STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Heinz, CDU-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6324 Thema: Lumpy Skin Desease (LSD) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse besitzt die Staatsregierung bezüglich der Ausbreitung der Viruserkrankung Lumpy Skin Desease (LSD)? Laut den Informationen des Friedrich-Loeffler-lnstituts (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) erfolgt die Übertragung des Lumpy Skin Disease Virus (LSDV) in erster Linie durch blutsaugende Insekten. Auch eine indirekte Übertragung, z.B. durch mit Speichel infizierter Tiere kontaminiertes Futter , Werkzeug, Wasser oder Personal ist möglich. LSD gibt es schon seit Jahrzehnten in vielen afrikanischen Ländern. ln den Jahren 2006 bis 2007 erkrankten Tiere im Mittleren Osten an der Krankheit. Seitdem breitet sie sich weiter aus. 2012 meldete die Türkei erste Fälle, ab 2015 trat LSD in Russland, Griechenland und einigen weiteren Ländern auf. Seit 2016 wurden weitere Fälle in Mazedonien, Serbien, Albanien, Kosovo und Montenegro bekannt. Frage 2: Welche Tierarten können von dem Virus erkranken? Betroffen sind vor allem Rinderbestände, aber auch Wasserbüffel und Zebus . Laut OIE (Weltorganisation für Tiergesundheit) muss die Rolle der Wildbestände in der Übertragung dieser Krankheit noch weiter geklärt werden . Giraffen und lmpalas scheinen empfänglich für eine experimentelle Übertragung zu sein, vermutlich auch Oryx und Springböcke. Frage 3: Wie viele Schadensfälle wurden bisher in Sachsen registriert? Keine. Diese Krankheit ist weder in Sachsen noch in Deutschland oder in den Nachbarländern wie z.B. Polen, Tschechien, Österreich, Schweiz, Lichtenstein , Frankreich, Luxembourg, Belgien, Niederlande oder Dänemark aufgetreten (Stand 06.09.2016). Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141 .51-16/339 _Qresden, Cf September 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 4: Welche Maßnahmen können Tierhalter ergreifen, um ihre Tiere vor dem Virus zu schützen? Die allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen sind zum jetzigen Zeitpunkt ausreichend. Falls LSD in Deutschland auftreten sollte, werden noch weitere Maßnahmen dazukommen , dies könnten je nach Einschätzung der Lage Isolation neu gekaufter Tiere, Vektorkontrolle und Impfung sein. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht dazu jedoch kein Anlass. Frage 5: Unter welchen Voraussetzungen sind die Impfungen gegen den Virus erlaubt? Es bedarf eines Durchführungsbeschlusses der Europäischen Kommission u.a. gestützt auf die Richtlinie 92/119/EWG des Rates vom 17. Dezember 1992 mit allgemeinen Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung bestimmter Tierseuchen sowie besonderen Maßnahmen bezüglich der vesikulären Schweinekrankheit Hier ist besonders Artikel 19 zu beachten, in dem ausgeführt wird, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Impfung nur ergänzend zu den Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen ist. Dies wird entschieden nach Angaben zur Bestandsdichte bei den Tieren betroffener Arten, den Gebieten, in denen die Impfung erfolgen kann, der Dauer der Impfkampagne und weitere Kriterien. Bisher ist in der Bundesrepublik Deutschland kein Impfstoff gegen LSD zugelassen. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-10-04T13:17:44+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes