STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSETN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2826 Dresden,^ September 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6379 Thema: Gruppierung "StreamBZ" bzw. "StreamBZ-Fotografie" Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1 Welche Erkenntnisse liegen derStaatsregierung zu der Gruppierung, die unter dem_ Namen "StreamBZ" bzw. "StreamBZ-Fotografie"'auftritt,' hinsichtlich Grundungszeitpunkt, Mitgliedern, Betätigungsfeld, Aktionsradius und Organisationsgrad vor? Frage 2: welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung vor zu Verbindungen der Gruppe oder von einzelnen Mitgliedern zu [ggf. nicht rechtsexlremen ) (Sport)-Vereinen sowie zur Kampfsport- undFreefightszene? Frage 3: Inwieweit handelt es sich bei den Mitgliedern der Gruppe um Personen , die als Fußballfans der Kategorien B und C bekannt sind bzw. welche Kontakte, Mitgliedschaften oder Verbindungen bestehen oder bestanden zu Fußballfangruppierungen und welche Erkenntnisse hat d!® staatsre.giel^ng ü.ber die Teilnahme von Mitgliedern dieser ~Gruppierung an den Krawallen in Lilie während der EM 2016 in Frankreich? Frage 4: Inwieweit handelt es sich bei Mitgliedern der Gruppierung sowie bei Anhängern oder Unterstützern um Personen, die inzwischen verbotenen Organisationen angehörten? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STCT1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 5: Welche (regelmäßigen sowie sporadischen) Treffobjekte stehen der Gruppierung zur Verfügung? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: "StreamBZ-Fotografie" ist dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen als Facebookprofil bekannt, welches einem bekannten Rechtsextremisten zugeordnet wird. Das Profil wird derzeit vom LfV Sachsen nicht als Gruppierung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 SächsVSG bewertet. Auf dem Facebookprofil und auf dem gleichnamigen Youtube-Kanal wird u. a. über Aktivitäten der rechtsextremistischen Szene berichtet, wie z. B. von Veranstaltungen der Freien Kräfte im Landkreis Bautzen. Weiterhin wird auf dem Profil für Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene mobilisiert. Das Profil wird als zentrales Medium der regionalen rechtsextremistischen Szene bewertet. Eiger^n Angaben zufolge existiert das Profil seit April 2014. Seit Juni 2016 erscheint das l^bel von "StreamBZ-Fotografie" auch auf Flyern für Veranstaltungen. Wei^bre^Brkenntnisse im Sinne der Fragestellungen liegen nicht vor. Mit freuhdlichen Grüßen t ^, Markus Ulbic Seite 2 von 2 2016-10-05T09:19:28+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes