STAATSA/I1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSETN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/10269 ^Dresden,/'/' . September 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6300 Thema: Ermittlungsergebnisse Observationsposten Leipzig Connewitz April 2014 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Am 8. April 2014 berichtet die Leipziger Volkszeitung: ,Nach dem Fund einer versteckten Überwachungskamera in der Simildenstraße in Leipzig-Connewitz, fordern die Linken im Sächsischen Landtag eine Erklärung von Innenminister Markus Ulbig (CDU). [...] Lorenz Haase, Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft, hatte am Montag gegenüber der LVZ eingeräumt, dass es sich bei der Kamera um Observationstechnik im Rahmen einer Ermittlung der Behörde handelte. In welehern Zusammenhang ermittelt wurde, ließ er offen. Entdeckt hatten die Kamera Bewohner des Stadtteils Connewitz. Das Gerät war in einern leer stehenden Gebäude in der Simildenstraße installiert. Diesem gegenüber steht ein Wohnhaus, wenige Meter vom Szenetreff ,Similde '. Unbekannte hatten die Überwachungstechnik abgebaut und Ende März Aufnahmen auf der linksalternativen Internetplattform Indymedia anonym veröffentlicht. Die Staatsanwaltschaft prüft jetzt den Anfangsverdacht eines Diebstahls.' (Quelle: http://www.lvz.de/LeiDzia/Polizeiticker/Polizeiticker-LeiDzia/ Geheimkamera-in-LeiDzia-Connewitz-Linke-fordem-Aufklaeruna-statt- Vertuschuna, letzter Zugriff 17.8.2016) Weiterhin ist in der Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drs. 5/14207 zu lesen: .Weitere Einzelheiten können derzeit nicht mitgeteilt werden [...] Die Mitteilung weiterer Einzelheiten würde den Erfolg des noch laufenden und noch nicht abgeschlossenen staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens gefährden.'" Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1M1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACtiSEM Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Zu welchem Zweck und für welchen Zeitraum sollte eine Überwachungsmaßnähme mit Videotechnik in der Leipziger Simildenstraße durchgeführt werden oder wurde durchgeführt und wann wurde das/die entsprechende/n Ermittlungsverfahren ^ in dessen Rahmen die Überwachungstechnik eingesetzt wurde, mit welchem Ergebnis abgeschlossen? In einem durch die Staatsanwaltschaft Dresden wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung geführten Ermittlungsverfahren hat das Amtsgericht Dresden, Ermittlungsrichter, am 11. Februar 2014 Beschlüsse zur längerfristigen Observation gem. § 163f Absatz^ 1 Absatz 3 Satz 1 und 3 StPO betreffend mehrere Beschuldigte erlassen. Der das Ermittlungsverfahren leitende Staatsanwalt ordnete am selben Tag gemäß § 100h Absatz 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 StPO die Herstellung von Bildaufnahmen und den Einsatz besonderer, für Observationszwecke bestimmter Mittel an. Die verdeckten Ermittlungsmaßnahmen sollten der weiteren Aufklärung des Sachverhalts dienen . Nach den Beschlüssen des Amtsgerichts Dresden war die Observation auf eine Dauer von drei Monaten begrenzt. Die Kamera wurde am 20. März 2014 installiert. aber bis zur Entwendung nicht in Betrieb genommen. Das Ermittlungsverfahren wurde durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden übernommen und wird durch die Abteilung III, INES - PMK bearbeitet. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Frage 2: Wann wurde ggf. ein Strafverfahren wegen Diebstahls der Überwachungstechnik eingeleitet und mit welchem Ergebnis abgeschlossen? Frage 3: Wurde die mutmaßlich gestohlene Überwachungstechnik mittlerweile sicherqestellt ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Durch die Polizei wurde am 28. März 2014 von Amts wegen eine Anzeige wegen Dieb- Stahls gefertigt. Der Sachverhalt wird im Rahmen des zu Frage 1 genannten Ermittlungsverfahrens bearbeitet. Die Ermittlungen zum Verbleib der Kamera verliefen bislang ergebnislos. Frage 4: Um welche Uberwachungstechnik handelte es sich, die mutmaßlich gestohlen wurde, und welchen finanziellen Wert hatte diese? Es handelte sich um Videoüberwachungstechnik im Wert von ca. 4.000,- Euro. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 5: Wie wurde für den Fall, dass die mutmaßlich gestohlene Überwachungstechnik nicht wieder sichergestellt werden konnte, der Verlust haushälterisch verrechnet und sind technische Ausrüstungsgegenstände und Überwachungstechnik gegen Diebstahl? Im Haushaltsplan des Freistaates Sachsen werden nur Einnahmen und Ausgaben veranschlagt und nachgewiesen. Der Verlust der Kamera führte zu einer Korrektur des Gerä^fverzeichnisses und der Vermögensrechnung für das Jahr 2014. Nach der Nr. 2.4 y^/V z^§ 34 SäHO versichert der Staat seine Risiken nicht (Grundsatz der Selbstvers Mit <.eunülichen Grüßen us Ulbi Seite 3 von 3 2016-09-26T08:22:46+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes