SÄCHSISCHE STAATSKANZLE! Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 Poststelle® sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) SK.22.1-0141.51/52/4 Dresden, ^ . Februar 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Lutz Richter, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/643 Thema: Koalitionsvertrag zur sogenannten Demokratieerklärung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "In der Kleinen Anfrage zum Thema Demokratieerklärung (DS: 6/358) heißt es unter anderem: „ [...] Die Frage berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, da sich die konkrete Umsetzung der Beschlüsse des Koalitionsvertrags zur Demokratieerklärung noch in der Abstimmung befindet." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: SO GEHT C MfHClClf H Frage 1: Welches ist die aktuell gültige Form der Demokratieerklärung? Frage 2: Bei welchen Förderprogrammen wird sie verlangt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Künftig wird - wie im Koalitionsvertrag 2014 bis 2019 zwischen der CDU Sachsen und der SPD Sachsen vereinbart - die Praxis des Bundes übernommen und auf die bisherige Form der Demokratieerklärung verzichtet. Die Umstellung der Verwaltungspraxis ist bereits veranlasst. Bisher wurde die Demokratieerklärung in Form einer Abgabe einer zu unterzeichnenden Erklärung verlangt, mit der sich der Antragsteller zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt und zusagt, keine Aktivitäten zu entfalten, die der freiheitlichen demokratischen Grundordnung widersprechen. Als Träger der geförderten Maß-nähme hatte der Antragsteller dafür Sorge zu tragen, dass die zur Durchfüh- sächsische staatskanzie. Arehivstrafle 1 01097 Dresden Seite 1 von 2 www.sachsen.de SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN rung des geförderten Projektes als Partner Ausgewählten ebenfalls eine solche Erklärung abgeben. Diese Erklärung wurde in folgenden Richtlinien verlangt: a. ) Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung von Fanprojekten , b. ) Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei über die Förderung aktiver Teilnehmer am Tag der Sachsen, c. ) Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei zur Förderung von Maßnahmen für die Bewältigung des demographischen Wandels, d. ) Gemeinsame Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei und des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa zur Förderung der interregionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit sowie des Europagedankens, e. ) Landesprogramm Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz und f. ) Landesprogramm zum begleitenden Ausstieg aus der rechtsextremistischen Szene . Mit freundlichen Grüßen Dr. Fritz Jaeckel Seite 2 von 2