STAATSMìNìSTERIUM DER JUSTIZ SÄCHSISCHËS STAATSI\¡INISTERIUM DER JUSTIz Hospitalstr. 7 | 01097 Drêsdên Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD- Fraktion Drs.-Nr.: 616407 Thema: Elektronische Terminüberwachung von Gerichtsverhandlungen Frage 1: Aus welchem Grund werden die Termine der Gerichtsverhandlungen in Bußgeld-, Zivil-, Wohnungseigentums-, Straf- sowie Familiensachen nicht im Onlineportal der Sächsischen Justiz täglich aktualisiert und anonymisiert veröffentlicht? Die Entscheidung über die Veröffentlichung von Terminen der Gerichtsverhandlungen erfolgt durch die jeweiligen Gerichte in eigener Zuständigkeit. Dazu gibt es keine Vorgaben vom Staatsministerium der Justiz. ilNrrlMw Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +a9 (0)351 564 1500 Telefax+a9 (0)351 564 1509 staatsminister@ smj. justiz.sachsen.de* Aktenzeichen 1 040E-KLR-2968/1 6 Dresden, 40 . oktober 2016 xil liï llil ilË Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die inH:hiJ.il:hP,jtt** Kleing Anfrage wie forgt: 300Jahre sâchsischevollzussseschichte Hausanschrift: Sächslsches Staatsministerium der Justiz Hospitalstr. 7 01 097 Dresden Briefposl über Deutsche Post 01 095 Dresdên www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverblndung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8,11 Frage 2: Parken und behinderten- Wie viele Anfragen von interessierten Bürgern erhielt das Sächsische.lus- g;cf;e;Í:åilìL$j, tizministerium seit 2011 in welchen sich die Bürger nach dem Verhand- *zusansrürerekrronischsisniertesow¡e lungsplan in den Gerichten erkundigten? i::x,"J"fJJ""r'"?iïrektronìscheDoku- Gerichts- und Verwaltungspostfach; (Bitte die Antwort nach Jahren und Landgerichtsbezirken aufschlüsseln) ff,';lj1X'"''on"nun'"' Seite 1 von 3 STAATSI\¡INISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Ð&rl w ln der Pressestelle und beim Bürgerbeauftragten des Staatsministeriums der Justiz gehen im Jahr schätzungsweise etwa 3 bis 5 derartige Anfragen ein. Eine statistische Erfassung findet nicht statt. Frage 3: Erhalten die anfragenden Bürger eine entsprechende Auskunft und wenn ja, wie schnell? Den anfragenden Bürgerinnen und Bürgern wird durch den Bürgerbeauftragten des Staatsministeriums der Justiz unverzüglich ein Ansprechpartner beim betroffenen Gericht, an dem die Verhandlung stattfinden soll, mitgeteilt. Frage 4: Pfant die Staatsregierung eine Veröffentlichung der in ZllÍe¡ l) beschriebenen Verhandlungen an Sächsischen Gerichten im lnternetportal der Sächsischen Justiz? Frage 5: Sofern eine entsprechende Veröffentlichung geplant sein sollte, innerhalb welches Zeitrahmens ist damit zu rechnen und falls keine Veröffentlichung geplant ist, welche Gründe sprechen gegen eine Veröffentlichung? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5 Das Staatsministerium der Justiz stellt zur Veröffentlichung von Terminen für Gerichtsverhandlungen im lnternetauftritt der Justiz (www,justiz.sachsen.de) allen Gerichten und Justizbehörden das Modul ,,Prozessvorschau" zur Verfügung. Darüber ist eine Suche von Terminen behördenübergreifend möglich (http://www.justiz.sachsen.de/content/suche-pv.php). Die Nutzung dieser Anwendung ist für die Gerichte freiwillig. Die technische Einrichtung bei den Gerichten erfolgt nur auf deren Anfrage. Aktuell haben nur das Sächsische Oberverwaltungsgericht, das Oberlandesgericht Dresden und die Landgerichte Bedarf für diese Anwendung angezeigt. Dort steht die behördenübergreifende Prozessvorschau zur Verfügung. Darüber hinaus können Vorschauen über Prozesse direkt im lnternetauftritt der jeweiligen Gerichte von diesen in eigener Verantwortung und Zuständigkeit veröffentlicht werden. Dazu wurde im lnternetauftritt von einigen Gerichten unter der Rubrik ,,Presse" die Seite ,,Prozessvor- Seite 2 von 3 STAATSMINìSTERIUI\4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN !a_!tt\ìHTWgrËnd \:ÐY 4, schau" eingerichtet, auf der Termine über Gerichtsverhandlungen im jeweiligen Gericht veröffentlicht werden (2. B. https://www.justiz.sachsen.de/lggr/contenV291.htm). Für die Löschung dieser Einstellungen nach Ablauf des Termins sind die Gerichte selbst verantwortlich. Mit freundlichen Grüßen ln Vertretung Brunhild Kurth Seite 3 von 3 2016-10-11T13:37:45+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes