STAATS1VDMSTFRIUM DES INNERN Freistaat SACHSE1N Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.50/10281 soDresden, ^(/September 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6331 Thema: Abbau von Überstunden und Mehrarbeit in der sächsischen Polizei im August 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: F rage 1: In wie vielen Fällen gelang es den Beamten der sächsischen Polizei im Monat August 2016 nicht die Anzahl von 60 Mehrarbeitsstunden zu unterschreiten? (Bitte aufschlüsseln nach Polizei, Polizeidirektionen, Landeskriminalamt, Präsidium der Bereitschaftspolizei, Hochschule der Sächsischen Polizei, Polizeiverwaltungsamt und Polizeirevieren!) Polizeidirektion Chemnitz davon Polizeirevier Aue Polizeirevier Chemnitz-Nordost Polizeirevier Freiberg Polizeidirektion Dresden davon Polizeirevier Dresden-Mitte Polizeirevier Sebnitz Polizeidirektion Görlitz Polizeidirektion Leipzig Polizeidirektion Zwickau davon Polizeirevier Auerbach Polizeirevier Zwickau Landeskriminalamt Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) Präsidium der Bereitschaftspolizei Polizeiverwaltungsamt 14 23 13 82 63 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCtiSEtN Frage 2: In wie vielen Fällen (bezogen auf Frage 1), konnte die Mehrarbeit aus welchen Gründen nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten werden? Im August 2016 war bei 196 Beamten die Mehrarbeit älter als ein Jahr. Die Gründe, weswegen die Mehrarbeit nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten wurde, werden statistisch nicht erfasst. Frage 3: In wie vielen Fällen bezogen auf Frage 1 i. V. m. Frage 2 wurde die Mehrarbeit durch Zahlung einer Mehrarbeitsvergütung abgegolten? Im Monat August 2016 wurde keine Mehrarbeit vergütet. Frage 4: In wie vielen Fällen wurde im August 2016 eine Mehrarbeitszeit von fünf Stunden in der monatlichen Abrechnung nicht erreicht, sodass diese tatsächlich geleisteten Mehrarbeitsstunden verfallen sind? In 29^ Fällen wurde im August 2016 Mehrarbeit geleistet, aber eine Mehrarbeitszeit von fj?nf Standen in der monatlichen Abrechnung nicht erreicht, so dass diese tatsächlich dfeleistifeten Arbeitsstunden verfallen sind. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2 2016-09-30T14:21:02+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes