STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51/7372 Dresden, 7^ . November 2014 Sachse *. Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/64 Thema: Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt gern. § 10 Abs. 2 Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz (SächsFlüAG) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Gemäß § 10 Abs. 2 SächsFlüAG erstattet der Freistaat den Landkreisen und Kreisfreien Städten die erforderlichen Aufwendungen für erbrachte Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt, soweit sie einen Betrag von 7.669,38 € je Person/pro Jahr übersteigen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist der Betrag, den der Freistaat Sachsen jährlich den Landkreisen und Kreisfreien Städten gern. § 10 Abs. 2 SächsFlüAG erstattet hat? (Bitte aufschlüsseln für den Zeitraum 2008 bis 2013, nach einzelnen Landkreisen und Kreisfreien Städten, nach Personen unter der Angabe des Lebensalters und des Geschlechts.) Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Wegen der zum 1. August 2008 in Kraft getretenen Kreisgebietsreform sind vergleichbare Angaben erst ab dem Jahr 2009 möglich. Eine statistische detaillierte Aufbereitung der vorgenommenen Erstattungen erfolgt grundsätzlich nicht. Weitere Angaben könnten daher nur im Wege von Einzelfallauswertungen vorgenommen werden. Dies ist im Rahmen der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. Übermittelt werden nachfolgend die insgesamt erfolgten Auszahlungen. Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8,13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Landkreis/Kreisfreie 2009 2010 2011 2012 2013 Stadt (€) (€) (€) (€) (€) _ Stadt Chemnitz 25.312,28 161.528,59 190.813,48 179.890,95 13.721,27 Erzgebirgskreis 45.871,58 456.841,84 172.371,97 54.561,38 27.829,81 Mittelsachsen 57.665,01 163.927,49 53.555,99 74.901,97 6.089,17 Zwickau 288.796,65 57.448,66 145.534,69 - Vogtlandkreis - 27.712,13 36.460,26 31.627,82 - Stadt Dresden - 342.442,34 78.516,82 147.375,23 - Bautzen 1.121,14 190.472,77 82.536,96 59.522,49 37.110,40 Görlitz 35.593,14 178.136,53 46.716,63 87.614,28 19 636,65 Meißen - 145.421,91 46.767,61 17.330,86 55.495,55 Sachs. Schweiz-Osterzgebirge 23.831,98 192.238,33 30.498,65 1.931,72 35.181,76 Stadt Leipzig - 157.543,51 70.731,90 49.555,24 263.900,70 Leipzig - 81.750,59 53.387,64 10.448,85 117.148,99 Nordsachsen - 238.650,25 459,69 46.341,32 167.665,35 Die Angaben beziehen Auszahlungen, so dass sich jeweils auf die tatsächlich im jeweiligen Jahr vorgenommenen diese auch Nachzahlungen beinhalten können. Frage 2: Wie hoch waren die jährlichen Ausgaben der Landkreise und Kreisfreien Städte insgesamt für erbrachte Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt? (Bitte aufschlüsseln für den Zeitraum 2008 bis 2013, nach einzelnen Landkreisen und Kreisfreien Städten, nach Personen unter der Angabe des Lebensalters und des Geschlechts.) Auf die Asylbewerberleistungsstatistik wird verwiesen. Diese wird jährlich vom Statisti-sch^n L^ndesamt Sachsen veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen i Markus Ulbigl Seite 2 von 2