STAATSM1M1STE1^1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSETN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-0141.50/10275 n,^Dresden, (^September 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6301 Thema: Videoüberwachung beim Tag der Sachsen 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "In der,Freien Presse' vom 31.08.2016 ist auf Seite 16 zu lesen: ,Besueher des Tages der Sachsen an diesem Wochenende müssen damit rechnen, gefilmt zu werden. Es wird teilweise Videoüberwachung geben ', sagte Limbach-Oberfrohnas Bürgermeister Carsten Schmidt gestern bei der Vorstellung des Sicherheitskonzepts für das Volksfest. [...] , Es wird nichts aufgezeichnet. Deshalb ist Videoüberwachung eigentlich das falsche Wort. Es geht nur um Bildübertragung', erklärte Wurdak [Oliver Wurdak, Sprecher der Polizei]. In der Einsatzzentrale, die an der Oststraße eingerichtet wird, werden nach seinen Angaben Polizei und Stadtverwaltung die Bilder auswerten und gegebenenfalls eingreifen."' Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Videokameras mit welcher Bildauflösung wurden im Rahmen des Sicherheitskonzeptes zum "Tag der Sachsen" in Limbach- Oberfrohna eingesetzt? (Bitte aufschlüsseln nach mobiler und stationärer Videoüberwachung und einsetzender Behörde!) Durch die Polizeidirektion Zwickau wurden fünf stationäre Kameras in Füll HD Auflösung eingesetzt. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM11M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2 Auf welcher Rechtsgrundlage wurden Videokameras nach Frage 1 eingesetzt? Die Aufstellung der Kameras und die damit verbundenen Ubersichtsbildübertragungen erfolgten auf Grundlage des § 37 Absatz 1 a Sächsisches Polizeigesetz (SächsPolG). Frage 3 Zu welchem Zweck wurden Videokameras aus Frage 1 eingesetzt? Die Aufstellung erfolgte aus präventiven Zwecken. Auf Grund der Größe des Einsatzraumes , der das gesamte Stadtgebiet umfasst hat, und der zu erwartenden Besucherzahlen war die Nutzung der Übertragungstechnik zur Lenkung und Leitung des Einsatzes , insbesondere zur Lenkung der Verkehrs- und Besucherströme, erforderlich. Frage 4 War es technisch möglich, mit den Videokameras nach Frage 1 Aufzeichnungen anzufertigen und wurden Aufzeichnungen angefertigt? Es war technisch möglich, Aufzeichnungen anzufertigen. Es wurden jedoch keine Auf- Zeichnungen angefertigt. Frage 5 In welcher Form wurden Besucherinnen und Besucher des "Tages der Sachsen" darauf hingewiesen, dass eine Videoüberwachung und ggf. Videoaufzeichnungen erfolgen? Es wurde bereits im Vorfeld der Veranstaltung seitens der Polizeidirektion Zwickau über cfie Maßnahme im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit informiert und die Information ist danach .durch die Presse (siehe z. B. die o. g. Vorbemerkung), Rundfunk und Fernseheip wei/fergegeben worden. Mit fri un^lichen Grüßen Markus Ulbig^ Seite 2 von 2 2016-09-29T09:31:51+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes