STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6364 Thema: Illegaler Handel mit Hundewelpen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namensund im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Hundewelpen wurden bei Kontrollen von Fahrzeugen ohne notwendige Gesundheitszeugnisse oder Begleitpapiere der Veterinärbehörden im Jahr 2015 gezählt? Bei Kontrollen durch die Bundespolizei wurden im Erzgebirgskreis zehn, im Landkreis Görlitz 51 und im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 20 Welpen ohne die notwendigen Gesundheitszeugnisse oder Begleitpapiere festgestellt und den zuständigen Veterinärbehörden übergeben. Die übrigen Landkreise und kreisfreien Städte haben diesbezüglich Fehlmeldung erteilt. Frage 2: ln wie vielen Fällen lag der Verdacht des illegalen Handels mit Hundewelpen nahe? Im Erzgebirgskreis wurde ein Transport, im Landkreis Görlitz sechs Tiertransporte und im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vier Transporte mit mehreren illegal verbrachten Welpen festgestellt. Frage 3: Wie viele Hundewelpen wurden in Folge der Kontrollen im Jahr 2015 beschlagnahmt? ln Folge dieser Kontrollen wurden 67 Hundewelpen, davon zehn im Erzgebirgskreis , 51 im Landkreis Görlitz und sechs im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, beschlagnahmt. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51-16/349 Dresden, cP . Oktober 2016 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen ,de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 4: Wo wurden die beschlagnahmten Tiere untergebracht? Die beschlagnahmten Tiere wurden im Erzgebirgskreis im Tierheim Annaberg und im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge im Tierheim Pirna untergebracht. Der Landkreis Görlitz hat eine provisorische Quarantänisierung an der ehemaligen Grenzkontrollstelle Ludwigsdorf durchgeführt, bzw. einen Teil der Tiere im zugelassenen Quarantänezwinger im Landkreis Nordsachsen untergebracht. Frage 5: Was passiert mit den in Beschlag genommenen Tieren? Ein Teil der beschlagnahmten Tiere wurde unter Aufsicht in das Herkunftsland zurückgewiesen bzw. auf dem Luftweg auf Kosten der Tierbesitzer zurückgesandt. Die Mehrzahl der Welpen wurde jedoch nach der Quarantäne und der tierärztlichen Versorgung an neue Tierhalter veräußert. Kranke Tiere, bei denen keine Chance auf Heilung bestand, mussten von ihren Leiden erlöst werden Mit freundlichen Grüßen ln Vertretung i . (f~--L-{ Dr. Fritz Jaeckel Chef der Staatskanzlei Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-10-06T14:05:09+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes