STAATSMINISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 37-0141.50/10290 ^Dresden,^ ÜSeptember 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6357 Thema: Haushaltsansätze für Body-Cams, Gesichtserkennungs- und Vorhersagesoftware Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Über welchen Haushaltstitel (bitte Kapitel, Titel und Mittelansatz angeben ) ist die angekündigte Anschaffung von Bodycams, Gesichtserkennungs - und Vorhersagesoftware im Entwurf des Haushaltsplans 2017/2018 vorgesehen? Die für 2017/2018 veranschlagten Ausgaben für Geräte und Ausrüstungsgegenstände sowie Software sehen keine Ausstattung der sächsischen Polizei mit Bodycams (ohne Pilotierungen) sowie keine Gesichtserkennungsund Vorhersagesoftware vor. Frage 2: Sollte die Anschaffung wegen interner Abstimmungs- und Willensbildungsprozesse der Staatsregierung noch nicht vorgesehen sein: Über welchen Haushaltstitel wäre die Anschaffung im Entwurf des Haushaltsplans 2017/2018 dennoch gewährleistet? Frage 3: Sollten keine Mittel vorgesehen sein: Inwieweit wäre eine Anschaffung auch ohne Haushaltsansätze möglich? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Die Ausgaben für die Anschaffung von Bodycams sowie Gesichtserkennungs - und Vorhersagesoftware wären zu Lasten Kapitel 03 20 Titel 812 01 und 812 99 auszuweisen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplatze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str, 2 oder 4 melden. STAATSM11M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Unter/äer Voraussetzung der §§ 37 und 38 Sächsische Haushaltsordnung könnte das Säcl^jSische Staatsministerium der Finanzen in überplanmäßige Ausgaben und Verpflicj ^ungen einwilligen. Ohne diese Voraussetzung könnte das Sächsische Staatsminist ^num^Eler Finanzen nach § 10 Absatz 4 Haushaltsgesetz 2017/2018 Regierungsentfifurf ^'zusätzliche Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen einwilligen. Mitjfreu/idlichen Grüßen Markus Ulbigl Seite 2 von 2 2016-10-05T09:28:42+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes