STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Herrn Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/631 Thema: Planungsverband Berzdorfer See: Zielabweichungsverfahren für die Neuberzdorfer Höhe in Schönau-Berzdorf (Landkreis Görlitz) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurde der Antrag auf Zielabweichung bei der Landesdirektion gestellt? Der Landesdirektion Sachsen liegt bisher kein Antrag auf Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens vor. Frage 2: Welche Träger öffentlicher Belange werden in das Verfahren einbezogen? Gemäß § 16 Satz 2 SächsLPIG ist den in ihrem Aufgabenbereich berührten Trägern öffentlicher Belange vor der Zulassung einer Zielabweichung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Welche Träger dies im Einzelnen sind, kann konkret erst nach Erhalt der Antragsunterlagen festgelegt werden. Frage 3: Welche Abweichungen von den Zielen der höheren Raumplanung wurden konkret beantragt? k43.'n'*'"1 Freistaat Hl sachsein Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 41-0141.51/7471 Dresden,' //. Januar 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. Siehe Antwort auf die Frage 1. STAATSMIIMISTERIUM des mmm Freistaat |p SACHSEN Frage 4: Auf welcher Rechtsgrundlage war der Planungsverband Berzdorfer See befugt, den genannten Antrag auf Zielabweichung zu stellen; hätte ggf. die Gemeinde Schönau-Berzdorf oder der zukünftige Investor den Antrag stellen können bzw. müssen? Zunächst wird auf die Antwort auf die Frage 1 verwiesen. Allgemein sind nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Raumordnungsgesetz (ROG) die öffentlichen Stellen und die Personen des Privatrechts antragsberechtigt, die das Ziel, von dem eine Abweichung zugelassen werden soll, zu beachten haben. Der Planungsverband Berzdorfer See tritt nach § 5 Abs. 2 seiner Satzung innerhalb des Plangebietes für die informelle und verbindliche Bauleitplanung an die Stelle seiner einzelnen Mitglieder (also der Verbandskommunen) u. a. zur Schaffung der planerischen Voraussetzungen zur Schaffung eines Tourismus- und Ferienhausgebietes. Grundlagen für die Aufgabenerfüllung des Verbandes sind nach § 5 Abs. 4 seiner Satzung zum einen der vom Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien beschlossene Sanierungsrahmenplan für den „Tagebau Berzdorf" sowie zum anderen der zu qualifizierende städtebauliche Rahmenplan für die Entwicklung am Berzdorfer See. Absatz 4 bestimmt weiterhin, dass je nach Art und Umfang einer durch den Planungsverband als erforderlich erachteten Abweichung von den Darstellungen des Sanierungsrahmenplanes bei der höheren Raumordnungsbehörde ein Antrag auf Zielabweichung gestellt werden kann. Demnach wäre der Verband für Zielabweichungsverfahren - im Rahmen seiner durch die Satzung bestimmten Zuständigkeit - antragsberechtigt. Ebenso wäre auch der Investor antragsberechtigt. Frage 5: Welche Rolle spielt die Verfügbarkeit freier, vollständig erschlossener Gewerbeflächen in Görlitz-Hagenwerder an der B99 bei der Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit der Errichtung von Gewerbeflächen auf der Neuberzdorfer Höhe in Schönau-Berzdorf? Von einer Beantwortung durch die Sächsische Staatsregierung wird abgesehen, weil die Frage auf eine Bewertung gerichtet ist. Die Staatsregierung ist zur Abgabe einer Bewertung nicht verpflichtet. Die gestellte Frage ist im Rahmen eines gegebenenfalls noch durchzuführenden Zielabweichungsverfahrens oder/und im Rahmen der Bauplanung 2ju klaren. Insoweit geht es nicht um die Verschaffung von Informationen. Mit freundlichen Grüßen HlMarkus Ulbig Seite 2 von 2