STAATSM1N1STBE1UM DES INNERN Freistaat SÄCtiSETN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs-0141.51/8526 Dresden,3^e. ptember2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Nico Brünler, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6307 Thema: Temporäre Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende im Objekt Apart-Hotel Kappel in Bohlen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Zunächst wird klargestellt, dass es sich bei der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) in Bohlen um das Apart-Hotel handelt. In Kappel befindet sich eine andere EAE. Frage 1: Wann wurde die Volkssolidarität auf welche Weise mit der Betreibung der temporären Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende im Objekt Apart-Hotel in Bohlen beauftragt? Die Volkssolidarität wurde am 23. Januar 2015 per Telefon und E-Mail mit der sozialen Betreuung sowie der Verpflegung im Unterbringungsobjekt der Aufnahmeeinrichtung beauftragt. Frage 2: In welchem Zeitraum wurde die temporäre Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende im Objekt Apart-Hotel in Bohlen durch die Volkssolidarität betrieben? Die Volkssolidarität hat die o. g. Leistungen in der Zeit vom 23. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 erbracht. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES 1NNER1M Freistaat SACHSETN Frage 3: Welche Vereinbarungen wurden zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Betreiber (Volkssolidarität) zur Höhe der Vergütung der durch die Volksolidarität bei der Betreibung der unter Ziffer 1 genannten temporären Erstaufnahmeeinrichtung zu erbringenden Leistungen getroffen (bitte insbesondere Pauschal- Vergütung, Vergütung je vorgehaltenem Platz, Vergütung je tatsächlich belegtem Platz, Tagessatz für die Verpflegung je untergebrachtem Asylbewerber, Kilometer -Pauschale für Transport der Asylbewerber nennen)? Es wird auf die wortgleiche Frage in der Kleinen Anfrage und auf die Antwort der Staatsregiemng auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/3552 verwiesen. Zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Betreiber Volkssolidarität wurde für bei der Betreibung der temporären EAE im Objekt Apart-Hotel in Bohlen zu erbringende Leistungen Folgendes vereinbart: Die Abrechnung für den Betrieb erfolgte mit der Volkssolidarität wie folgt: Es wird darauf hingewiesen, dass die Verträge mit den Betreibern von EAE nicht direkt vergleichbar sind. Die Verträge sind unterschiedlich ausgestaltet, so dass auch die Abrechnung gegenüber der Landesdirektion Sachsen (LDS) verschieden erfolgt. Damit sind auch die Kosten je belegtem oder nicht belegtem Unterkunftsplatz zwischen den EAE und unterschiedlichen Betreibern nicht direkt vergleichbar, da die mit den Betreibern verträglich vereinbarten Leistungen nicht immer gleich sind. Zum Teil sind Zahlungen für die Bereitstellung des Objektes mit enthalten, während andere Objekte durch den Freistaat beschafft .wurden. Auch ist mit manchen Betreibern vereinbart, dass diese die EAE mit Einrichtungsgegenständen ausrüsten, während in anderen EAE mit den Betreibern die Stelluna der Einrichtuna durch die LDS vertraalich vereinbart wurde. Gefragt wird nach den Vereinbarungen zur Höhe der Vergütung zwischen dem Frei- Staat Sachsen und dem Betreiber des Unterbringungsobjektes in Bohlen (Volkssolidaritat ). Es wird konkret um Auskunft gebeten zur Höhe der Pauschalvergütung, der Vergütung je vorgehaltenem Platz und je tatsächlich belegtem Platz, dem Tagessatz für die Verpflegung je untergebrachtem Asylbewerber und der Kilometerpauschale für Transport der Asylbewerber. Bei diesen Angaben handelt es sich um Erklärungen zu dem durch den Betreiber konkret angebotenen Preis, die gemäß § 14 Abs. 3 VOL/A, § 17 EG Abs. 3 VOL/A und § 5 Vergabeverordnung (VgV) durch den Auftraggeber sorgfältig zu verwahren und zu behandeln sind. Dies gilt auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens , was in § 5 Abs. 2 VgV nun auch ausdrücklich gesetzlich geregelt ist. Das Gebot , die Inhalte der Angebote auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln, dient der Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Bieter Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN sowie der Gewährleistung des Wettbewerbs auch für zukünftige Vergabeverfahren. Der durch den Bieter konkret angebotene Preis ist das maßgebliche Kriterium für die Erteilung des Zuschlags und lässt Rückschlüsse auf die Grundlagen der Kalkulation des durch den Bieter angebotenen Preises zu. Die Betreiber haben ein Interesse daran, dass die Kalkulation ihrer Preise nicht bekannt wird, da ansonsten potentielle Konkurrenten bei zukünftigen Vergabeverfahren einen unzulässigen wettbewerblichen Vorteil hätten. Die Kenntnis der gezahlten Pauschalen lässt Rückschlüsse z. B. auch auf die Finanzierungsstruktur zu und birgt mithin die Gefahr erheblicher Beeinträchtigungen der Geschäftsentwicklung und eines zukünftigen Preiskampfes. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist daher - auch mit Blick auf den vergaberechtlichen Grundsatz der Verschwiegenheitspflicht - grundsätzlich nicht zulässig. Der Grundsatz der Wahrung der Vertraulichkeit von Angeboten und ihren Anlagen kollidiert hier aber mit dem Recht der Abgeordneten aus Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 Sächsische Verfassung. Beide Interessen müssen durch Abwägung in einen sachgerechten Ausgleich gebracht werden, wobei der Staatsregierung der hohe Rang des parlamentarischen Fragerechts bewusst ist. Die Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten Interesse der Abgeordneten an der Beantwortung ihrer Frage und dem ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnis ergibt, dass die Frage nicht öffentlich beantwortet werden kann. Dem Interesse des Abgeordneten auf umfassende Information kann hier durch eine Beantwortung der Frage nur ihm gegenüber und eine Veröffentlichung der Antwort mit Schwärzungen Rechnung getragen werden. Es w|fd darum gebeten, die Antwort im Parlamentsdokumentationssystem EDAS nur mit geschwärzten Angaben zu veröffentlichen. Eine geschwärzte Version ist beigefügt. DarCjber >finaus wird gebeten, dem Fragesteller nichtöffentlich die Antwort vollständig zu üßer^eben. Auf die Nichtöffentlichkeit ist explizit hinzuweisen. retfridlichen Grüßen ^ Markus Ulbit Seite 3 von 3 2016-09-30T14:22:42+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes