SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 1 0 09 10 I 01 079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/6411 Thema: Überlastungsanzeige und Arbeitszeit von Lehrkräften Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele sächsische Lehrer bzw. sächsische Schulen haben bisher eine Überlastungsanzeige eingereicht (Bitte aufschlüsseln von Beginn des Jahres 2010 bis heute nach Schulart und Schulstandort)? Hierzu liegen keine Informationen vor, da diese Daten statistisch nicht erfasst werden. Frage 2: Erfasst die Staatsregierung die Arbeitszeit von Lehrern? Wenn ja, in welcher Art und Weise? Wenn nicht, warum? Nein, einer Erfassung stehen schulorganisatorische Gründe, z. B. hinsichtlich der Unterrichtsverteilung, der Ferienzeiten und der Erfüllung der weiteren dienstlichen Verpflichtungen, entgegen. Die Arbeitszeit der Lehrkräfte richtet sich nach den allgemeinen Regelungen , die für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gelten. Danach beträgt die regelmäßige Arbeitszeit gemäß der VwV-SMK-Unterrichtsverpflichtung im Durchschnitt wöchentlich 40 Stunden . Diese regelmäßige Arbeitszeit setzt sich bei Lehrkräften aus der je nach Schulart zu leistenden Unterrichtsverpflichtung und der Arbeitszeit für die Erfüllung der weiteren dienstlichen Verpflichtungen , z. B. der Vor- und Nachbereitung ,des Unterrichts oder der Korrektur von Schülerleistungen, zusammen . Hinsichtlich der Erfüllung dieser weiteren dienstlichen Verpflichtungen besteht nach Nummer 1.1 Satz 2 der VwV-SMK-Unterrichtsverpflichtung keine zeitliche Bindung. Eine Erfassung ist daher nicht möglich . Frage 3: Sofern die Arbeitszeit erfasst wird, wo sind diese Daten einsehbar ? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 2. Seite 1 von 2 ~SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/5/1 Dresden.OJ· Oktober 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSM1N 1STER1UM FÜR KULTUS ~SACHsEN Frage 4: Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass Lehrer die wöchentliche Arbeitszeit von durchschnittlich 40 Stunden nicht überschreiten? Die Einhaltung der gesetzlichen, untergesetzlichen und tarifrechtliehen Bestimmungen zur Arbeitszeit obliegt den Lehrkräften selbst. Die im sächsischen Schuldienst beschäftigten Lehrkräfte gehen unter Berücksichtigung des Erziehungs- und Bildungsauftrages der öffentlichen Schulen verantwortungsvoll mit den ihnen obliegenden Aufgaben und Verpflichtungen um. Mit freundlichen Grüßen ~ilzdz Seite 2 von 2 2016-10-10T12:06:05+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes