Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 o 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6420 Thema: Bildungsstandard anerkannter Asylbewerber im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viel Prozent der anerkannten Flüchtlinge in Sachsen gelten als Fachkräfte? (Nach Definition der Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit.) Angaben zu Personen mit Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind der Anlage (Spalte 5) zu entnehmen . Es liegen nur Informationen zu den Geflüchteten vor, die bei den Arbeitsagenturen bzw. Jobcentern arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind. Ausgewertet als Fachkräfte wurden nicht nur die Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung, sondern der Begriff wurde um die Meister, Techniker , (Fach-)Hochschul- und Universitätsabsolventen erweitert. Die Auswahl bezieht sich auf Berufe mit angezeigtem Fachkräftemangel in Sachsen. Im Hinblick auf die Engpassanalyse betraf dies im Juni 2016 folgende Bereiche: Fachkräfte bzw. Spezialisten - Mechatronik und Automatisierung Fachkräfte Energietechnik Fachkräfte bzw. Spezialisten Klempnerei , Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Fachkräfte bzw. Spezialisten Altenpflege Neben den bundesweiten Engpässen zeigen sich in Sachsen Engpässe in der Berufsgruppe Metallbau und Schweißtechnik (Fachkräfte) und in der Feinwerk- und Werkzeugtechnik (Fachkräfte). Seite 1 von 2 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-1053/60/27 Dresden, 1 0. OKT. 2016 ,„ Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamllic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMJNISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHsEN Frage 2: Wie viel Prozent der anerkannten Flüchtlinge in Sachsen gelten als Experten ? Als Experten gelten, laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit, sechs Prozent der in Sachsen arbeitssuchend gemeldeten Personen mit Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen , humanitären oder politischen Gründen. Frage 3: Wie viel Prozent der anerkannten Flüchtlinge in Sachsen gelten als Analphabeten ? Der Staatsregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Frage 4: Wie viele der anerkannten Flüchtlinge in Sachsen haben eine Schulbildung , die mit dem deutschen Abitur vergleichbar ist? Eine mit dem deutschen Abitur vergleichbare Schulbildung haben, laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit, 28 Prozent der arbeitssuchend gemeldeten Personen mit Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen. Frage 5: Wie viele der anerkannten Flüchtlinge haben einen mit deutschen Hochschulabschlüssen vergleichbaren Hochschulabschluss? Eine akademische Ausbildung haben, laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit, neun Prozent der arbeitssuchend gemeldeten Personen mit Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen. Mit freundlichen Grüßen ~ artin Dulig Anlage Seite 2 von 2 "' Bundesagentur für Arbeit Statistik Impressum Empfänger: Auftragsnummer: Reihe: Titel: Region: Berichtsmonat: Erstellungsdatum: Hinweise: Herausgeber: Rückfragen an: E-Mail : Hotline: Fax: Frau Deutschmann 232420 Arbeitsmarkt in Zahlen Personen im Kontext von Fluchtmigration nach ausgewählten Berufsgruppen (KldB Sachsen August 2016 23.09.2016 Bundesagentur für Arbeit Statistik Statistik-Service Südost Bundesagentur für Arbeit 90328 Nürnberg Statistik-Service-Suedost@arbeitsagentur.de 0911/179-8001 0911/179-908001 Weiterführende statistische Informationen Internet: http://statistik.arbeitsagentur.de Register: "Statistik nach Themen" http ://statisti k. a rbeitsag e ntu r. d e/N avigation/Statistik/Statisti k-nach-The me n/Statisti knach -The men-N av. htm I Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Arbeitsmarkt in Zahlen , Personen im Kontext von Fluchtmigration nach ausgewählten Berufsgruppen (KldB 2010) , Nürnberg, September 2016 Nutzungsbedingungen: ©Statistik der Bundesagentur für Arbeit Sie können Informationen speichern, (auch auszugsweise) mit Quellenangabe weitergeben, vervielfältigen und verbreiten . Die Inhalte dürfen nicht verändert oder verfälscht werden. Eigene Berechnungen sind erlaubt, jedoch als solche kenntlich zu machen. Im Falle einer Zugänglichmachung im Internet soll dies in Form einer Verlinkung auf die Homepage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Die Nutzung der Inhalte für gewerbliche Zwecke, ausgenommen Presse, Rundfunk und Fernsehen und wissenschaftliche Publikationen, bedarf der Genehmigung durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit. ~ Bundesagentur für Arbeit Statistik Personen im Kontext von Fluchtmigration1l nach ausgewählten Berufsgruppen (KldB 2010) Sachsen August 2016 ~ Kennzahl 1 Personen insgesamt1l Personen aus Drittstaaten11 Personen im Kontext von Fluchtmigration insgesamt11 Arbeitsmarktstatistik darunter darunter --- -y davon mit Aufenthaltsstatus'1 1 Aufenthalts- 1 Personen mit erlaubnis aus Aufenthalts- sonstigen völkerrechtl., gestattung 1 Duldung Aufenthaltsstatus11 Ohne Angabe21 zum Aufenthaltsstatus bei Personen aus Drittstaaten !-- , _j- humanit. od. pol. ~ Gründen 1--------1-----'--,-- ~ 6 7 8 ---+ ___l__ - / Arbeit- 1 suchende dar. Arbeitslose Insgesamt dar. Insgesamt mit Angabe zum Zielberuf21 dar. mit Anforderungsniveau (des Zielberufs) Fachkraft I Spezialist I Experte Insgesamt dar. Metallbau und Schweißtechnik Feinwerk- und Werkzeugtechnik Mechatronik und Automatisierungstechnik Energietechnik Leder-. Pelzherstellung u. -verarbeitung Klempnerei , Sanitär, Heizung, Klimatechnik Softwareentwicklung und Programmierung Human- und Zahnmedizin Altenpflege Körperpflege Werbung und Marketing ___ _ dar. Insgesamt mit Angabe zum Zielberuf" dar. mit Anforderungsniveau (des Zielberufs) Fachkraft/ Spezialist I Experte dar. Metallbau und Schweißtechnik Feinwerk- und Werkzeugtechnik Mechatronik und Automatisierungstechnik Energietechnik Leder-, Pelzherstellung u. -verarbeitung Klempnerei, Sanitär, Heizung, Klimatechnik Softwareentwicklung und Programmierung Human- und Zahnmedizin Altenpflege Körperpflege Werbung und Marketing Erstellungsdatum: 23.09.2016, Statistik-Service Südost, Auftragsnummer 232420 266.260 252.552 138.790 1.221 251 395 853 105 422 1 631 465 570 1.740 1.885 150.957 146.124 76.347 655 141 228 449 52 218 1 370 260 1 142 1 600 1 1.043 23.846 20.512 7.087 901 8 1 31 63 19 27 51 170 4 251 48 120071 10.606 3.519 43 1 4 11 26 12 9 25 77 116 25 13 040 8.972 3.798 270 10.289 3.0231 55 17 44 13 21 25 111 1 122 171 6~ 4 9981 1.473 27 1 4 18 ~ I 6 45 60 9 7.657 2.147 24 12 24 15 15 94 86 14 4.647 3.918 1.105 14 4 10 5 38 43 2.436 811 27 6 6 17 1.424 989 338 7 196 6:1 -1 :1 ·I 1~ ~~ I 3~ 1 -1 :1 *)Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. 1) Weitere Informationen finden Sie im Glossar 10.113 9.751 3.790 33 5 13 19 6 5 24 53 ·1 693 472 274 ·1 · I ~ I 1261 3 28 3 5.564 1 5.400 1.960 14 3 7 8 4 1 17 30 55 1~ 269 208 86 :1 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 2) Der Anteil der Fälle ohne Angabe lst bei der Interpretation - insbesondere bei Vergleichen zwischen Regionen - zu berücksichtigen. Je höher dieser Anteil, desto stärker können die übrigen Merkmalsausprägungen unterzeichnet sein. Da die Unterzeichnung nicht gleichmäßig verteilt sein muss, kann es zu Verzerrungen kommen. ~ Bundesagentur für Arbeit Statistik Migrationsmonitor Glossar (Stand: 30.06.2016) Arbeitslose Arbeitsuchende Asylherkunftsländer (nicht-europäische) r--- Aufenthaltsgestattung Aufenthaltsstatus Aufenthaltserlaubnis Nach § 16 i. V. mit § 138 SGB III sind arbeitslos Personen, die - vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben (Beschäftigungslosigkeit), - eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen (Eigenbemühungen), - den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind (Verfügbarkeit), - in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, - nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben, - sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Die Verfügbarkeit als Voraussetzung für Arbeitslosigkeit ist nicht erfüllt, solange ein Ausländer keine Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland ausüben darf. Fehlende deutsche Sprachkenntnisse sind dagegen kein Tatbestand, der der Verfügbarkeit und damit der Arbeitslosigkeit entgegensteht. Die statistische Berichterstattung über Flüchtlinge beginnt in einem ersten Schritt mit der Statistik der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden. Die Status Arbeitsuche und Arbeitslosigkeit werden nach den im Sozialgesetzbuch festgelegten Kriterien vergeben; danach werden Personen als Arbeitsuchende geführt, wenn sie eine Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen, und als Arbeitslose, wenn sie darüber hinaus keine Beschäftigung haben, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und nicht an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilnehmen. Arbeitslose bilden deshalb eine Teilmenge der Arbeitsuchenden. Aus den nachfolgend genannten nicht-europäischen Ländern kamen in den letzten Jahren die meisten Asylerstanträge: Afghanistan, Eritrea, Irak, islamische Republik Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien. Die Aufenthaltsgestattung berechtigt Ausländer zum Aufenthalt im Bundesgebiet während der Durchführung des Asylverfahrens (§ 55 Asylgesetz). Ein Ausländer, der die Aufenthaltsgestattung besitzt, hat unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. In den ersten drei bis sechs Monaten nach Äußerung des Asylgesuchs besteht ein Beschäftigungsverbot. Das gilt über diesen Zeitraum hinaus für Personen aus sicheren Herkunftsstaaten. Während der Durchführung des Asylverfahrens erhalten Asylbewerber Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Personen mit einer Aufenthaltsgestattung zählen in der statistischen Berichterstattung der BA zu den "Personen im Kontext von Fluchtmigration". Aufenthaltsstatus im Sinne der Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung der BA bildet ab, auf welcher rechtlichen Grundlage sich Drittstaatsangehörige im Bundesgebiet aufhalten (vgl. Aufenthaltsgesetz). In der statistischen Berichterstattung der BA gibt es die folgenden Aufenthaltsstatus: - Niederlassungserlaubnis - Blaue Karte EU - Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen - Aufenthaltserlaubnis Sonstige -Visum - Aufenthaltsgestattung - Duldung. In der statistischen Berichterstattung der BA relevant sind im Kontext von Fluchtmigration Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, mit einer Aufenthaltsgestattung oder mit einer Duldung. Die Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel , der befristet zu den im Aufenthaltsgesetz genannten Zwecken erteilt wird . Diese sind zum Beispiel: 1 - Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung (§§ 16-17 Aufenthaltsgesetz), - Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit (§§ 18, 18a, 20, 21 Aufenthaltsgesetz), - Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (§§ 22-26, Aufenthaltsgesetz), - Aufenthalt aus familiären Gründen(§§ 27-36 Aufenthaltsgesetz). Anerkannte Asylbewerberinnen und -bewerber, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen positiven Bescheid erhalten haben, dürfen grundsätzlich uneingeschränkt als Beschäftigte arbeiten und auch einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Sozialleistungen nach dem SGB II. In der statistischen Berichterstattung der BA relevant ist die Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen. Personen mit diesem Aufenthaltstitel zählen zu den "Personen im Kontext von Fluchtmigration". - J ~ Bundesagentur für Arbeit Statistik Migrationsmonitor Glossar (Stand: 30.06.2016) ~'"' K•rte EU r Drittstaaten- Angehörige, sichere Drittstaaten, sichere Herkunftsstaaten 1-- !Duldung Niederlassungserlaubnis Personen im Kontext I "" Fl"'hlmlgmUoo ~rsonen mit sonstigen Aufenthaltsstatus Visum Zeichenerklärungen Die Blaue Karte EU ist der zentrale Aufenthaltstitel für akademische Fachkräfte . Sie ermöglicht einfach und unbürokratisch den Zuzug von Menschen aus Drittstaaten, die ihre fachlichen Fähigkeiten in Deutschland einbringen möchten . Erforderlich ist lediglich der Nachweis eines abgeschlossenen Hochschulstudiums sowie der Nachweis eines verbindlichen Arbeitsplatzangebots oder eines Arbeitsvertrags mit einem Bruttojahresgehalt von mindestens 47.600 Euro vorliegen . Drittstaaten-Angehörige sind Personen, die weder Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union , des Europäischen Wirtschaftraums (EU zzgl. Island, Liechtenstein , Norwegen) oder der Schweiz sind, noch Staatenlose. Von den in der Tabelle dargestellten Personen aus Drittstaaten zu unterscheiden sind folgende Begriffe : Personen, die über sichere Drittstaaten eingereist sind , können sich nach Art. 16a Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz i. V. mit § 26a Abs. 1 AsylG in der Regel nicht auf das Asylrecht nach Art. 16a Grundgesetz berufen, da in diesen Ländern die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Menschenrechtskonvention sichergestellt ist; s.a. Anlage 1 AsylG. Asylanträge von Staatsangehörigen sicherer Herkunftsstaaten nach Art. 16a Abs . 3 Grundgesetz i. V. mit§ 29a Abs. 1 AsylG werden in der Regel abgelehnt, sofern nicht besondere Umstände dagegen sprechen, da vermutet wird , dass ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird . Hierzu gehören die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und nach Anlage II AsylG Albanien , Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo , Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik, Montenegro, Senegal und Serbien. - -- ------ ---1 Eine Duldung ist die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (§ 68a Aufenthaltsgesetz) . Die Abschiebung kann ausgesetzt werden , solange die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen 1 Gründen unmöglich ist und keine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird . Ein Ausländer, der die Duldung besitzt, hat unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. In den ersten drei bis sechs Monaten nach Ausstellung der Bescheinigung über die Duldung besteht ein Beschäftigungsverbot. Das gilt über diesen Zeitraum hinaus für Personen aus sicheren Herkunftstaaten. Personen mit einer Duldung haben zunächst Anspruch auf Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer wechselt der Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Personen mit einer Duldung zählen in der statistischen Berichterstattung der BA zu den "Personen im Kontext von Fluchtmigration". Im Gegensatz zu der Aufenthaltserlaubnis ist die Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist räumlich unbeschränkt und darf außer in durch das Aufenthaltsgesetz zugelassenen Fällen nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden . Die Abgrenzung der "Personen im Kontext von Fluchtmigration" im Sinne der BA-Statistik entspricht nicht notwendigerweise anderen Definitionen von "Flüchtlingen" (z.B. juristischen Abgrenzungen ). Für den statistischen Begriff ist über das Asylverfahren hinaus der Bezug zum Arbeitsmarkt ausschlaggebend. "Personen im Kontext von Fluchtmigration" umfassen Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung , einer Aufenthaltserlaubnis Flucht und einer Duldung . Im Hinblick auf den Arbeitsund Ausbildungsmarkt hat dieser Personenkreis ähnliche Problemlagen. In der statistischen Berichterstattung der BA gibt es neben den "Personen im Kontext von Fluchtmigration" Drittstaatsangehörige mit anderen Aufenthaltsstatus. Dazu zählen Personen mit Niederlassungserlaubnis, Blauer Karte EU , Aufenthaltserlaubnis Sonstige und Visum. Ausländer aus Drittstaaten , die sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten wollen, in Deutschland arbeiten oder studieren wollen , benötigen grundsätzlich ein Visum . Das Visum muss vor der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt werden . X Nachweis ist nicht sinnvoll. ©Statistik der Bundesagentur für Arbeit ~ Bundesagentur für Arbeit Statistik Statistik der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden Stand: 28.06 2016 Methodische Hinweise - Statistik der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden Definition Arbeitsuchende sind Personen , die 0 eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung als Arbeitnehmer/in suchen, 0 sich wegen der Vermittlung in ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter gemeldet haben 0 die angestrebte Tätigkeit ausüben können und dürfen. Dies gilt auch, wenn sie bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben (§ 15 Sozialgesetzbuch Drittes Buch - SGB III). Bei den Arbeitsuchenden wird zwischen arbeitslosen und nichtarbeitslosen Arbeitsuchenden unterschieden. Arbeitslose sind Personen, die 0 vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben , 0 eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen, 0 den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen , also arbeitsfähig und -bereit sind , 0 in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, 0 nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben, 0 sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Für Hilfebedürftige nach dem SGB II findet nach§ 53a Abs. 1 SGB II die Arbeitslosendefinition des§ 16 SGB III sinngemäß Anwendung . Als nichtarbeitslose Arbeitsuchende gelten Arbeitsuchende, die die besonderen , für die Zählung als Arbeitslose geforderten Kriterien (z. B. hinsichtlich der Beschäftigungslosigkeit oder der erhöhten Anforderungen an die Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung) nicht erfüllen oder nach gesetzlicher Vorgabe nicht als arbeitslos gelten. Somit zählen als nichtarbeitslos arbeitsuchend Personen , die 0 kurzzeitig (< 6 Wochen) arbeitsunfähig sind, 0 sich nach§ 38 Abs. 1 SGB III frühzeitig arbeitsuchend gemeldet haben, 0 mehr als geringfügig beschäftigt sind und Arbeitslosengeld II beziehen, 0 am 2. Arbeitsmarkt beschäftigt sind, 0 an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen oder anderen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnehmen, 0 nach§ 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen (nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist) oder 0 eine Beschäftigung suchen, aber die weiteren Kriterien des§ 16 SGB III für die Zählung als Arbeitslose nicht erfüllen , beispielsweise weil sie bereits eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ausüben . http ://s tati sti k. arbe itsagentu r. de/Statischer -Conte nt/G rund lagen/Glossare/Generische-Pub 1 i kationen/ AST -Glossar - Gesamtglossar.pdf Historie (Auszug) Im Zeitverlauf haben Änderungen im Sozialrecht sowie in der Organisation der Sozialverwaltungen Einfluss auf die Höhe der Arbeitslosigkeit. Dies ist bei der Interpretation der Daten zu berücksichtigen . Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen benannt: 0 Januar 1986 - Inkrafttreten des§ 105c Arbeitsförderungsgesetz (ab Januar 1998: § 428 SGB III): Erleichterter Arbeitslosengeldbezug (Alg) für über 58-Jährige (Regelung ist Ende 2007 ausgelaufen) . 0 Januar 2004 - Inkrafttreten des§ 16 Abs. 2 SGB III: Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik werden ausnahmslos nicht mehr als arbeitslos gezählt. 0 Januar 2005 - Einführung des SGB II : Mit Einführung des SGB II treten neben den Agenturen für Arbeit weitere Akteure (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger) auf den Arbeitsmarkt, die für die Betreuung von Arbeitsuchenden zuständig sind. Die Daten zur Arbeitslosigkeit speisen sich daher ab Januar 2005 aus dem IT-Fachverfahren der Bundesagentur für Arbeit (BA), aus als plausibel bewerteten Datenlieferungen zugelassener kommunaler Träger und, sofern keine plausiblen Daten geliefert wurden, aus ergänzenden Schätzungen. Ab Berichtsmonat Januar 2007 werden diese Daten integriert verarbeitet (vorher additiv). Nähere Informationen zur „integrierten Arbeitslosenstatistik" finden Sie im http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Methodenberichte/Arbeitsmarktstatistik/Generische- Publikationen/Methodenbericht-lntegrierte-Arbeitslosenstatistik.pdf Erleichterter Arbeitslosengeld-II-Bezug (Alg II) für über 58-Jährige (Regelung ist Ende 2007 ausgelaufen). 0 Januar 2009 - Einführung des§ 53a SGB II: Erwerbsfähige Leistungsbezieher, die nach Vollendung des 58 . Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung erhalten haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist, gelten als nicht arbeitslos. 0 Januar 2009 - Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente(§ 16 Abs. 2 SGB III) : Die Teilnahme an allen Maßnahmen nach § 45 SGB III (vor Inkrafttreten der Instrumentenreform 2012 vom 1. April 2012 § 46 SGB III) ist stets als Anwendungsfall des § 16 Abs. 2 SGB III anzusehen und unabhängig von den konkreten Maßnahmeinhalten und der wöchentlichen Dauer der Inanspruchnahme des Teilnehmers ist die Arbeitslosigkeit während der Maßnahme zu beenden. Nähere Informationen zu den verschiedenen gesetzlichen Änderungen und deren Auswirkungen finden Sie im Qualitätsbericht (Kapitel 6: "Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit", siehe unten stehenden Link) . Darüber hinaus führen Änderungen der operativen Systeme, in den Datenverarbeitungsverfahren , Aktualisierung der Berufsund Wirtschaftsklassensystematik zu zeitlichen und räumlichen Einschränkungen bei einzelnen Merkmalen. Nähere Informationen können Sie den Fußnoten der jeweiligen Statistik oder dem Qualitätsbericht "Statistik der Arbeitslosen und http ://stati s ti k. a rbeitsagentu r. de/cae/servlet/contentblob/ 4 31 8/pu bl ication F i le/854/Q ua 1 itaetsbe richt-Statis ti k-Arbe its lose- Arbeitsuchende. pdf "' Bundesagentur für Arbeit Statistik Methodische Hinweise zu Auswertungen nach Berufen Definition Zielberuf Arbeitsmarktstatistik Auswertungen zu Arbeitslosen und Arbeitsuchenden geben Auskunft über den angestrebten Zielberuf des Kunden (unabhängig von der absolvierten Ausbildung und dem tatsächlichen Beruf bei Abgang aus Arbeitslosigkeit) . Bei gemeldeten Arbeitsstellen erfolgt die Kategorisierung nach dem vom Arbeitgeber gewünschten Hauptberuf. Ausbildungsberuf Der Ausbildungsberuf gibt Auskunft darüber, in welchem Ausbildungsberuf die letzte abgeschlossene Berufsausbildung eines Kunden erfolgt ist. Historie Bis April 2011 wurden in der Bundesagentur für Arbeit statistische Auswertungen nach dem Zielberuf ausschließlich anhand der Klassifizierung der Berufe 1988 (KldB 1988) vorgenommen. Diese Klassifikation beruht in ihrer Gliederungsstruktur (mit Ausnahme der 4-stelligen Berufsklasse) auf der KldB aus dem Jahr 1970. Die Ebene der Berufsordnungen (3-Steller) ist seitdem unverändert und bildet somit die deutsche Berufsstruktur der 50er und 60er Jahre ab. Auswertungen des Statistischen Bundesamtes beruhten bisher auf einer KldB 1992. Um die heutigen komplexen Strukturen von Beruf und Beschäftigung national einheitlich abzubilden, wurde eine neue Klassifikation der Berufe (KldB 2010) entwickelt, durch die beide derzeit bestehenden nationalen Klassifikationen abgelöst werden. Zusätzlich besitzt die KldB 2010 eine hohe Kompatibilität zur internationalen Berufsklassifikation (ISC0-08), so dass die internationale Vergleichbarkeit von Berufsinformationen in den amtlichen Statistiken deutlich verbessert wird. Die Struktur der KldB 2010 umfasst fünf Ebenen, die mit Hilfe eines numerischen Systems erfasst werden. Die oberen vier Ebenen sind berufsfachlich gegliedert. Erst auf der untersten Ebene (5-Steller) erfolgt die Ausdifferenzierung nach der zweiten Dimension - dem Anforderungsniveau (Finalversion) . Weiterführende Informationen zur Klassifikation und Entwicklung sind zu finden unter: http://statistik.arbeitsagentur.de/ -> Grundlagen -> Klassifikation der Berufe -> KldB 2010 Einschränkungen KldB 1988: Berichtsmonat September 2009 bis Mai/Juni 2010 Im September 2009 konnten rund 260 Berufe (Helfertätigkeiten) nicht mehr als Zielberuf erfasst werden. Sie wurden im Erfassungssystem automatisiert 19 anderen Berufskategorien zugeordnet. Dadurch ergeben sich Verzerrungen auf allen Hierarchieebenen. Die Berichterstattung ist daher ab Berichtsmonat September 2009 bis Berichtsmonat Mai 2010 (Arbeitsstellen) bzw. Juni 2010 (Arbeitslose und Arbeitsuchende) nur für einen Teil der Berufskategorien möglich. Ab Mai 2011 Im Rahmen der Einführung der KldB 2010 wurde eine Reduzierung der Helferberufe vorgenommen . Dadurch sind die Daten ab Mai 2011 in der KldB 1988 nicht mehr vergleichbar mit früheren Monaten. Bei entsprechenden Zeitreihenauswertungen werden daher alle Helfertätigkeiten grundsätzlich aus der Betrachtung ausgeschlossen. Auswertungen nach der KldB 2010 sind von der Problematik nicht betroffen. KldB 2010: Berichtsmonat September 2009 bis Mai/Juni 2010 Der oben beschriebene Sachverhalt wirkt sich auch auf Daten nach der KldB 201 O aus. Daher werden bei Auswertungen , die sich auf die Berichtsmonate September 2009 bis Mai 2010 (Arbeitsstellen) bzw. Juni 2010 (Arbeitslose und Arbeitsuchende) beziehen, alle Helfertätigkeiten ausgeschlossen. e Bundesagentur für Arbeit Statistik Arbeitsmarktstatistik Stand: 28.01 .2016 Hinweise zur 1 te gretatjon_ypn:Ausw.ertun e acli aer Berufss stematil< Berichterstattung nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) Regionalisierung und Detaillierungsgrad Verfügbarkeit der Daten/ Datenbasis Zeitreihenvergleiche innerhalb der KldB 2010 Änderung der Zuordnung von Einzelberufen mit der KldB 1988 vor 2007 Keine Angabe-Fälle Ursachen: 1. Neue Berufeklassifikation 2. Datenausfälle SGB II 3. Normalfälle Statistische Sonderauswertungen Mit dem Berichtsmonat Juli 2011 beginnt die Statistik der Bundesagentur für Arbeit eine regelmäßige monatliche Berichterstattung zu Arbeitsuchenden, Arbeitslosen und gemeldeten Arbeitsstellen nach der neuen Klassifikation der Berufe 2010. Zunächst erfolgt die Bereitstellung der Daten parallel zur Berichterstattung nach der Klassifizierung der Berufe 1988, um den Datennutzern eine ausreichende Übergangszeit zu gewährleisten, sich mit der neuen Struktur der KldB 2010 vertraut zu machen. Außerdem erfolgt der Umstieg auf die KldB 2010 in der Beschäftigungsstatistik voraussichtlich erst in der 2. Hälfte 2012, so dass Vergleiche zwischen Beschäftigten, Arbeitsstellen und Arbeitsuchenden/Arbeitslosen, wenn überhaupt, weiterhin nur nach der KldB 88 möglich sind. Regional gegliedert finden sich im vorliegenden Produkt sehr detaillierte Berufedaten für Deutsch- land, West- und Ostdeutschland. Bei Bundesländern kommt eine grobere Darstellung zur Anwendung, um auch bei kleineren Ländern wie Bremen oder Saarland einigermaßen statistisch sinnvolle Zellenbesetzungen (Füllgrad) erreichen zu können. Für Deutschland , West- und Ostdeutschland werden alle Berufsbereiche, -hauptgruppen sowie -gruppen berichtet, Berufsuntergruppen sowie -gattungen sind nicht durchgängig berücksichtigt, sondern nur als positive Auswahl bei ausreichender Fallzahl. Bei Bundesländern sind Berufsbereiche und -hauptgruppen vollständig enthalten, während feinere Untergliederungen nur ausgewählt berichtet werden, um sinnvolle Zellenbesetzungen ge- währleisten zu können. Der Berufsbereich 0 (Militär) wird nur für Deutschland gezeigt. Daten nach der KldB 2010 stehen für Arbeitslose und gemeldete Arbeitsstellen grundsätzlich ab Januar 2007 und für Arbeitsuchende ab Januar 2008 zur Verfügung. Arbeitsuchende und Arbeits- lose basieren auf der integrierten Arbeitsmarktstatistik inklusive Daten zugelassener kommunaler Träger (siehe dazu auch Anmerkungen bei Punkt "Keine Angabe-Fälle" weiter unten) , während gemeldete Arbeitsstellen nur die der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Stellen bezeichnen (vgl. Glossar Gemeldete Arbeitsstellen) . Zeitreihenvergleiche nach der KldB 2010 sind generell ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Verfügbarkeit möglich. Probleme bestehen bei Helferberufen für den Zeitraum von September 2009 bis Juni 2010 für Bestandszahlen , sowie für Zugangszahlen von September 2009 bis November 2009. Die Vergleichbarkeit von Daten zu Helferberufen aus den genannten Perioden mit Zeiträumen vorher oder nachher ist eingeschränkt, da tatsächliche Veränderungen am Arbeitsmarkt durch statistisch bedingte Umgruppierungen überlagert sein können. Eine beeinträchtigte Vergleichbarkeit kann auch Berufeaggregate (Berufsbereiche bis Berufsuntergruppen) betreffen. Zeitreihenvergleiche mit dieser Periode sind somit nur für Fachkräfte und höhere Qualifikationen aussagekräftig Darüber hinaus siehe nachstehend "Keine Angabe-Fälle" . In periodischen Abständen wird in der Klassifizierung der Berufe 2010 die Zuordnung von Einzelberufen überprüft. Dabei werden im Rahmen der Überarbeitung nicht nur Änderungen hinsichtlich des Anforderungsniveaus vorgenommen, es können auch Berufspositionen einer anderen Berufsgattung (5- Steller) zugeordnet werden (z.B. im Januar 2016: Wechsel der Multimedia-Projektleiter/in von 43194 nach 92304) . Wie im Beispiel gezeigt, sind Wechsel zwischen Berufsbereichen möglich und können im Zeitverlauf zu geringen Verschiebungen führen. Bei Zeitreihenvergleichen mit der grundsätzlich anders konzipierten Klassifizierung der Berufe 88 (KldB 88) ist mit Brüchen zu rechnen. Weitergehende Informationen finden Sie dazu im Methodenbericht etc. (siehe Statistik-Infoseite). Für Umsteigeschlüssel bzw. -tabellen finden sich dort ebenfalls Verweise. Bei der Interpretation von Entwicklungen über die Zeit sollte die Kategorie "keine Angabe" berücksichtigt werden, da Konstellationen denkbar sind, bei denen Veränderungen (wenigstens teilweise) aus einer besseren oder schlechteren Erfassung resultieren können. Die Größenordnung kann in etwa jeweils der letzten Zeile jeder Datentabelle entnommen werden. Die KldB 88 beinhaltet sog. "Restkategorien", z. B. "Hilfsarbeiter ohne nähere Angaben" oder "Sonstige Arbeitskräfte"- Die KldB 2010 verzichtet auf solche Kategorien, so dass durch die Umstellung Personen oder Arbeitsstellen aus diesen Kategorien zunächst unter "keine·Angabe" geführt werden . Zukünftig erfolgt eine Zuordnung anhand der neuen Berufskategorien, bei Alt- fällen sukzessive. Die Ursache betrifft Arbeitsuchende/Arbeitslose und Arbeitsstellen mit abnehmender Intensität. Bei Datenlieferungen von zugelassenen kommunalen Trägern kann es temporär zu (Teil-)Datenausfällen kommen, welche dazu führen dass in diesem Monat die betroffenen Personen beim Merkmal "Ziel- beruf' unter "keine Angabe" geführt werden. Daraus resultiert ein möglicher, monatlich etwas variierender Erfassungsgrad. Die Ursache betrifft nur Arbeitsuchende und Arbeitslose. Ein weiterer Grund liegt in Umständen, dass zum statistischen Stichtag kein Zielberuf angegeben werden kann, da etwa die Meldung arbeitsuchend/arbeitslos zwar noch rechtzeitig erfolgte, aber noch kein Vermittlungsgespräch mit der Festlegung eines etwaigen Zielberufs durchgeführt wurde. Die Ursache betrifft Arbeitsuchende und Arbeitslose. Weitergehende Daten nach der KldB 2010, z. B. detailliertere Berufe für Bundesländer, Daten für Agenturbezirke oder Kreise bzw. kreisfreie Städte, Kombinationen mit weiteren Merkmalen usw. können im Rahmen von Datenanfragen gesondert angefordert werden. e Bundesagentur für Arbeit Statistik Statistik-Infoseite Arbeitsmarktstatistik Stand : 17.11 .2015 Im Internet finden Sie weiterführende Informationen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit unter: http://statistik.arbeitsagentur.de Statistische Daten erhalten Sie unter "Statistik nach Themen": http:// statisti k. a rbeitsage ntu r. de/N avigatio n/Statisti k/Stati sti k-nach-Th eme n/Stati sti k-n ach-Th e me n-N av. h tm 1 Es werden folgende Themenbereiche angeboten: Arbeitsmarkt im Überblick Arbeitslose, Unterbeschäftigung und Arbeitsstellen Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen Ausbildungsstellenmarkt Beschäftigung Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Leistungen SGB III Statistik nach Berufen Statistik nach Wirtschaftszweigen Zeitreihen Eingliederungsbilanzen Amtliche Nachrichten der BA Kreisdaten Daten bis 12/2004 finden Sie unter dem Menüpunkt "Archiv bis 2004" Glossare zu den verschiedenen Fachstatistiken finden Sie hier: http: //statisti k. a rbe itsage ntu r. d e/N avig ation/Statisti k/G rund lage n/G lossa re/G lossa re-N av. htm 1 Es werden folgende Themenbereiche angeboten: Arbeitsmarkt Ausbildungsstellenmarkt Beschäftigung Förderstatistik/Eingliederungsbilanzen Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Leistungen SGB III Hintergründe zur Statistik nach dem SGB II und III und zur Datenübermittlung nach§ 51 b SGB II finden Sie unter dem Auswahlpunkt "Grundlagen": http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Grundlagen/Grundlagen-Nav.html Die Methodischen Hinweise der Statistik finden Sie unter Methodische Hinweise. 2016-10-11T08:39:23+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes