STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 I 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6416 Thema: Verwendung der erstmalig ab 2017 geplanten Rücklagen aus den Regionalisierungsmitteln für ÖPNV/SPNV in Sachsen Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 66-1053/42/20 o^älXSÖ.KIS Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der aktuellen Ergänzungsvorlage zum Gesetzentwurf der Staatsre¬ gierung „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Frei¬ staates Sachsen für die Haushaltsjahre 2017 und 2018" (Haushaltsgesetz 2017/2018 - HG 2017/2018) werden im Titel 07 04 919 01 „Zuführungen an die Rücklage für Maßnahmen des Regionalisierungsgesetz " jeweils 69,824 Mio. Euro in 2017 und 56,296 Mio. Euro in 2018 veranschlagt. Die Rücklage soll dabei der langfristigen und konti¬ nuierlichen Finanzierung des ÖPNV/SPNV dienen, um einen drohenden Fehlbetrag ab 2023 bei der Finanzierung der Zweckverbände und des Ausbildungsverkehrs abzusichern." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ab welchem Jahr sollen die Mittel aus der Rücklage, in wel¬ cher Höhe wieder im Landeshaushalt verausgabt werden? Nachdem bis in das Jahr 2022 Zuführungen an die Rücklage vorgesehen sind, sollen für Maßnahmen nach dem Regionalisierungsgesetz ab 2023 wie folgt Mittel besagter Rücklage entnommen werden: 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 1,993 Mio. € 9,895 Mio € 18,095 Mio. € 24,820 Mio. € 31,795 Mio. € 39,025 Mio. € 46,518 Mio. € 54,282 Mio. € 54,544 Mio. € Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamlllc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelle Caroiapiatz Seite 1 von 3 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat S ACH SEIN Frage 2: In welcher Art und Weise will die Staatsregierung die Rücklagen bilden (eigener neu einzurichtender Fonds?) und wie will die Staatsregierung gewährleisten, dass die Rücklagen nicht vorzeitig von einer nächsten Regierung dem Staatshaushalt zur Verfügung gestellt wird? Haushälterisch wird die Rücklage in einem Sonderbuchungsabschnitt bei der Hauptkasse geführt. Die Staatsregierung verfolgt mit der Bildung der Rücklage das Ziel, über die gesamte Laufzeit der Regelung zu den Regionalisierungsmitteln eine kontinuierliche Steigerung der Zuweisungen für die Zweckverbände sowie für die Ausgleichszahlungen für den Schüler- und Ausbildungsverkehr bei gleichzeitiger Fortführung eines Landesinvestitionsprogrammes in Höhe der Vorjahre sicherzustellen. Über Vorhaben und Absichten künftiger Staatsregierungen kann die jetzige Staatsregierung keine Aussage treffen. Frage 3: Inwieweit sollen die Mittel aus der Rücklage perspektivisch nur den Zweckverbänden ausgezahlt werden (aktuell Haushaltstitel 07 04 637 05 Zuschüsse für Maßnahmen nach dem Regionalisierungsgesetz)? Die Rücklage dient dem Zweck, ein Gesamtvolumen an Mitteln bereitzustellen, aus dem heraus die unter Frage 2 dargestellten Ziele (kontinuierlich steigende Zuweisun¬ gen an Zweckverbände sowie für Ausgleichszahlungen für den Schüler- Ausbildungsverkehr, Fortführung Landesinvestitionsprogramm) finanziert werden kön¬ nen. Daher ist eine Festlegung dergestalt, dass die Rücklagemittel nur den Zweckver¬ bänden ausgezahlt werden sollen, nicht möglich. Frage 4: Falls die Rücklage nicht nur den Zweckverbänden ausgezahlt wird, wel¬ che weiteren Zwecke (Zuweisungen an die kommunale Ebene zur Un¬ terstützung des Ausbildungsverkehrs gemäß ÖPNVFinAusG, Zuweisungen für Investitionen im ÖPNV/SPNV (Landesinvestitionspro¬ gramm) oder weitere Zwecke) sollen ab wann in welchem Umfang aus den Mitteln der Rücklage finanziert werden? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Die Rücklagemittel bilden gemein¬ sam mit den sinkenden bzw. nur geringfügig steigenden Bundeszuweisungen an Regi¬ onalisierungsmitteln das Gesamtvolumen, aus dem heraus die genannten drei Zwecke finanziert werden sollen. Frage 5: Plant die Staatsregierung aktuell eine Novellierung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Verordnung zur Finanzierung des öffentlichen Personen¬ nahverkehrs (ÖPNVFinVo), wenn ja, wann genau, welche Änderungen sollen vorgenommen werden und soll den Zweckverbänden die Bildung eigener Rücklagen mit welchen konkreten Modalitäten ermöglicht wer¬ den? Wenn nein warum nicht? Das SMWA beabsichtigt eine Verordnung zur Änderung der ÖPNVFinVO zu erlassen, die insbesondere die Festlegungen des Haushaltsplanes 2017/2018 umsetzt. Die er¬ forderlichen Abstimmungen innerhalb der Staatsregierung sind noch nicht abgeschlos- Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN sen. Nach § 7 Absatz 2 Satz 2 ÖPNVG bedarf die Änderungsverordnung des Einver¬ nehmens von SMF und SMI. Seite 3 von 3 2016-10-04T09:33:23+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes