SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6372 Thema: Mittel des Bundes für Asylsuchende und für anerkannte geflüchtete Menschen in den Jahren 2015 und 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe hat der Bund an den Freistaat Sachsen Mittel für Asylsuchende und Mittel für anerkannte geflüchtete Menschen überwiesen? (Bitte aufschlüsseln für die Jahre 2015 und 2016, differenziert nach Asylsuchenden und anerkannten geflüchteten Menschen.) Durch eine Anpassung der Festbeträge im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung hat der Bund den Ländern zur Entlastung bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern einen Umsatzsteuerbetrag von insgesamt 2 Mrd. EUR im Jahr 2015 gewährt. Der Freistaat Sachsen hat davon rund 100 Mio. EUR erhalten. Ab dem Jahr 2016 trägt der Bund einen Teil der Kosten für den Zeitraum von der Registrierung bis zur Erteilung des Bescheides durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Zudem stellt der Bund einen Betrag je Asylbewerber zur Verfügung, der nicht als politisch verfolgt oder Kriegsflüchtling anerkannt wurde. ~SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/21-H 1322/184/155- 2016/45561 Dresden}~ September 2016 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN g sACHsEN Auf Basis der mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz erfolgten Änderung des Finanzausgleichsgesetzes sind hierfür Zuweisungen an die Länder in Höhe von 2,948 Mrd. EUR im Wege der Umsatzsteuerverteilung vorgesehen. Der Freistaat Sachsen erhält hiervon rund 147 Mio. EUR Diese Beträge beruhen auf Annahmen des Bundes zur Entwicklung der bundesweiten Flüchtlingsanzahl (800.000) und der durchschnittlichen Verfahrensdauer (5 Monate) vom September 2015. Noch im Jahr 2016 ist mit einer bundesgesetzlichen Anpassung der Zuweisungsbeträge an den aktuellen Flüchtlingszugang und die aktuellen Verfahrensdauer zu rechnen. Des Weiteren leistet der Bund im Jahr 2016 einen Beitrag zur Finanzierung der Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge an die Länder von 350 Mio. EUR im Wege der Umsatzsteuerverteilung. Der Freistaat Sachsen erhält hiervon rund 18 Mio. EUR Bei Annahme des von der Bundesregierung am 14. September 2016 beschlossenen Entwurfes eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen durch den Gesetzgeber würde der Bund im Jahr 2016 einen weiteren Betrag von 2 Mrd. EUR an die Länder als Integrationspauschale im Wege der Umsatzsteuerverteilung bereitstellen. Der Freistaat Sachsen würde hiervon rund 100 Mio. EUR erhalten. Zusätzlich ist seitens des Bundes die vollständige Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte im SGB II im Jahr 2016 beabsichtigt. Frage 2: Welchem Haushaltstitel, in welchem Einzelplan wurden diese Mittel jeweils zugewiesen? Die Mittel wurden bzw. werden bei 15 01/015 01 „Steuern vom Umsatz (einschließlich Einfuhrumsatzsteuer)" vereinnahmt. Frage 3: Wofür wurden bzw. werden diese Bundesmittel für Asylsuchende und für anerkannte geflüchtete Menschen innerhalb des Freistaates Sachsen eingesetzt? (Bitte differenzieren nach Asylsuchenden und nach anerkannten geflüchteten Menschen jeweils für die Jahre 2015 und 2016 und nach Rechtsgrundlage.) Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ljSACHsEN Frage 4: Nach welchem Schlüssel werden die vom Bund für anerkannte geflüchtete Menschen bereit gestellten Mittel innerhalb Sachsens verteilt? zusammenfassende Antwort auf die Frage 3 und 4: Im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips dienen die gewährten Umsatzsteueranteile zur anteiligen Finanzierung aller im Freistaat Sachsen anfallenden Ausgaben im Zusammenhang mit der Unterbringung, Betreuung und Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Die größten Ausgabepositionen sind dabei die Zuweisungen an die Kommunen nach dem Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz - SächsFlüAG - (134 Mio. EUR in 2015, 202 Mio. EUR bis 31.08.2016) und nach dem Sächsischen Gesetz zur Finanzierung und Betreuung von Ausländern - SächsGFUBA - (61 Mio. EUR in 2015, 60 Mio. EUR bis 31.08.2016), die Sachausgaben für den Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtungen (130 Mio. EUR in 2015, 124 Mio. EUR bis 31.08.2016) sowie die liegenschaftlichen Ausgaben für den Betrieb und den Bau von Erstaufnahmeeinrichtungen (81 Mio. EUR in 2015, 113 Mio. EUR bis 31 .08.2016). Hinzu kommen Erstattungen an die Kommunen für die Betreuung von unbegleiteten minderjährige Flüchtlingen nach dem SGB VIII (9 Mio. EUR in 2015, 35 Mio. EUR bis 31.08.2016). Frage 5: Bestehen Rückforderungsansprüche des Bundes für Mittel, die im Freistaats Sachsen nicht für anerkannte geflüchtete Menschen eingesetzt wurden? Nein. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2016-10-04T11:06:46+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes