STAATSMINiSTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2821 ^0Dresden \nS eptember 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6308 Thema: Gewalthandlungen des rechten Spektrums in Leipzig- Connewitz am 11. Januar 2016; Nachfrage zu Drs. 6/3840 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "In einem Beitrag des MDR-Magazins ,Exakt' vom 31.08.2016 äußert sich ein Sprecher des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen, Herr Martin Döring, zur Anreise rechtsgerichteter Klientel in den Stadtteil Leipzig-Connewitz am 11.01.2016 wie folgt: .Bekannt war, dass Rechtsextremisten, auch hochgradig gewaltbereite Rechtsextremisten den ersten Jahrestag Legida nutzen werden, um aktiv zu werden. Allerdings entschloss man sich offenbar sehr kurzfristig, über die sozialen Medien zu mobilisieren und speziell zu diesem Versammlungsort in Connewitz aufzurufen.'" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff "extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer l. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen seit welchem Zeitpunkt über eine im Vorfeld des Tatzeitpunkts betriebene Mobilisierung durch Rechtsextremisten zu einem Versammlungsort in Connewitz vor und welchen konkreten Inhalts waren entsprechende Aufrufe? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Welche sozialen Medien (z. B. Facebook, Twitter) wurden für diese Mobilisi( genutzt? Frage 3: Welchen konkreten Strukturen der extremen Rechten und ggf. welchen konkreten Fußballfanszenen waren oder sind die Urheber dieser MobTUsierung bzw. Verbreiter entsprechender Aufrufe zuzurechnen? Frage 4: Welchen konkreten Strukturen der extremen Rechten und ggf. welchen konkreten Fußballfanszenen waren oder sind die Adressaten und/oder tatsächlichen Empfänger dieser Mobilisierung bzw. entsprechender Aufrufe zuzurechnen? Frage 5: Zu welchen konkreten Zeitpunkten hat das LfV Sachsen seine Erkenntnisse, dass "über die sozialen Medien [...] speziell zu diesem Versammlungsort in Connewtz " mobilisiert bzw. hierzu aufgerufen wurde, partiell oder vollständig welchen Strafverfolgungsbehörden mitgeteilt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen lagen keine Informationen über eine im Vorfeld des Tatzeitpunktes betriebene konkrete Mobilisierung durch Rechtsextremis ^ f.u Tj!1em Yersammlungsort in Connewitz vor. Auf die Antwort der Staatsregierung jTufdie Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/3839 wird verwiesen. Dariyber h^aus liegen auch nach derzeitigem Ermittlungsstand zu einer Mobilisierung nacljl Cor^iewitz keine weiteren Erkenntnisse vor Mit freuüldlichen Grüßen Markus Ulbia Seite 2 von 2 2016-09-30T14:17:13+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes