STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHESSTAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6405 Thema: Wartezeit auf einen Therapieplatz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Nach einem Bericht der Sächsischen Zeitung vom 27./28.08.2016 nehmen psychische Krankheiten zu." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie lange dauert es durchschnittlich in Sachsen bis ein Patient einen Termin für ein psychotherapeutisches Erstgespräch in einer Praxis erhält (Wie verhält es sich im Bundesdurchschnitt)? Nach einer 2011 durchgeführten Umfrage der Bundespsychotherapeutenkammer zu Wartezeiten in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung beträgt die durchschnittliche Wartezeit auf ein psychotherapeutisches Erstgespräch in Sachsen 13,9 Wochen, im Bundesdurchschnitt 12,5 Wochen , und die durchschnittliche Wartezeit bis zum Beginn der Psychotherapie 22 Wochen, im Bundesdurchschnitt 23,4 Wochen. Weitere Daten liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 2: Wie lange dauert es durchschnittlich in Sachsen bis ein Patient einen Behandlungsplatz erhält (Wie stellt sich dies im Bundesdurchschnitt dar)? Dazu liegen keine Daten vor. Diese Zeiten werden statistisch nicht erfasst. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 53-0141.51-16/882 Dresden, -f?Oktober 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Frage 3: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Wie gestaltet sich die ge.genwärtige Besetzung der sozialpsychiatrischen Dienste in den Landkreisen und kreisfreien Städten, wie viele Stellen sind besetzt und über welche Qualifikation verfügen die jeweiligen Stelleninhaber? (Bitte die Antwort nach Gebietskörperschaften aufschlüsseln) Angaben zur personellen Besetzung der sozialpsychiatrischen Dienste sind der Anlage zu entnehmen. Frage 4: Wo wurden psychotherapeutische Sprechstunden gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in Sachsen eingerichtet) (Bitte die Antwort nach Landkreisen aufschlüsseln) ln Sachsen sind noch keine psychotherapeutischen Sprechstunden eingerichtet. Die geänderte Psychotherapie-Richtlinie ist noch nicht in Kraft getreten. Als Hintergrundinformation kann dazu Folgendes mitgeteilt werden: Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt worden, bis zum 30. Juni 2016 Regelungen zur Flexibilisierung des Therapieangebots zu treffen, u.a. zur Einrichtung von psychotherapeutischen Sprechstunden(§ 92 Abs. 6a (SGB V). Die fristgerechte Umsetzung des gesetzlichen Auftrages erfolgte mit Beschluss des G-BA zur Änderung der Psychotherapie- Richtlinie vom 16.06.2016. Der Beschluss ist gemäß § 94 SGB V dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtsaufsichtliehen Prüfung vorzulegen. Das BMG hat die Nichtbeanstandung mit Auflagen versehen. Die zur Umsetzung der Auflagen erforderlichen Änderungen sind spätestens bis zum 30. November 2016 im G-BA zu beschließen . Frage 5: Welches Konzept wird aktuell für die Versorgung von Menschen in akuten psychischen Notlagen bereitgestellt? Die medizinische Versorgung von Menschen in akuten psychischen Notlagen erfolgt in Abhängigkeit vom Einzelfall. Die jeweiligen medizinischen Interventionen sind bedingt von Art, Schwere und Akuität der psychischen Erkrankung und können im ambulanten oder stationären Setting erfolgen. Weniger schwerwiegende psychische oder psychosoziale Krisen können unter Umständen auch durch niederschwellige Angebote, wie beispielsweise Psychosoziale Krisendienste oder telefonische Beratung (Krisentelefone), abgefangen werden. Bei psychiatrischen Akuterkrankungen, die Krankheitseinsicht und Kooperationsbereitschaft des Patienten einschränken, wie akuten Erregungs- und psychomotorischen Unruhezuständen sowie fremd- und selbstschädigendem oder suizidalem Verhalten, müssen bisweilen freiheitsentziehende Maßnahmen eingeleitet werden. Die gesetzlichen Grundlagen dafür bieten die Regelungen des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten ( SächsPsychKG ). Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Nach der unmittelbaren Akutbehandlung sollten vor Beginn einer längerfristigen Therapie organische Erkrankungen durch allgemein-körperliche und neurologische Untersuchung sowie unter Umständen bildgebende Verfahren diagnostisch ausgeschlossen werden. Die Wahl eines Medikaments und die Form der Applikation richten sich nach Diagnose und Zielsymptomatik. Wichtige Handlungsempfehlungen für ein optimales Vorgehen bietet die 52-Leitlinie "Therapeutische Maßnahmen bei aggressivem Verhalten in der Psychiatrie und Psychotherapie" der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN). Mit freundlichen Grü n \~L~ch Anlage Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN Kleine Anfrage, Drs.-Nr.: 6/6405 Personalausstattung der Sozialpsychiatrischen Dienste im Jahr 2015 Anlage Quelle: Zuwendungsbescheide der Landesdirektion Sachsen zur Förderung der Psychiatrieverbunde im Jahr 2016 geförderte Fachkräfte 2015 Sozialpsychiatrischer Dienst Ärzte und weitere Psychologen Fachkräfte* SUMME Kommune Vollkräfte Vollkräfte Vollkräfte Erzgebirgskreis 1,03 6,55 7,58 Stadt Chemnitz 1,44 3,85 5,29 LK Mittelsachsen 2,75 6,23 8,98 LK Zwickau 2,50 6,81 9,31 Vogtlandkreis 3,00 4,81 7,81 LK Nordsachsen 1,25 5,45 6,70 Stadt Leipzig 6,38 14,60 20,98 LK Leipzig 1,25 4,00 5,25 LK Meißen 2,55 5,30 7,85 LK Görlitz 1,99 7,56 9,55 Stadt Dresden 6,03 15,25 21,28 LK Bautzen 1,04 6,01 7,05 LK Sächsische Schweiz- 1,70 5,30 7,00 Osterzgebirge Summe 124,63 * als weitere Fachkräfte sind insbesondere Sozialpädagogen/Sozialarbeiter, Heilpädagogen sowie Gesundheits- und Krankenpfleger, Erzieher mit sozialpsychiatrischer Weiterbildung im Einsatz 2016-10-12T13:29:00+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes