STAATSM1N1STER1UM DES INNERTM Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Anbvort angeben) StAs24-OU1,51/8542 ,1Dresden, ( fcl September 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6328 Thema: Flugrückführungen von abgelehnten Asylbewerbern Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Flüge/Flugplätze wurden durch den Freistaat Sachsen zur Überführung von ausreisepflichtigen Ausländern vom 01.06.2016 bis 31.08.2016 in welche Länder gebucht bzw. organisiert? Die Anzahl der Rückführungen wird nicht getrennt nach Flug- und Landabschiebungen erfasst. Erfasst werden allein Sammelabschiebungen mit Flugzeugen. Zu den Sammelabschiebungen im Monat Juni 2016 wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.- Nr. 6/5597 verwiesen. Im Monat Juli 2016 fanden keine Sammelabschiebungen statt. Im Monat August 2016 wurde ein Sammelcharter nach Tunesien mit zehn Personen aus Sachsen sowie ein Sammelcharter in den Kosovo mit elf Personen aus Sachsen durchgeführt. Im Zeitraum 1. Juni 2016 bis zum 31. August 2016 erfolgten insgesamt 455 Abschiebungen nach § 58 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes. Zielländer waren Albanien, Algerien, Armenien, Georgien, Indien, Kosovo, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Tunesien, Bulgarien, Dänemark, Frankreich , Finnland, Italien, Malta, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweiz, Ungarn. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM11M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACtiSETN Frage 2: Für wie viele Flüge im Sinne von Frage 1 wurden Luftverlastungskapazitäten der Bundeswehr oder des Bundesgrenzschutzes beantragt, gewährt und tatsächlich in Anspruch genommen? Die Staatsregiemng geht bei der Beantwortung der Frage davon aus, dass unter dem Begriff "Bundesgrenzschutz" die Bundespolizei zu verstehen ist. Im erfragten Zeitraum hat die Landesdirektion Sachsen, Zentrale Ausländerbehörde, keine Fluggeräte der Bundeswehr und der Bundespolizei in Anspruch genommen. Frage 3: Wie viele der gebuchten bzw. organisierten Flüge aus Frage 1 konnten nicht wahrgenommen werden? Bitte die zehn häufigsten Gründe für deren Nichtwahrnehmung und die entstandenen Kosten angeben? Im Zeitraum von Juni bis August 2016 scheiterten 260 Abschiebungsversuche. Eine statistische Erfassung, welche sich davon auf gebuchte bzw. organisierte Flüge beziehen , erfolgt nicht. Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/4427 wird verwiesen. Von einer weitergehenden Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Zur Beantwortung der Frage müssten alle 6.458 Akten der ausreisepflichtigen Asylbewerber zum 31. August 2016 einzeln händisch ausgewertet werden. Eine derartige Auswertung würde einen Sachbearbeiter durchschnittlich eine Stunde pro Akte binden. Im vorliegenden Fall wäre daher durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Nach Abwägung des parlamentarisehen Informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Zentralen Ausländerbehörde andererseits wurde auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts von einer umfassenden Beantwortung aufgrund der Unverhältnismäßigkeit und der Unzumutbarkeit abgesehen. Die Gründe für die Nichtwahrnehmung gebuchter bzw. organisierter Flüge haben sich gegenüber der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.- Nr. 6/4427 nicht verändert. Seite 2 von 3 STAATSM11N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Wie viele kontrollierte Ausreisen bzw. Abschiebungen konnten wahrgenommen bzw. nicht wahrgenommen werden, obwohl der Ausländer sich zum Zeitpunkt der Rückführung in staatlichem Gewahrsam befand? (bitte unabhängig vom Transportmittel angeben) Es wird davon ausgegangen, dass sich die Fragestellung auf den in der Frage 1 genannten Zeitraum bezieht. Im erf^igt^i Zeitraum konnten 15 Abschiebungen aus staatlichem Gewahrsam (Strafhaft ) ^ ollzpgen werden. In vier Fällen konnte die geplante Abschiebung aus dem staatlicher G^/vahrsam nicht durchgeführt werden. Mit frfcunfdlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 3 von 3 2016-09-27T12:13:36+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes