SACHSISCHE STAATSKANZLEI SÄcHSIscHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartl Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6391 Thema: Versorgungsangleichung für angestellte Hochschullehrer im Beitrittsgebiet Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Der Sächsische Landtag befasste sich in seiner 5. Wahlperiode auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zu Drucksache 5/3741 mit der Klärung essentieller Sach- und Rechtsfragen zur Sicherung angemessener Versorgungsleistung gegenüber nach der Wiedergründung des Freistaates Sachsen berufenen angestellten Professorinnen und Professoren neuen Rechts, die da sie am 3. Oktober 1990 mehr als 50 Jahre alt waren nicht verbeamtet werden konnten und deshalb auch keine Ruhestandsbezüge analog der verbeamteten Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern erhalten. Viele der Betroffenen übernahmen im Prozess der Hochschulerneuerung herausgehobene Verantwortung als Rektoren, Prorektoren, Dekane, Lehrstuhlleiter, Klinik- und lnstitutsdirektoren an sächsischen Universitäten und Hochschulen. Die Tätigkeit dieser Professorinnen und Professoren selbst erfolgte nach den Maßgaben der Besoldungsstufen Cí bis G4. Hingegen erfolgte trotz dahingehender auch ministerieller Zusagen keine förmliche Absicherung des betreffenden Personenkreises h i nsichtlich einer amtsangemessenen Altersversorgu ng. lm Prozess der Antragsbehandlung und der parallel seitens des Vereins ,,Altersversorgung für angestellte Professoren und Hochschullehrer neuen Rechts und Angestellte im höheren Dienst der Behörden in den neuen Bundesländern e.V." (VAV), in welchem sich die Betroffenen zusammengeschlossen haben, geführten Gespräche mit Vertretern der Staatsregierung, erfolgte die Zusicherung, dass sich der Freistaat Sachsen im Zusammenwirken mit dem Bund und den anderen ostdeutschen Bundesländern um eine angemessene Klärung der von den Betroffenen gesehenen juristischen und finanziellen Diskriminierung einsetzt." Freistaat SACHSEN Ghef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.25.2-01 41 .50 I 34 I 237 I - 201 6/69505 6.oxtoøerzorcDresden, Tag der I I DeutschenE¡nheitlll :trlltlIl FreistaatSachsent t or.-o3,ro.zor6 Hausanschrift: Sächsische Staatskanzlei Archivstraße I 01097 Dresden Seite 1 von 3 www.sachsen.de 5ÄCHSì5CHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Was hat die Staatsregierung seit der Antragsbehandlung im Sächsischen Landtag der 5. Wahlperiode im Jahr 2011 getan, um die Angleichung der Altersversorgung für die betroffenen Hochschullehrerinnen und Hochschu I lehrer voranzubri ngen respektive zu gewährleisten? lm Rahmen der 42. Regionalkonferenz der Regierungschefin und der Regierungschefs der ostdeutschen Bundesländer im Juli 2014 in Berlin haben sich die ostdeutschen Länder gemeinsam mit Bund darauf verständigt, dass Gespräche der betroffenen Länder mit dem Bund im lnteresse einer Lösung für die Betroffenen aufgenommen werden sollen. lm Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 3 venruiesen. Ergänzend wird auf die Antworten zu den Kleinen Anfragen Drs. Nr. 517796 und Drs. 5/10386 Bezug genommen. Frage 2: Liegt inzwischen eine verbindliche Einigung und Erklärung aller neuen Bundesländern einschließlich Berlins über deren finanzielle Beteiligung an einer angestrebten Versorgungsangleichung für die Betroffenen, ggf. über eine gemeinsam von den Ländern und dem Bund finanziell getragene Stiftungslösung, vor und wenn ja, mit welchem konkreten lnhalt und in welcher Form? Es liegt bisher keine verbindliche Einigung und Erklärung aller ostdeutschen Länder einschließlich Berlins über deren finanzielle Beteiligung an einer Versorgungsangleichung für die Betroffenen vor. Frage 3: lst es zutreffend, dass das gegenständliche Problem auch im Rahmender eingerichteten Regionalkonferenzen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der ostdeutschen Länder behandelt wurde und wenn ja, mit welchem bisherigen Ergebnis? Das gegenständliche Problem wurde zuletzt im Rahmen der 43. Regionalkonferenz der Regierungschefs der ostdeutschen Länder am 13. April 2016 in Stolpe im Zusammenhang mit der Rentenangleichung Ost-West behandelt. Über die Ergebnisse hat Mecklenburg-Vorpommern als Vorsitzland den Deutschen Hochschulverband und den Verein Altersversorgung für angestellte Professoren und Hochschullehrer neuen Rechts und Angestellte im höheren Dienst der Behörden in den neuen Bundesländern e.V. informiert. An der Bereitschaft der ostdeutschen Länder, einen Beitrag zur Lösung des Problems der Altersversorgung von angestellten Professoren neuen Rechts in den neuen Ländern leisten zu wollen, hat sich nichts geändert. Der Bund wurde gebeten, zu dem nach wie vor ausstehenden Bund-Länder-Gespräch einzuladen. Dabei vertreten die Regierungschefs der ostdeutschen Länder die Auffassung, dass auch das weitergehende Ziel eines Rentenüberleitungsabschlussgesetzes in das Gespräch aufgenommen werden muss. Hier geht es darum, über die Problematik der angestellten Professoren neuen Rechts hinaus, soziale Härten und unbeabsichtigte Ungleichbehandlungen der Rentenüberleitung abzumildern. Seite 2 von 3 SACHSìSCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Frage 4: lst die Staatsregierung im Bedarfsfall bereit, zum Zeitpunkt der im November 2016 auÍ den Freistaat Sachsen wechselnden Leitung der besagten Regionalkonferenz mit der Bundeskanzlerin sich für eine nunmehr unverzügliche Grundsatzentscheidung im Sinne einer Bund-Länder-Einigung und deren Umsetzung bzw. Verwirklichung einzusetzen? Frage 5: lst die Staatsregierung im Falle fortdauernder Schwierigkeiten und einer ausbleibenden komplexen Lösung zwischen Bund und den ostdeutschen Bundesländern angesichts des inanrischen erreichten beträchtlich hohen Alters der meisten der betroffenen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer zu einer landesspezifischen Detaillösung im Zusammenwirken mit dem VAV bereit? Zusammenfassende Antwort zu Frage 4 und 5: Die Staatsregierung des Freistaates Sachsen hat sich für eine gemeinsame Lösung eingesetzt und wird das auch weiterhin tun. Hierbei ist eine ehrliche und offene Kommunikation mit dem Verein Altersversorgung für angestellte Professoren und Hochschullehrer neuen Rechts und Angestellte im höheren Dienst der Behörden in den neuen Bundesländern e.V. und dem Deutschen Hochschulverband gepflegt worden. Eine Lösung kann es nur im Zusammenwirken der betroffenen Länder und des Bundes geben. Mit freundlichen Grüßen 2 $''-t Dr. Fritz Jaeckel Seite 3 von 3 2016-10-07T13:05:51+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes