STÀATSI¡INISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTER¡UM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 0'1076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Grimm, AfD-Fraktion Drs.-Nr.:6/6306 Thema: Herbizideinsatz auf Nichtkulturland in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Es lässt sich beobachten, dass auf DB-Gleisflächen und angrenzenden privaten Betriebsflächen Herbizide ausgebracht werden, die sogar Brombeeren, Kornelkirschen, Ahornschösslinge usw. töten und welche augenscheinlich der Gesetzgeber Nichtgewerblichen Nutzern nicht in die Hand geben würde." Namens und im Auftrag der sächsischen staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche Wirkstoffmengen an Herbiziden (Wirkstoffe und Handelsnahmen der Mittel bitte möglichst aufschlüsseln) werden in Sachsen aufgrund behördlicher Genehmigungenjährlich auf welcher Fläche Nichtkulturland ausgebracht?(Falls bekannt , bitte Bestimmungszweck und Größenordnung der Flächen nennen) Die staatsregierung hat weder Kenntnis über die im Rahmen genehmigter Anwendungen ausgebrachten wirkstoffmengen an Herbiziden noch über die tatsächlich behandelte Fläche, da das Pflanzenschutzgesetz für die Anwender von Pflanzenschutzmitteln keine Meldepflicht über erlaubte Anwendungen vorsieht. l5 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm u l.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 2. September 2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t19t5359 Dresden, JO.Oî ,lO le Freistâat Sachsen or.-o3,ro.zor6 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fi¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstrâße I 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befìnden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Ke¡n Zugang fùr elektron¡sch signierte sow¡e für verschlússslte elektrcn¡sche Dokumente Deutschen ¡ ',1l:' Teg der E¡nhc¡tlt t¡ I¡ ¡I Frage 2: Frage 3: Welche Wirkstoffmengen an Herbiziden (Wirkstoffe und Handelsnahmen der Mittel bitte möglichst aufschlüsseln) werden in Sachsen jährlich auf welcher Betriebsfläche(bitte Angabe in Hektar) der DB AG ausgebracht? Welche der im Auftrag der DB AG auf Gleisanlagen usw. eingesetzten genehmigten Wirkstoffe (2.8. Glyphosat, Glufosinat, Fluiaxazin, Flazasulfuron, Triclopyr) sind auch auf für die Lebensmittelerzeugung eingesetzten landwirtschaftlichen Flächen zugelassen? Seite 1 von 2 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 4: Sollten auf Flächen der DB AG eingeseÞte Herbizidwirkstoffe im landwirtschaftlichen Pflanzenbau zugelassen sein, wie verhalten sich die in der Landwirtschaft praxisüblichen bzw. maximal zulässigen Mengen (Wirkstoff kg je Hektar und Jahr) zu den bei der DB AG zur chemischen Vegetationskontrolle auf den Gleisen eingesetzten Mengen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 4. Die Staatsregierung hat keine Kenntnis über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen der DB AG, da die Zuständigkeit für die Erteilung von Genehmigungen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen der DB AG allein beim Eisenbahn- Bundesamt liegt und die Länder nicht unterrichtet werden. Folglich können auch keine Aussagen zu den möglicherweise veruvendeten Wirkstoffen gemacht werden. Frage 5: Sollten z.B. zum Freihalten von Bewuchs auf stark wasserdurchlässigen Bahn-Schotterflächen deutlich höhere Konzentrationen der im Pflanzenbau zulässigen Herbizidwirkstoffe zulässig sein als auf Ackerflächen, oder sollten auf Bahnflächen gar fi,ir die Landwirtschaft verbotene Wirkstoffe ausgebracht werden - wie bewertet die Landesregierung in diesem Fall die Auswirkung der sogenannten chemischen Vegetationskontrolle auf Nichtkulturland auf den Boden, den Grund- und insbesondere den Trinkwasserhaushalt des Landes? Zum Freihalten von Bewuchs auf Gleisanlagen sind zurzeit vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Glyphosat, Flazasulfuron und Flumioxazin zugelassen. Pflanzenschutzmittel auf der Basis dieser Wirkstoffe sind ebenfalls für Anwendungen auf landwirtschaftlich , forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen erlaubt. Die Anwendungsmengen sind dabei so bemessen, dass die enryartete Wirkung erreicht wird. Die zulässigen maximalen Aufiruandmengen sind beispielsweise bei Glyphosat- und Flumioxazinhaltigen Pflanzenschutzmitteln flir eine Anwendung auf Gleisanlagen bis doppelt so hoch als bei ackerbaulichen oder gärtnerischen Kulturen. Grundsätzlich werden Pflanzenschutzmittel nur zugelassen, wenn ihre Anwendung bei Einhaltung aller Anwendungsvorschriften keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und den Naturhaushalt befürchten lässt. Einer Zulassung gehen umfangreiche Prüfungen der Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie den Naturhaushalt, insbesondere auf Gewässer, durch die an der Zulassung beteiligten Bundesbehörden voraus. M freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2016-09-20T15:28:46+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes