Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtags Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6375 Thema: Mehrausgaben durch Fremdvergabe im Einzelplan 03 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich obige Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie haben sich die Kosten für die Fremdvergabe des Einlass- und Kontrolldienstes/Haustechniker in den jeweiligen Kapiteln im Haushaltstitel 517 01 seit 2015 an den jeweiligen Standorten entwickelt? Frage 2: Welche Stellen- und Kosteneinsparungen stehen der Fremdvergabe an den jeweiligen Standorten gegenüber? Frage 3: Wie haben sich die Kosten für die Fremdvergabe der DNA-Analyse in den jeweiligen Kapiteln im Haushaltstitel 534 04 seit 2015 entwickelt? Frage 4: Welche Stellen- und Kosteneinsparungen stehen der Fremdvergabe an den jeweiligen Polizeidirektionen bzw. dem Landeskriminalamt gegenüber ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Auf die Angaben in der beiliegenden Tabelle wird verwiesen. Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 14-0141.51/8552 Dresden, 4. Oktober 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DBS INNERN Freistaat SACHSE1N Frage 5: Inwieweit waren die jeweils wann durchgeführten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vor der Entscheidung der Fremdvergabe zutreffend? Für den Bereich des Einlass- und Kontrolldienstes haben Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen der AG Fremdvergabe im Rahmen des Projektes "Polizei.Sachsen.2020" aus dem Jahr 2012 ergeben, dass die Leistung im Wege der Fremdvergabe wirtschaftlicher als mit eigenem Personal zu erbringen ist. Bei den unter den Fragen 1 und 2 genannten Fremdvergaben für den Polizeibereich ist dies zutreffend. Für den übrigen Geschäftsbereich wurden Entscheidungen über die Fremdvergabe in den Jahren vor 2005 getroffen. Aufgrund der Aufbewahrungsfristen sind keine Ünterlagen zu den seinerzeit ggf. durchgeführten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vorhanden . Die Fremdvergabe im Bereich der DNA-Analyse erfolgt lediglich insoweit, als die personell ^n und technischen Kapazitäten des Landeskriminalamtes ausgeschöpft sind und eine ^ cht/eitige Analyse nicht sichergestellt werden kann. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrach ^ung