STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PB-0141.50^10293 Dresden l. 50^1 ( . Oktober 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6356 Thema: Extranet der Polizei und Extranetanwendung "Informationsaustausch Sport" Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Eine Extranetanwendung "Informationsaustausch Sport" wird nicht betrieben . Frage 1: Welche personen bezogenen Daten sächsischer Bürgerinnen und Bürger , insbesondere von (gewaltbereiten) Fußballfans und deren Begleitpersonen , werden über das Extranet seit wann welchen öffentlichen oder privaten Stellen in welchem Umfang zugänglich gemacht? Die sächsische Polizei betreibt das Extranet "ePolSax" als Verbund der Intranets ihrer Dienststellen und Einrichtung. Auf dieses Extranet haben keine öffentlichen oder privaten Stellen außerhalb der sächsischen Polizei Zugriff, so dass ihnen auch keine personenbezogenen Daten sächsischer Bürgerinnen und Bürger zugänglich gemacht werden. Frage 3: Welchen Wortlaut hat die Errichtungsanordnung zur Beteiligung der Sächsischen Polizei am Extranet, wann wurde die Anordnung der Errichtung genehmigt und wann und mit welchem Ergebnis wurde der Sächsische Datenschutzbeauftragte von der Errichtungsanordnung unterrichtet? Die sächsische Polizei hat Zugang zur Extranetplattform "EXTRAPOL", die nicht vom Freistaat Sachsen betrieben wird. Die bloße Beteiligung der Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACMSETN sächsischen Polizei an EXTRAPOL beinhaltet keine automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten. Eine sächsische Errichtungsanordnung existiert dementsprechend nicht. Frage 2: Auf welche Rechtsgrundlage werden die jeweiligen Datenübermittlungen gestützt ? Frage 4: Für den Fall, das der Wortlaut nach Ziffer 3 nicht mitgeteilt wird: Welchen Inhalt hat die Errichtungsanordnung zu den jeweiligen Voraussetzungen, Beschränkungen , Fristen und sonstigen Rahmenbedingungen für die Erhebung, Speicherung , Datenübermittlung an Dritte/andere Behörden/Datenbanken, Sperrung, Löschung , Berichtigung, Prüfung, Anonymisierung und sonstige Nutzung von personenbezogenen Daten? (Bitte ggf. nach Art der Daten und Datenverarbeitung differenzieren.) Frage 5: Für den Fall, das der Wortlaut nach Ziffer 3 nicht mitgeteilt wird: Welchen Inhalt hat die Errichtungsanordnung bezüglich Voraussetzungen, Beschränkungen und sonstigen Rahmenbedingungen zu Zugriffs-, Abrufs- und Verarbeitungsberechtigung von Nutzern und welchen Inhalt hat die Errichtungsanordnung darüber hinaus noch? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2, 4 und 5: Entfallt. Mitfreunfdlichen Grüßen Markus Ulbi Seite 2 von 2 2016-10-05T14:16:44+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes