistungsempfängers, daher können belastbare Angaben zu den Leistungsempfängern nur bis frühestens 2011 getätigt werden . Die Recherche erfolgte auf dem Fömisax-Datenbestand vom 31 . August 2016. Ausweislich des Fömisax-Datenbestandes erfolgt Fehlmeldung für Frage 3. Frage 4: In welchem Umfang und aus welchen Gründen ergaben sich nach Gewährung von Förderleistungen im Sinne Frage 1 bis 3 Rückforderungen und inwieweit wurden diese beglichen? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen . it freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2016-09-29T15:38:03+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes