STAATSM1TM1STER1UM DES 1NMERTM Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 51-141.51/8562 DresdenJß . Oktober 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6434 Thema: Eingelagerte, in Eigentum der öffentlichen Hand befindliche und private Denkmale Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Eingelagerte, in Eigentum der öffentlichen Hand befindliche und private Denkmale sind der Öffentlichkeit in der Regel nicht zugänglich. Über den Zustand der Denkmale ist nur wenig bekannt. Auch private Eigentümer bemühen sich um den Erhalt, eine sachgerechte Lagerung und Wiedererrichtung der Denkmale um diese der Öffentlichkeit in geeigneter Form zugänglich zu machen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Mittel und Fördermöglichkeiten stehen dem Landesamt für Denkmalpflege Sachsen zur Verfügung, um eingelagerte, öffentliche und private Denkmale wieder zu errichten? Das Landesamt für Denkmalpflege bewilligt Mittel aus dem Sonderprogramrn Denkmalpflege für Maßnahmen zur Sicherung, Nutzbarmachung, Erhaltung und Pflege besonders hochwertiger oder national wertvoller Kulturdenkmale . Im Haushaltsplan für 2016 sind 8 Mio. Euro eingestellt. Die Mittel dienen insbesondere auch der Kofinanzierung von Programmen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Diese Mittel können bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen auch für den Wiederaufbau eingelagerter Kulturdenkmale genutzt werden. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES 11MNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie geht das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen damit um, wenn die Wiedererrichtung eines Denkmals die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Eigentümers übersteigt? Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen haben diese im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht zu erhalten (§ 8 Abs. 1 Sächsisches Denkmalschutzgesetz - SächsDSchG). Bei dieser Erhaltenspflicht unterstützt der Freistaat Sachsen mit Zu- Schüssen (§ 8 Abs. 2 SächsDSchG). Das Landesamt für Denkmalpflege verbewilligt auf der Grundlage der VwV-Denkmalförderung. Gefördert werden kann ausschließlich der denkmalbedingte Mehraufwand. Frage 3: Wie bringt sich das Landesamt für Denkmalpflege aktiv dafür ein, denkmalgeschützte Kulturgüter in geeigneter Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen ? Das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen plädiert im Austausch mit Denkmaleigentümern immer dann für Öffnung eines Denkmals für die Öffentlichkeit, wenn Wertigkeit, Nutzung und konservatorische Rahmenbedingungen dies sinnvoll und zumutbar erscheinen lassen. Frage 4: Wie setzt sich das Landesamt für Denkmalpflege in Zusammenarbeit mit lokalen, kommunalen Behörden (zum Beispiel der unteren Denkmalschutzbehörde) dafür ein, dass das Kulturgut sachgerecht eingelagert wird, wenn eine Wiedererrichtung nicht möglich ist? Soweit eine denkmalgerechte Einlagerung eines Kulturdenkmals bzw. von Teilen eines Kulturdenkmals notwendig erscheint, wird dies mit dem Eigentümer vereinbart bzw. über Auflagen verfügt. Frage 5: Wie viele Fälle sind im Freistaat Sachsen bekannt, bei denen Betroffene keine finanziellen Möglichkeiten haben, aber Willens sind, diese der Öffentlichkeit in geeigneter Form zugänglich zu machen? Die Landeshauptstadt Dresden teilte mit, dass in ihrem Lapidarium Bauteile von Kulturdenkmalen eingelagert sind, die derzeit aus finanziellen Gründen nicht wieder eingebaut bzw. aufgestellt werden können. Die Anzahl dieser Kulturdenkmale liegt im einstelligen Bereich. Die Stadt Chemnitz weist darauf hin, dass sich in deren Depot drei Apostelfiguren aus der Stadtkirche St. Jacobi befinden, für deren Restaurierung und beabsichtigte Wiederaufstellung der Kirchgemeinde derzeit die finanziellen Mittel fehlen . Die Stadt Zwickau berichtet von ihrer Industrie- und sozialgeschichtlichen Sammlung , die der Öffentlichkeit aus finanziellen Gründen nicht präsentiert werden könne. Es sei daher die teilweise Auflösung der Sammlung beabsichtigt. Seite 2 von 3 STAATSM1M1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCtiSETN Darüber jninaus sind keine Fälle bekannt. Mit [freundlichen Grüßen Markus Ulbic Seite 3 von 3 2016-10-10T10:38:50+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes