2015/1316 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 0510 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/632 Thema: Kostenüberschreitung und festgestellte Mängel am Hochwasserrückhaltebecken Rennersdorf (Landkreis Görlitz) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Aussagen der Landestalsperrenverwaltung und des Landkreises Görlitz aus dem Jahr 2009 sollte der gesamte Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Rennersdorf am Petersbach im Einzugsgebiet der Pließnitz ca. 27 Mio Euro kosten. Nach einer ersten Fertigstellung 2010 wurden 2011 bei einem Teststau erhebliche Wassermengen unkontrolliert am Damm abgelaufen. Mittlerweile hat die Landestalsperrenverwaltung LTV wegen Baumängeln und Problemen im Baugrund parallel zur ersten eine zweite Dichtwand eingebaut, die tiefer gründet. Damit sind die Baukosten für das Projekt nochmals massiv gestiegen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Es ist nicht zutreffend, dass während eines Teststaus „erhebliche Wassermengen unkontrolliert am Damm abgelaufen“ sind. Wie bereits in der Drs. 5/12190 und der Drs. 5/14909 ausgeführt, wurden im Januar 2011 während des Einstaus infolge Hochwasser auffällige Sickerwassermengen im linken Messschacht der Asphaltdichtwand-Kontrolldrainageleitung festgestellt. Das Sickerwasser wurde kontrolliert in den Unterlauf abgegeben. Frage 1: Wie hoch war die ursprünglich geschätzte Bausumme für das Hochwasserrückhaltebecken Rennersdorf und wie hoch fallen die zum jetzigen Zeitpunkt festgestellte Gesamtbaukosten aus? Die ursprünglich geschätzte Bausumme betrug 16,2 Millionen Euro und basierte auf einer Entwurfsplanung aus dem Jahr 2005. Seite 1 von 2 Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 Poststelle® smul.sachsen.de* Ihr Zeichen PD 2-2012 Pa/Ho Ihre Nachricht vom 8.Januar 2015 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-0141.50/19/4779 Dresden, 03. Oi. U4S Jetzt 0 schalten Energieeffizienz in Sachsen Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente D2015/1316 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACH SEM Die zum jetzigen Zeitpunkt festgestellten Gesamtbaukosten einschließlich der zurzeit noch erwarteten Ausgaben betragen rund 48,5 Millionen Euro. Frage 2: Wer trägt im Einzelnen welchen Anteil der Mehrkosten und welche Kosten fielen jeweils durch die festgestellten Mängel an (incl. z. B. Kosten für Gutachten, juristische Vertretung, Gerichtskosten)? Es wird auf die Beantwortung der Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage Drs. 5/14909 verwiesen. Die dort genannten juristischen Verfahren sind noch nicht abgeschlossen, sodass weder die Höhe der den Mängeln zuzuordnenden Mehrkosten, noch deren Kostentragung feststehen. Frage 3: Wann wurden jeweils welche Mängel durch wen festgestellt? Es wird auf die Beantwortung von Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs. 5/12190 und Frage 5 der Kleinen Anfrage Drs. 5/14909 verwiesen. Darüber hinaus wurde im Zuge der in den Jahren 2013 und 2014 durchgeführten Mängelbeseitigung durch die bauausführende Firma und die Bauüberwachung der Mangel - Steine in Übergangsschicht -erkannt und beseitigt. Frage 4: Wann wurden die festgestellten Mängel jeweils durch wenn (ggf. in Zwischenschritten oder mehreren (vergeblichen) Versuchen; diese sind zu benennen) beseitigt? Die festgestellten Mängel wurden durch die Firma Bauer Spezialtiefbau im Rahmen einer Baumaßnahme zwischen September 2013 und November 2014 beseitigt. Frage 5: Welche Ursachen liegen den einzelnen Mängeln jeweils zugrunde und wer hatte die Entstehung der einzelnen Mängel jeweils zu verantworten? Ursachen und Verantwortlichkeit für die festgestellten Mängel werden derzeit im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens gerichtlich untersucht. Es wird auf die Beantwortung von Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs. 5/12190 und der Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage Drs. 5/14909 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen X.jbd Thomas Schmidt Seite 2 von 2