STAATSTVIHM1STER1UM des mmm Freistaat |g SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 41-0141.51/7470 Dresden, z . Februar 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/633 Thema: Erschließungsmaßnahmen und Rechtsverstöße im Verantwortungsgebiet des Planungsverbandes Berzdorfer See (Landkreis Görlitz) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Verstöße gegen geltendes Recht (z. B. baurechtliche und umweltrechtliche Vorschriften) wurden seit dem Jahr 2004 im Verantwortungsgebiet des Planungsverbandes Berzdorfer See mit der Stadt Görlitz und den Gemeinden Makersdorf und Schönau-Berzdorf festgestellt (Datum, Vorgang, Verursacher, behördlich veranlasste Maßnahmen, verhängte Strafen usw.)? Im Rahmen der Berichterstattung der unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Görlitz konnten Verstöße aus dem Rechtsgebiet des Baurechts im Einzelfall dokumentiert werden. Insoweit wird auf die als Anlage beigefügte Tabelle verwiesen. Des Weiteren sind dem Landratsamt Görlitz Verstöße gegen wasserrechtliche Vorschriften (z. B. Segeln, Kitesurfen) und gegen Vorschriften zum Biotopschutz bekannt. Verstöße gegen das Immissionsschutz- und Abfallrecht können zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgeschlossen werden. Eine einzelfallbezogene Antwort der Sächsischen Staatsregierung war innerhalb der vorgesehenen Zeit nicht möglich. Gemäß Art. 51 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Bestem Wissen entspricht die Antwort, wenn das Wissen, das bei der Staatsregierung präsent ist, sowie jene Informationen, die innerhalb Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplitze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSTVnNlSTERllJlVI DES INNERN Freistaat SACHSEN der Antwortfrist mit zumutbaren Aufwand zumindest in ihren Geschäftsbereichen eingeholt werden können, mitgeteilt wird (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, V. 19-1-97). Vollständig ist die Antwort, wenn alle Informationen, über die die Staatsregierung verfügt oder mit zumutbarem Aufwand verfügen könnte, lückenlos mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 19-1-97). Zur Vorbereitung der Beantwortung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vorzunehmen. Diese Sachverhaltsermittlung ist jedoch im Hinblick auf die zeitlichen Vorgaben der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages beschränkt. Bei der Sachverhaltsermittlung kann daher nicht in jedem Fall das Ausschöpfen jeder denkbaren Erkenntnisquelle verlangt werden (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 19-1-97). Welche anzeigepflichtigen Baumaßnahmen im genannten Gebiet wurden jeweils wann angezeigt und inwieweit entsprachen diese der raumplanerischen Einordnung (z. B. Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Regionaler Entwicklungsplan, Landesentwicklungsplan)? Es sind keine anzeigepflichtigen Baumaßnahmen im Sinne von § 62 SächsBO bekannt. Welche genehmigungsbedürftigen Baumaßnahmen wurden jeweils wann (ggf. incl. Benennung aller Nachforderungen bis zur Vollständigkeit aller Antragsunterlagen) beantragt und genehmigt und inwieweit entsprachen diese der raumplanerischen Einordnung (z. B. Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Regionaler Entwicklungsplan, Landesentwicklungsplan)? Bekannt sind die Errichtung zweier mobiler Container als Verkaufsstände und die Errichtung eines Kinderspielplatzes am Badestrand „Blaue Lagune“. Der nachträgliche Bauantrag wurde am 31. Mai 2012 gestellt. Die Baugenehmigung unter der Nebenbestimmung einer Befristung wurde am 12. Dezember 2012 erteilt. Am 29. Mai 2013 wurde eine Verlängerung der Befristung beantragt, welcher die Bauaufsichtsbehörde am 2. August 2013 mit einer Frist bis 31. Dezember 2014 stattgab. Am 19. Dezember 2014 erfolgte die Beantragung einer zweiten Verlängerung der Baugenehmigung. Das Verfahren ist derzeit noch in Bearbeitung. Es handelt sich nicht um raumbedeutsame Vorhaben im Sinne des § 4 Abs. 1 ROG. Die raumordnerische Einordnung war demzufolge nicht zu prüfen. Der Standort befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans BS 09 „Sport und Freizeitanlagen Blaue Lagune“. Frage 4: Welche Baumaßnahmen wurden jeweils ohne notwendige Genehmigungen durchgeführt bzw. begonnen? Folgende vier Baumaßnahmen sind bekannt: 1. Aufstellung zweier mobiler Container als Verkaufsfläche und Errichtung eines Kinderspielplatzes am Badestrand „Blaue Lagune“ Frage 2 Frage 3: Seite 2 von 4 STAÄTSTVnTMlSTERlUTVf DES INNERN Freistaat Up SACHSEN 2. Errichtung und Nutzung eines Segelstützpunktes mit Errichtung eines 2 m hohen Zaunes einschließlich dauerhaften Abstellens eines Bauwagens und zweier Container. 3. Die Aufstellung von zwei Containern zur Wasserrettung im Strandbereich „Blaue Lagune“. 4. Die Errichtung eines Soccer - Fußballplatzes oberhalb am PKW Parkplatz „Blaue Lagune“, die Errichtung von vier Volleyballfeldern mit Sandaufschüttungen, die Er-richtung/Abgrenzung durch Betonsteinelemente als Sitzgelegenheiten zwischen Strand und Asphaltweg und das Abstellen eines Bauwagens mit Container. Frage 5: Welche Träger öffentlicher Belange wurden jeweils im Genehmigungsverfahren mit ihren Stellungnahme (Tenor benennen) berücksichtigt? Im Rahmen der Anhörung des Genehmigungsverfahrens des in der Antwort zur Frage 3 benannten Projektes waren folgende Träger öffentlicher Belange (TÖB) mit folgendem Tenor beteiligt: TÖB Tenor Gemeinde Schönau-Berzdorf Zustimmung bzw. Einvernehmen wird erteilt Stellungnahme Umweltamt dem Bauvorhaben wird zugestimmt Freistaat Sachsen, Oberbergamt Zustimmung unter Hinweisen Daneben wurden auch die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-VerwfltunÄsgesellschaft mbH und als geotechnische Sachverständige die G.U.B. Ingenieur AG Dresden angehört. liehen Grüßen Anlage Seite 3 von 4 STAATSIVniSllSTEKlUlVI des mmm kU1.. Freistaat |p SACHSEN Anlage zu Frage 1 Datum Vorgang veranlasste Maßnahmen Verhängte Strafen 31.05.2012 Aufstellung zweier mobiler Container als Verkaufsfläche und Errichtung eines Kinderspielplatzes am Badestrand „Blaue Lagune“ Bekanntwerden fällt in den Zusammenhang mit der Bearbeitung des nachträglichen Bauantrages (vgl. Antwort zu Frage 3) 12.06.2012 Errichtung und Nutzung eines Segelstützpunktes mit Errichtung eines 2 m hohen Zaunes einschließlich dauerhaftes Abstellen eines Bauwagens und zweier Container 23.04.2013 Gespräch in der unteren Bauaufsichtsbehörde, Vereine und BM Hänel; Information: Aufstellungsbeschluss soll am 29.04.2013 erfolgen 20.05.2014 Information an Segelvereine: grundsätzlich ist eine Duldung ohne Planung am o. g. Standort nicht möglich 15.09.2015 Information Planungsbüro IBOS Görlitz, Ablaufplan Bebauungsplan 09.01.2015 Information Amt für Kreisentwicklung an untere Bauaufsichtsbehörde frühzeitige Be-teiligung/Stellungnahme erfolgt im Februar 2015 bisherige Gebühr 50,00 € 10.04.2014 Errichtung Soccer -Fußballplatz mit Zugang, Errichtung v. vier Volleyballfeldern mit Sandaufschüttungen, Errichtung/ Abgrenzung durch Betonsteinelemente als Sitzgelegenheiten zwischen Strand und Asphaltweg und Abstellen eines Bauwagen und Containers 10.04.2014 Baukontrolle 06.05.2014 Baueinstellung 20.05.2014 Baukontrolle 03.06.2014 Gespräch zwischen unterer Bauaufsichtsbehörde Gemeinde, Bauherr, IBOS Görlitz 10.06.2014 Übergabe der Terminkette Bebauungsplan von IBOS 09.01.2015 Information Amt für Kreisentwicklung an untere Bauaufsichtsbehörde frühzeitige Be-teiligung/Stellungnahme erfolgt im Februar 2015 Gebühr Baueinstellung + Auslagen 200,55 € 25.06.2014 5 Fahrradständer, 4 Abfallkörbe und Errichtung Duschen, sowie Errichtung einer Grillstelle und Pumpstation mit 2 Behältern Im Rahmen der Baueinstellung wurden diese Maßnahmen befristet geduldet/ 30.07.2014 befristete Duldung nur für diese Maßnahmen -Nachprüfung zum 30.07.2015 bisherige Gebühr 184,42 € k. A. Aufstellung von 2 Containern zur Wasserrettung im Strandbereich „Blaue Lagune“ keine Maßnahme bislang veranlasst, da die Absicherung der Wasserrettung im öffentlichen Interesse liegt Seite 4 von 4