STAATSM1M1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCtiSETN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/10307 Dresden.tOktober 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr: 6/6376 Thema: Aktueller Bestand der eFAS-Verfahren Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Verfahren sind in eFAS (ermittlungsunterstützendes Fallanalysesystem ) derzeit zu welchen Phänomenbereichen eingerichtet? (Bitte Angabe des Jahrs der Einrichtung, der einrichtenden Stelle und der Gesamtzahl .) Mit Stand vom 15. September 2016 sind in eFAS insgesamt 312 Verfahren eingerichtet: Jahr/Stelle 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt LKA 3 6 11 19 23 21 90 Chemnitz 0 11 Dresden 12 11 46 Görlitz 16 11 43 Leipzig 11 17 26 34 96 Zwickau 1 0 16 5 26 Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen . Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Sfraßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplatze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VH1MISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSE1N Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Wie viele Verfahren derzeit in eFAS zu welchen Phänomenbereichen eingerichtet sind, wird statistisch nicht erfasst. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen" m üssten alle 312 Verfahren unter Einbeziehung der verfahrensführenden Dienststellen händisch ausgewertet werden. Wenn man einen Zeitansatz von 30 Minuten für die Auswertung eines Verfahrens ansetzt, wären dies 156 Stunden für die Auswertung aller Verfahren. Bei einer 40-Stunden-Woche wäre ein Sachbearbeiter fast vier Wochen mit dieser Auswertung befasst. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Frage 2: Wie viele Personendatensätze sind derzeit in den eFAS-Verfahren gespeichert? Mit Stand vom 15. September 2016 sind in den Verfahren insgesamt 141.474 Personendatensätze gespeichert. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Personendatensätze keinen Rückschluss auf die tatsächliche Anzahl gespeicherter Personen zulässt, da innerhalb und zwischen den einzelnen Verfahren eine redundante Datenspeicherung möglich ist. Frage 3: Wie viele Personendatensätze sind in den Verfahren zum Phänomenbereich "Gewalttäter Sport" derzeit gespeichert? (Bitte die in der Drs. 6/4224 genannten Zahlen aktualisieren.) Derzeit werden entsprechende Verfahren durch die Polizeidirektionen Dresden, Leipzig und Zwickau genutzt. Die Anzahl der erfassten Personendatensätze verteilt sich wie folgt: PD Dresden: PD Leipzig: PD Zwickau: 198 65 62 Seite 2 von 3 STAATSM11MISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: w.ie-.viele-ve.rfahre"«u"d Pe'-sonendatensätze aus welchen Phänomenbereichen wurde" seitMar2 201.6 aus welche" konkreten Gründen gelöscht'und'inwiewei't wllrd®n die (ehemals) gespeicherten Personen über die Speicherunfl~/Lös lmze'Lraum 16:.März 20.16 bis 14, September 2016 wurden 109 Verfahren aemäß § 43 ^SPOIG gelöscht, weil sie für die polizeiliche Aufgabenerfüllung| nicht" mehrbenötigt Anhanddes ver9'eiches der Bestandszahlen von März 2016 und September 2016 konner\keine Aussa9en zur Anzahl und den konkreten Gründen "de^Tos'chuna^^or^ einzeln_en.personendatensätzen getroffen werden, da be\ den"Bestandszahrena eine l zwischen Löschung und Zugang nicht möglich ist. ELbesteht keine gesetzliche Verpflichtung der sächsischen Polizei, von sich aus Be- Sffere-übe/-d'e_speicherungode^Löschun9ihrerPersonenbezogene~niä^ Informationssystemen zu informieren. Dem Betroffenenüwirdiauf"Antraah'ae- ^äßA51sächspolG.ln verbindung mit § 18 SächsDSG Äuskunft"ubei:"diez'u?e^er Person gespeicherten Daten erteilt. Frage 5: !nw'ew?lwurden di® erfahren wann und mit welchem Ergebnis vom Sächsisehen Datenschutzbeauftragten kontrolliert? ?er sächsische.Datenschutzbeauftra9te kontrollierte am 3. Mai 2016 bei der PD Dresden '.am,3.0-Juni201.6 bei,derPD Chemnitz, am 20. Juli2016~bei~de"r PD Gorlte sowie a,m ?LJ UL201Lbeim-LKAdle Nutzung von-eFAS- In seiner'Äbschlussbesprech'ung , mltJfemrhKA.teiltee-r,mlt: dass.kelne verstöße gegen Rechtsvorschrifte^fe'stgestelS WLl!nc&Air.regte a"erdin9s Klarstellungen sprachircherArtindeVErrichtungsano?dnunlg dn. Mit fifeurldlichen Grüßen ^ Markus Ulbig Seite 3 von 3 2016-10-10T09:41:46+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes