STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6304 Thema: Zivilklausel an Sächsischen Hochschulen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Lehre und For schung soll friedlichen und zivilen Zwecken dienen. Mit der sog. Zivil klausel werden Projekte abgelehnt, die militärischen oder rüstungsrele vanten Zwecken dienen können. Die Universität Bremen hat seit 1986 einen entsprechenden Beschluss gefasst." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche sächsischen Hochschulen haben sich gleichfalls im Wege der Selbstverpflichtung eine sog. Zivilklausel verordnet? (Bitte die Antwort nach Hochschule und Jahr der Verpflichtung seit 1990 auf schlüsseln) Zur Beantwortung der Frage 1 wird auf die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/6121 verwiesen. Frage 2: Welches Drittmittelaufkommen haben die sächsischen Hoch schulen seit 2011 bis einschließlich 2015 aufgrund von Forschung für militärische oder rüstungsrelevante Bereiche vereinnahmt? (Bitte die Antwort in absoluten und relativen Zahlen sowie nach Hochschulen auf schlüsseln) Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/1/207-2016 Dresden, (j^CTSeptember 2016 Tagder I Deutschen Einheit I Freistaat Sachsen 2016 Zertifikat seit 2007 audK berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk Sachsen de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17 Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente STAATSMINISTERIUM FÜRWISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Hochschule Drittmittelaufkommen 2011 - 2015 absolut relativ TU Dresden 5.345,5 T€ 0,45% Uni. Leipzig 855,5 T€ 0,14% TU Bergakademie Freiberg 404,0 T€ 0,14% Frage 3: Plant die Staatsregierung die Aufnahme einer sog. Zivilklausel in das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz? Nein, die Staatsregierung plant keine Aufnahme einer sog. Zivilklausel in das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz. Frage 4: Sind der Staatsregierung Vorfälle bekannt, bei denen sich ein Mitarbeiter einer sächsischen Hochschule aus Gewissensgründen weigerte, an einem rüs tungsrelevanten Forschungsprojekt mitzuarbeiten? Der Staatsregierung sind keine Vorfälle bekannt, bei denen sich ein Mitarbeiter einer sächsischen Hochschule aus Gewissensgründen weigerte, an einem rüstungsrelevanten Forschungsprojekt mitzuarbeiten. Frage 5: Sollte Frage 4 verneint werden: Welche Möglichkeiten bestehen über haupt für den wissenschaftlichen Mittelbau (u.a. Assistenten, Doktoranden), so fern die jeweiligen Mitarbeiter die Umsetzung eines rüstungsrelevanten Projektes nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können und dies sodann mit der Haupt pflicht aus ihrem Dienstvertrag kollidiert? Eine allgemeine Antwort auf die Frage, welche Möglichkeiten für den wissenschaftlichen Mittelbau bestehen, sofern die jeweiligen Beschäftigten die Umsetzung eines rüstungs relevanten Projekts nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, kann nicht gegeben werden. Dies hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab. Generell können sich Mitarbeiter und Angehörige einer Hochschule bei Problemen, die die Tätigkeit in ihrer Hochschule betreffen, an einen ihnen übergeordneten Mitarbeiter der Hochschule wenden. In vielen Fällen beruht die Mitarbeit an einem Drittmittelprojekt, aus welchem der Mitarbeiter finanziert ist, auf einem Dienstvertrag, den der Mitarbeiter bei Kenntnis des Projektes abschließt. hen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 2 von 2 2016-09-29T12:09:11+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes