Sächsisches Staatsministerium für W irtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 o 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6421 Thema: Wirtschaftsleistungen anerkannter Asylbewerber im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele der anerkannten Asylbewerber sind in Sachsen legal beschäftigt? (Bitte prozentual und nach absoluten Zahlen aufschlüsseln .) Frage 2: Wie viele der anerkannten Asylbewerber haben sich in Sachsen selbständig gemacht? (Bitte prozentual und nach absoluten Zahlen aufschlüsseln.) zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit sowie des Statistischen Landesamtes Sachsen liegen keine Daten zur Zahl der Beschäftigten und Selbstständigen nach dem Status „anerkannte Asylbewerber" vor. Frage 3: Wie viele der anerkannten Asylbewerber beziehen in Sachsen staatliche Transferleistungen? (Bitte prozentual und nach absoluten Zahlen aufschlüsseln.) Anmerkung: Als staatliche Transferleistungen im Sinne der Fragestellung werden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes ohne wirtschaftliche Gegenleistung verstanden. Dazu zählen unter anderem Arbeitslosengeld II , Sozialhilfe, Ausbildungshilfe, Elterngeld, Kindergeld und Wohngeld. Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung fallen als Versicherungsleistungen somit nicht unter diesen Transferbegriff. Daten zu staatlichen Transferleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende) liegen nach dem Seite 1 von 3 ~SACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-1053/60/29 Dresden, 1 2. OKT. 2016 ,„ Zertifikat seit 2006 audtt bcrufundfamlllc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSM IN ISTERl UM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHsEN Status „Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis Flucht" nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit nur mit Datenstand September 2016 für den Berichtsmonat Juni 2016 vor und sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten insgesamt und im Kontext von Fluchtmigration 1J Sachsen (Gebietsstand Juni 2016) Juni2016 Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. dar. im Kant~~ vo~· Fluchtmigration 1l Merkmal Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Insgesamt Anteil Sp. 2 absolut an Sp. 1 in % 2 3 davon Asylherkunfts- Sonstige . Dnttstaatenländer 2l · : Angehörige 3l 4 5 Insgesamt 251.429 9.982 4,0 8.646 1.336 Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA) 1l Die Abgrenzung der "Personen im Kontext von Fluchtmigration" im Sinne der BA-Statistik entspricht nicht notwendigerweise anderen Definitionen von "Flüchtlingen" (z.B. juristischen Abgrenzungen). Für den statistischen Begriff ist über das Asylverfahren hinaus der Bezug zum Arbeitsmarkt ausschlaggebend. "Personen im Kontext von Fluchtmigration" umfassen Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung, einer Aufenthaltserlaubnis Flucht und einer Duldung (nach SGB II zutreffend Aufenthaltserlaubnis Flucht). Im Hinblick auf den Arbeits- und Ausbildungsmarkt hat dieser Personenkreis ähnliche Problemlagen. 2> Aus den nachfolgend genannten nicht-europäischen Ländern kamen in den letzten Jahren die meisten Asylerstanträge : Afghanistan, Eritrea, Irak, islamische Republik Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien. 3> Drittstaaten-Angehörige sind Personen, die weder Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftraums (EU zzgl. Island, Liechtenstein, Norwegen) oder der Schweiz sind, noch staatenlose. Angaben bzgl. Staatlicher Transferleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII - Sozialhilfe) können der als Anlage 1 beigefügten Übersicht des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen entnommen werden (Hinsichtlich der Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII liegen nur Angaben zum Stichtag 31. Dezember 2014 vor.). Angaben zum Bezug von Bundeselterngeld (BEEG), Betreuungsgeld und Landeserziehungsgeld können der Anlage 2 entnommen werden (Ursprungsdaten: Kommunaler Sozialverband Sachsen - KSV). Die verfügbaren Daten lassen keine gesonderte Auswertung in Bezug auf die in der Fragestellung genannte Personengruppe der anerkannten Asylbewerber (Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge) zu. Neben den Asylberechtigten mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 1 AufenthG und anerkannten Flüchtlingen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 AufenthG beziehen sich die Angaben in der Anlage auch auf abgelehnte Asylbewerber mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1, § 23a, § 24, § 25 Absatz 3 bis 5 AufenthG. Kindergeld zahlte die Familienkasse Sachsen im August 2016 an 592 anspruchsberechtigte Flüchtlinge mit insgesamt 1.360 Kindern aus den Herkunftsländern Afghanistan , Eritrea, Irak, Pakistan und Syrien. Der Anteil der Berechtigten mit Anspruch auf den Kinderzuschlag beträgt schätzungsweise ein Prozent. Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Weitere Angaben zum Bezug von staatlichen Transferleistungen durch „anerkannte Asylbewerber" (Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge) liegen nicht vor. Frage 4: Wie hoch ist das gesamte Steueraufkommen, das anerkannte Asylbewerber in Sachsen bisher erwirtschaftet haben? Die Höhe des Steueraufkommens, das „anerkannte Asylbewerber" in Sachsen bisher erwirtschaftet haben, kann nicht beziffert werden. Für die Festsetzung der Steuern kommt es nicht auf den asylrechtlichen Status des Steuerpflichtigen an. Der asylrechtliche Status wird von den Finanzämtern nicht erfasst. Frage 5: In welcher Höhe haben Asylbewerber in den letzten zwei Jahren in die Sozial- und Rentenkasse eingezahlt? (Bitte für die Jahre 2015, 2016 und nach Rentenbeiträgen, Krankenkassenbeiträgen und Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung aufschlüsseln.) Unter Einzahlungen in die Sozial- und Rentenkasse im Sinne der Anfrage werden Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung verstanden . Angaben darüber, in welcher Gesamthöhe für Asylbewerber in den Jahren 2015 und 2016 Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge abgeführt wurden, liegen der Staatsregierung nicht vor. Die Versicherungsträger sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie erfüllen im Rahmen des Gesetzes und des sonstigen für sie maßgebenden Rechts ihre Aufgaben in eigener Verantwortung . Es handelt sich somit um keine Aufgabe der Staatsregierung. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich . Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Urteil vom 22. April 2004 - Vf. 44-1-03). Mit freundlichen Grüßen Anlagen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN Anlage 1 zu Drs.-Nr.: 6/6421 Nichtdeutsche Empfänger von Leistungen nach dem 3. bis 9. Kapitel SGB XII am Jahresende 2014 bzw. 2015 nach Hilfearten und aufenthaltsrechtlichem Status darunter Hilfeart Insgesamt Asylberechtigte Bürgerkriegsflüchtlinge Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) Hilfe zur Gesundheit1l (5. Kapitel SGB XII) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel SGB XII) Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII) Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel SGB XII) Hilfe in anderen Lebenslagen (9. Kapitel SGB XII) Leistungen nach dem 5. bie 9. Kapitel insgesamf> Empfänger von Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII am 31. Dezember 2015 354 2 2 502 23 Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII am 31 . Dezember 2014 22 137 857 2 77 55 1 129 4 1) unmittelbar vom Sozialamt erbrachte Leistungen 2) Mehrfachzählungen sind insoweit ausgeschlossen, als sie aufgrund der Meldungen erkennbar waren. C Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen 3 51 7 5 1 13 Antwort auf die Kleine Anfrage L T-Drs. 6/6421 Anlage 2 Leistungen Aufenthaltsstatus/Staatsangehörigkeit 2014 2015 2016 Aufenthaltserlaubnis (§ 23, 24, 25 AufenthG) und BEEG Fiktionsbescheinigung Aufenthaltserlaubnis (§ 23, 24, 25 AufenthG) - Ausnahmeregelung völkerrechtliche, humanitäre, politische Gründe 42 131 229 Fiktionsbescheinigung nach§ 81Absatz4 AufenthG 6 17 32 insgesamt 48 148 261 Deutsche Staatsangehörigkeit 81.979 84.109 68.130 Staatsangehörigkeit EU-Staaten und assoziierte Staaten 1.419 1.711 1.514 Sonstige 2.127 2.317 1.805 Summe 85.573 88.285 71.710 Anteil Aufenthaltserlaubnis (§ 23, 24, 25 AufenthG) und Fiktionsbescheinigung 0,06% 0,17 % 0,36 % Aufenthaltserlaubnis (§ 23, 24, 25 AufenthG) und Betreuungsgeld Fiktionsbescheinigung Aufenthaltserlaubnis (§ 23, 24, 25 AufenthG) - Ausnahmeregelung völkerrechtliche, humanitäre, politische Gründe 11 20 15 Fiktionsbescheinigung nach§ 81Absatz4 AufenthG 2 2 1 insgesamt 13 22 16 Deutsche Staatsangehörigkeit 14.378 14.230 4.711 Staatsangehörigkeit EU-Staaten und assoziierte Staaten 344 428 201 Sonstige 577 689 294 Summe 15.312 15.369 5.222 Anteil Aufenthaltserlaubnis (§ 23, 24, 25 AufenthG) und Fiktlonsbescheinigung 0,08 % 0,14% 0,31 % Aufenthaltserlaubnis (§ 23, 24, 25 AufenthG) und Landeserziehungsgeld Fiktionsbescheinigung Aufenthaltserlaubnis (§ 23, 24, 25 AufenthG) - Ausnahmeregelung völkerrechtliche, humanitäre, politische Gründe 12 45 69 Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 4 AufenthG 1 3 5 insgesamt 13 48 74 Deutsche Staatsangehörigkeit 12.399 11.244 7.846 Staatsangehörigkeit EU-Staaten und assoziierte Staaten 231 305 239 Sonstige 571 583 398 Summe 13.214 12.180 8.557 Anteil Aufenthaltserlaubnis (§ 23, 24, 25 AufenthG) und Fiktionsbescheinlgung 0,10 % 0,39 % 0,86 % 2016-10-13T09:20:59+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes