SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01 079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/6398 Thema: Bildungsempfehlungen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es wissenschaftliche Erkenntnisse darüber, wonach Schüler mit einem Notendurchschnitt von 2,0 in den Fächern Mathematik , Deutsch und Sachkunde in der 4. Klasse signifikant bessere Abiturergebnisse erreichen als Schüler mit einem Notendurchschnitt von 2,5 oder 3,0 in diesen Fächern, bzw. lediglich in den Fächern Mathematik und Deutsch und wenn ja, auf welcher Grundlage (Statistiken, Gutachten , Umfragen etc.) beruhen diese? Es liegen dazu keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, weil zu individuellen Bildungsverläufen keine Daten erhoben werden. Unabhängig davon wird in mehreren Studien (z. B. KOALA-Studie, Ditton, 201 0) darauf verwiesen , dass Lehrkräfte in aller Regel realistische Leistungseinschätzungen vornehmen und damit eine passfähige Empfehlung zur weiteren Schullaufbahn geben . Frage 2: Wer hat rechtlich gesehen die Einschätzungsprärogative über die Frage, welcher Bildungsweg dem Kindeswohl am besten entspricht - die Schule, die Eltern oder beide zusammen - und welche Form der außergerichtlichen Streitbeilegung ist vorgesehen, sofern ein Dissens vorliegt? Nach Artikel 1 01 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung (SächsVerf) ist das Elternrecht insbesondere beim "Zugang zu den verschiedenen Schularten zu achten". Dies ist aber stets im Zusammenhang mit der staatlichen Gewährleistung der Schulbildung (Artikel 102 Abs. 1 SächsVerf) und der staatlichen Schulaufsicht und Schulgestaltungshoheit (Artikel 1 03 Abs. 1 SächsVerf) zu betrachten. Die höchstrichterliche Rechtsprechung sieht das als ein Kooperations - oder Gleichordnungsverhältnis von Eltern und Schule. Seite 1 von 2 ~SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/4/51 Dresden. tJJ· Oktober 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSM INISTERIUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Beiden Aspekten ist bei der Bildung und Erziehung eines jungen Menschen jeweils soweit wie möglich Rechnung zu tragen (Prinzip der praktischen Konkordanz) . Außergerichtlich ist nach § 6 Abs. 4 und 5 Schulordnung Grundschulen (SOGS) eine umfassende Beratung zur Schullaufbahn vorgesehen . Schüler, die keine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erhalten haben, ihre Schullaufbahn jedoch am Gymnasium fortsetzen möchten, können eine Eignungsprüfung ablegen (§ 7 Abs. 1 Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung) . Eine "außergerichtliche Streitbeilegung" ist ggf. auch im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens nach den §§ 68 ff. der Verwaltungsgerichtsordnung möglich . Frage 3: Gibt es belastbare Erkenntnisse darüber, welche Bedeutung dem Fach Sachkunde bei der Prognose des geeigneten Bildungsweges für den Schüler nach der 4. Klasse zukommt, wenn ja, welche sind dies? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Das Fach Sachunterricht ist in der Prognose deshalb von Relevanz, weil es auf den Fachunterricht in den natur- und gesellschaftswissenschaftlichen Fächern vorbereitet. Frage 4: Welche Anforderungen haben Kinder in den anderen Bundesländern beim Wechsel auf ein Gymnasium nach den Grundschulklassen zu erfüllen und wie sind diese rechtlich konstruiert (gesetzliche Regelung, Rechtsverordnung, Verwaltungsvorschrift)? (Bitte die Antwort nach Bundesländern getrennt auflisten ) Eine Übersicht zum "Übergang von der Grundschule in Schulen des Sekundarbereichs I und Förderung, Beobachtung und Orientierung in den Jahrgangsstufen 5 und 6 (sog. Orientierungsstufe)" liegt als Informationsschrift des Sekretariats der Kultusministerkonferenz vom 19.02.2015 vor (siehe https://www.kmk.org/fi leadmin/Dateien/veroeffentlichungen beschluesse/2015/2015 0 2 19-Uebergang Grundschule-SI-Orientierungsstufe. pdf) . Frage 5: Gibt es belastbare Erkenntnisse, dass Kinder aus anderen Bundesländern mit niedrigeren Zugangsvoraussetzungen zum Gymnasium signifikant häufiger das Gymnasium verlassen oder schlechter beim Abitur abschneiden, wenn ja, welche sind dies? Darüber liegen keine belastbaren Erkenntnisse vor. Mit freundlichen Grüßen /8.:1~ Brunhild Kurth Seite 2 von 2 2016-10-10T10:52:40+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes