o) rf)(oÍ)(o o c\¡ STAATS[4INISTERIUM FÜR UN4WELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STMTSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 1005 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert, Fraktion BUNDN¡S 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.:6/6389 Thema: Hochwasserschadensbeseitigung (Hochwasser 20131 in der Gemeinde Kottmar (Landkreis Görlitz) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die Gemeinde Kottmar (bis zum Jahr 2012 noch Gemeinde Eibau) war 2010, 2012 und 2013 von Hochwasserereignissen betroffen und es sind Schäden im zweistelligen Millionenbereich entstanden. Allein beim Hochwasser 2013 wurde dann die Gemeinde Kottmar mit anerkannten Schäden in Höhe von knapp 7 Millionen Euro in Mitleidenschaft gezogen. Die Förderung der öffentlichen lnfrastruktur nach RL Hochwasserschäden Teil D Zllfer I Nr. 2 a) ist auf das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LaSuV) übertragen worden. ln einem Bescheid des LaSUV (Maßnahme WAP-ID Nr. 3098) wurden die PPK-Kosten (Planung, Projektsteuerung und Koordinierung) auf maximal l5 % der zuwendungsfähigen Baukosten beschränkt. Kurz nach dem Erhalt der ersten Zuwendungsbescheide hatte die Gemeinde darauf hingewiesen , dass bei Anwendung der HOAI (Bundesrecht) l5 % in den meisten Fällen nicht ausreichen werden. lnsbesondere die Kosten flir Statik und Vermessungsleistungen sorgen für einen Anstieg. Die Gemeinde erhielt daraufhin die Antwort, dass es kein Problem sei, da im Zuge der Verwendungsnachweisprüfung diese Mehrkosten mit angerechnet werden können. Darauf vertrauend, nahm die Gemeinde diesbezüglich zunächst eine erhöhte Vorfinanzierung in Kauf, da die Planungsbüros ihre Leistungen gemäß Vertrag und HOAI gegenüber der Gemeinde abrechneten. Unter D. lV. 4. B) ¡¡) der RL Hochwasserschäden 2013 steht folgendes geschrieben: ,,Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen rnsóesondere Ausgaben ... für Planung, Projektsteuerung und Koordinierung der Einzelmaßnahmen durch Dritte bis zu 15 Prozent der zuwendungsfähigen Baukosten; auf Nachweis können erhöhte Kosten anerkannt werden,..." Als Voraussetzung für die Anerkennung erhöhter PPK-Kosten ist der Nachweis dieser benannt. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm u l.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 12. September 2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-o'141.50t19t5369 Dresden, Of, ¿O. lo't6, Tag der I I DcutschenEinhe¡tIi ¡ .ll; l.'llI FreisteâtSachsen r¡ or,-o3.ro.zo16 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Arch¡vstraße 1 0l 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Fiir alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortend¡enst melden. " Ke¡n Zugang für elektronisch signi€rte sow¡e für verschlüsselte elektron¡sche DokumenteSeite 1 von 3 STAATSMINìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Dieser Voraussetzung ist die Gemeinde Kottmar der eigenen Auffassung nach nachgekommen. So liegen dem LASUV die Honorarverträge vor, die eine Plausibilitätsprüfung ermöglichen. Eine weiter-führende Begründung, ist rechtlich nicht gefordert. lm Bescheid findet sich keine Stelle, die den Weg der Ermessensentscheidung nachvollziehbar darstellt und auf die Abwägung der Kann- Bestimmung eingeht." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Mit Blick auf das Thema der Anfrage und die Vorbemerkung der Fragestellerin erfolgt die Beantwortung ausschließlich bezogen auf die Richtlinie Hochwasserschäden 2013. Frage l: Welche durch die Gemeinde Kottmar eingereichten Maßnahmen im Zuge der Hochwasserschadensbeseitigung in den Jahren 2010 bis zum heutigen Tage wurden mit welchen Entscheidungen beschieden?(Bitte einzeln auflisten) Eine Übersicht der durch die Gemeinde Kottmar bei den beiden zuständigen Bewilligungsstellen Såchsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) und Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) gestellten Anträge ist nebst Entscheidung in Anlage 1 beigefügt. Frage 2: Bei welchen Bescheiden ging die Gemeinde in Widerspruch und welche beantragten Maßnahmen sind aus welchen Gründen bislang nicht beschieden worden? (Bitte auflisten nach Jahr, Maßnahme, beantragter Fördersumme, beschiedener Fördersumme) Alle gestellten Anträge wurden bewilligt. Eine Übersicht über die Bewilligungen, gegen die die Gemeinde Widerspruch eingelegt hat, findet sich in Anlage 2. Frage 3: Welche Maßnahmen sind baulich abgeschlossen und das entsprechende Förderverfahren beendet? Eine Übersicht über die abgeschlossenen (venruendungsnachweisgeprüften) Förderverfahren findet sich in Anlage 3. Bauherr ist bei jeder Maßnahme die Gemeinde Kottmar. Die Staatsregierung hat daher keine vollständige Kenntnis darüber, welche Maßnahmen über die bereits venrendungsnachweisgeprüften Einzelmaßnahmen hinaus baulich abgeschlossen sind. Frage 4: Hat sich die Gemeinde Kottmar mit konkreten Problemanzeigen an das LaSuV gewandt und wenn ja, in welcher Form wurde auf diese von Seiten LaSUV reagiert? (Bitte auflisten nach Datum der Problemanzeige , zuständige Stelle im LaSuV, Antwortverfahren) Eine Statistik über ,,Problemanzeigen" wird nicht geführt. Eine entsprechende Auswertung ist daher nicht möglich. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Die Gemeinde Kottmar sowie der von ihr beauftragte Projektsteuerer hat sich in der Vergangenheit mit einer Vielzahl von Anfragen schriftlich, telefonisch und per E-Mail an die Bewilligungsstellen sowie die zuständige Koordinierungsstelle im Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft gewandt. ln jedem Falle erfolgte eine entsprechende Beratung beziehungsweise Beantwortung durch die zuständige Stelle. Frage 5: Aus welchen Gründen kam es dazu, dass die Planungskosten, die über 15% der Baukosten lagen, beim Vorhaben 3098 ,,lnstandsetzung Straße OT Eibau, Jahnstraße" nicht anerkannt wurden und hat die Gemeinde Kottmar Gelegenheit bekommen, mögliche fehlende Unterlagen nachzureichen? (Bitte den Weg der Ermessensabwägung schildern, niedergeschriebene Handlungsanweisungen darstellen) Grundlage für die Förderung der Schadensbeseitigung ist die Richtlinie Hochwasserschäden 2013 (SächsABl. 2013, S. 927). Die Förderung erfolgt dabei auf der Grundlage der SS 23, 44 der Sächsischen Haushaltsordnung (SäHO) sowie der hiezu ergangenen Venrualtungsvorschriften (VwV-SäHO). Wie in jedem anderen Förderverfahren hat der Antragsteller auch hier die Notwendigkeit, Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit der abgerechneten Ausgaben im Hinblick auf die Erreichung des Zuwendungszwecks hinreichend zu begründen. Gemäß Großbuchstabe D Ziffer lY Nr. 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe ii Richtlinie Hochwasserschäden 2013 können Ausgaben für Planung, Projektsteuerung und Koordinierung der Einzelmaßnahmen durch Dritte über lSProzent der zuwendungsfähigen Baukosten auf Nachweis anerkannt werden. Neben dem tatsächlichen Anfall dieser Kosten beinhaltet dieser Nachweis auch eine entsprechende Begründung. Diese fehlte im konkreten Einzelfall, daher erfolgte die Ablehnung. Die Unterlagen zur Prüfung des Venruendungsnachweises waren bis auf die fehlende Begründung vollständig, weshalb die Bewilligungsstelle im Sinne eines zügigen Verfahrens von möglichen Nachforderungen absah. Die Gemeinde Kottmar hat im Rahmen des Widerspruchsverfahrens die Möglichkeit, entsprechende Nachweise bei der Bewilligungsstelle vozulegen, sodass im Rahmen der Widerspruchsbearbeitung eine erneute Bewertung zur Notwendigkeit der beantragten Planungskosten erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen WU Thomas Schmidt Anlagen: 3 Seite 3 von 3 Anlage 1 ldentnummer Maßnahmebezeichnunq Entscheidunq 3263 lnstandsetzung Brückenbauwerk OT Eibau, Oberodenruitzer Weg/G renze Odenruitz bewilliqt 2883 lnstandsetzung Straße Mühlweg, OT Ottenhain bewilliqt 2860 lnstandsetzung Stützwand im OT Niedercunnersdorf, Neucunnersdorfer Straße und Schützenhausstraße bewilliqt 2920 lnstandsetzung Straße OT Eibau, Bürgerureg 1 bewilliqt 3581 Ersatzneubau Brückenbauwerk OT Eibau, Hauptstr 1411145 bewilliqt 3346 Ersatzneubau Stützwand, Cunnersdorfer Wasser , OT Obercu nnersdorf, Querstraße bewillist 3335 lnstandsetzung Durchlass Landwasser OT Eibau, Hauptstr. 278 - 280 bewilliqt 2906 Ersatzneubau Brückenbauwerk OT Eibau, im Bereich Uferuveg 11-13 bewilliqt 3563 Schadensbeseitigung Schlaf- und Sporträume Untergeschoss Kita Märchenwald im OT Walddorf, Waldstr. 14 bewilliqt 2909 lnstandsetzung Stützwand OT Eibau im Bereich Uferurreg 4-7 bewilliqt 2890 lnstandsetzung Oberflächenentwässerung OT Eibau, Jahnstraße 1 a/Hinterer Hofeweg bewilliqt 3597 Sanierung Schulturnhalle einschl. Oberflächenentwässerung im OT Niedercunnersdorf, Obercunnersdorfer Str. 1 1 bewillist 3605 lnstandsetzung Jägerteich im OT Walddorf, Forststraße bewilliqt 3302 I nstandsetzun g Straße und Entwässerungsei n richtung, OT Walddorf, Lange Gasse bewilliqt 3361 Projektsteuerung und Koordinierung der Umsetzung des Wiederaufbauplans HWS 201 3 bewilliqt 3098 lnstandsetzung Straße OT Eibau, Jahnstraße bewilliqt 31 33 Gewässerinstandsetzung, Landwasser, OT Eibau, in Höhe Grundstück Hauptstraße 159 bewilliqt 2877 lnstandsetzung Schulteich im OT Walddorf, Schulstraßeilange Gasse bewilliqt 2914 Ersatzneubau Stützwand, OT Eibau,Odenruitzer Weg 2-8 bewilliqt 2928 lnstandsetzung Straße und Oberflächenentwässerung Verbi nd ungsstraße Jahnstraße 6 zur Ruppersdorfer Straße bewilliqt 31 10 lnstandsetzung Stützwand, OT Eibau, zwischen Wehr und Bürgerureg 23 bewilliqt 3141 Ersatzneubau Stützwand, Cunnersdorfer Wasser , OT Obercunnersdorf Hauptstraße bewilliqt 31 18 Ersatzneubau Stützwand, OT Eibau, Bachweg 2-12 bewilliqt 3246 lnstandsetzung Zulauf in Spritzeteich im OT Eibau, Mühlweg bewilliqt 2921 Gewässerinstandsetzung, Cunnersdorfer Wasser im OT Niedercunnersdorf, Niedere Hauptstraße 5 bewil 2925 Gewässeri nstandsetzung, Krummbach, OT Otten hain, Höhe Dorfstraße 11 bewilliqt 3045 lnstandsetzung Sportanlage OT Eibau, Jahnstraße bewilliqt 3128 lnstandsetzung Stützwand, OT Eibau, Kretschamweg 21- 23 bewilliqt 3325 lnstandsetzung Straße, OT Obercunnersdorf, Bergweg bewillist 3254 I nstandsetzu ng Bankettanlage, Neugersdorfer Straße, OT Eibau bewilliqt 3218 lnstandsetzung Oberflächenentwässerung im OT Eibau, Neugersdorfer Straße (bei Gärtnerei Herkner) bewilliqt 2919 Gewässerinstandsetzung, Landwasser, OT Eibau Hauptstraße 78-86 bewilliqt 2923 Gewässerinstandsetzung, Landwasser, OT Eibau, Hauptstraße 233 bewilliqt 3227 lnstandsetzung Einlaufbauwerk im Landwasser OT Eibau, Bürgenveg 3 bewilliqt 2898 I nstandsetzun g Jordan-Baches, Obercun nersdorfer Straße bewillist 3267 Gewässerinstandsetzung, Landwasser, OT Eibau, Hauptstraße 252 bis 262 bewilliqt 2927 I nstandsetzung Ei nlaufbereich Steindeckerkanal, Mundgutwasser, OT Eibau, Kirchstraße 1 bewilliqt 3173 lnstandsetzung Einlaufbauwerk am Vorderflössel, OT Niedercunnersdorf, Bereich Sportplatz bewilliqt 3182 Ersatzneubau Brücke, OT Eibau, Hauptstraße 133 bewilliqt 20339 Ersatzneubau Fußgängerbrücke über Landwasser, OT Eibau im Bereich Steinweg 4/896 bewilliqt 20347 Ersatzneubau Brückenbauwerk im OT Eibau Hauptstraße 151 bewilliqt 20348 Ersatzneubau Brückenbauwerk im OT Eibau Hauptstraße 1 53/1 55 bewilliqt 31 03 Ersatzneubau Stützwand, OT Eibau, Bürgerweg 7-11 bewillist 2916 Ersatzneubau Stützwand, OT Eibau Steinweg 20-33 bewilliqt 3057 lnstandsetzung Brücke zum Grenzweg im OT Eibau, Hauptstraße 268 / Grenzweg bewilliqt 3316 lnstandsetzung Straße, OT Obercunnersdorf, Dammweg bewillist 3273 lnstandsetzung Durchlass Oberflächenentwässerung OT Eibau, Hauptstraße 46/Hinterer Hofeweg bewilliqt 31 96 lnstandsetzung Friedhofsweg mit Durchlass, OT Eibau bewilliqt 3204 lnstandsetzung Brückenbauwerk im OT Eibau, Hauptstraße 161 bis 163 bewilliqt 3061 lnstandsetzung Brückenbauwerk im OT Neueibau, Mühlweg bewilliqt 3079 lnstandsetzung Straße, OT Walddorf, Kottmarhäuser bewilliqt 20343 Ersatzneubau Stützwand am Landwasser, OT Eibau, Steinweg I bewilliqt 20346 Böschungssicherung am Landwasser OT Eibau, Hauptstraße 123 bewilli 20350 lnstandsetzung Bachlauf Cunnersdorfer Wasser im Bereich Hauptstr. 95-135, OT Obercunnersdorf bewilliqt 3280 Gewässerinstandsetzung Schnauder, OT Neueibau, Hetzwalder Weg bewilliqt 3337 Ersatzneubau Stützwand, Landwasser, OT Eibau, Hauptstraße 2481250 bewilliqt 20345 Böschungssicherung am Landwasser Oï Eibau, Hauptstraße 117 bewilliqt 20351 lnstandsetzung Sohlgleiten im Landwasser OT Eibau, Bürgenveg 2 bewilliqt 20338 lnstandsetzung Straße und Entwässerungseinrichtung, OT Walddorf, Lange Gasse 2. BA bewilliqt 20349 Ersatzneubau Brücke im OT Obercunnersdorf, An der Aue 4 bewilliqt Anlage 2 Identnummer Maßnahmebezeichnunq beantragte Zuwendung in EUR bewilligte Zuwendung in EUR 3098 lnstandsetzung Straße OT Eibau, Jahnstraße 60.381,69 55.849,06 2909 lnstandsetzung Stützwand OT Eibau im Bereich Ufenveg 4-7 44.311,58 42.923,13 2906 Ersatzneubau Brückenbauwerk OT Eibau, im Bereich Ufenrueg 11-13 221.761,95 220.443,52 20343 Ersatzneubau Stützwand am Landwasser, OT Eibau, Steinweq 1 278.770,0Q 266.305,50 Anlage 3 ldentnummer Maßnahmebezeichnunq 3263 lnstandsetzung Brückenbauwerk OT Eibau, Oberodenruitzer Weg/G renze Oden¡ritz 2883 lnstandsetzung Straße Mühlweg, OT Ottenhain 2860 lnstandsetzung Stützwand im OT Niedercunnersdorf, Neucunnersdorfer Straße u nd Sch ützenhausstraße 3581 Ersatzneubau Brückenbauwerk OT Eibau, Hauptstr 141t145 3346 Ersatzneubau Stützwand, Cunnersdorfer Wasser , OT Obercunnersdorf, Querstraße 3335 lnstandsetzung Durchlass Landwasser OT Eibau, Hauptstr. 278 - 280 3563 Schadensbeseitigung Schlaf- und Sporträume Untergeschoss Kita Märchenwald im OT Walddorf, Waldstr. 14 2890 lnstandsetzung Oberflächenentwässerung OT Eibau, Jahnstraße 1 aiHinterer Hofeweg 3597 Sanierung Schulturnhalle einschl. Oberflächenentwässerung im OT Niedercunnersdorf, Obercunnersdorfer Str. 1 1 3605 lnstandsetzung Jägerteich im OT Walddorf, Forststraße 31 33 Gewässerinstandsetzung, Landwasser, OT Eibau, in Höhe Grundstück Hauptstraße 159 2877 lnstandsetzung Schulteich im OT Walddorf, Schulstraße/Lange Gasse 2923 Gewässerinstandsetzung, Landwasser, OT Eibau, Hauptstraße 233 3227 lnstandsetzung Einlaufbauwerk im Landwasser OT Eibau, Bürgerweg 3 2016-10-05T09:45:16+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes