STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs-0141.51/8563 Dresden.h Oktober 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Nico Brünler, Fraktion DIE UNKE Drs.-Nr.: 6/6427 Thema: Temporäre Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in der "Ernst-Grube-Halle" in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurde die Johanniter-Unfall-Hilfe auf welche Weise mit der Betreibung der temporären Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in der "Ernst-Grube-Halle" in Leipzig beauftragt? Das Angebot des Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. erfolgte per E-Mail am 23. August 2015 und wurde per E-Mail der LDS am 28. August 2015 angenommen . Frage 2: Seit wann wird die temporäre Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in der "Ernst-Grube-Halle" in Leipzig durch die Johanniter- Unfall-Hilfe gGmbH betrieben? Der Betrieb erfolgte vom 1. September 2015 bis zum Leerzug am 4. Februar 2016. Frage 3: Welche Kapazität (wie viele Plätze für Asylsuchende) hatte die temporare Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in der "Ernst-Grube- Halle" in Leipzig jeweils zu welchen Zeitpunkten? Die Erstaufnahmeeinrichtung hatte während der gesamten Betriebszeit eine Kapazität von 420 Plätzen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien S, 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTE'RIUM DES 1NNER1M Freistaat SACHSEN Frage 4: Welche Vereinbarungen wurden zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Betreiber (Johanniter-Unfall-Hilfe) zur Höhe der Vergütung der durch die Malteser Werke gGmbH bei der Betreibung der unter Ziffer 1 genannten temporären Erstaufnahmeeinrichtung zu erbringenden Leistungen getroffen (bitte insbesondere Pauschal-Vergütung, Vergütung je vorgehaltenem Platz, Vergütung je tatsächlich belegtem Platz, Tagessatz für die Verpflegung je untergebrachtem Asylbewerber, Kilometer-Pauschale für Transport der Asylbewerber nennen)? Zur Beantwortung wird auf die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die wortgleiche frag^der Kleinen Anfrage Drs-Nr. 6/3550 verwiesen. Es wir^ getreten, dem Fragesteller nichtöffentlich die Antwort vollständig zu übergeben. Auf dif Nidhtöffentlichkeit ist explizit hinzuweisen. Mit fr^uncflichen Grüßen Markus Ulbigl Seite 2 von 2 2016-10-11T13:40:12+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes