STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SAGHSE1N Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2834 Dresden M . Oktober 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr: 6/6436 Thema: Gruppe "Radebeul 350" Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragestellei^ verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff "rechtsextreme Gruppen". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung NummerJ. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung zu der Gruppierung, die unter dem Namen "Radebeul 350" auftritt hinsichtlich Griindungs- Zeitpunkt, Mitgliedern, Betätigungsfeld, Aktionsradius und Organisationsgrad vor? Frage 2: Inwieweit handelt es sich bei Mitgliedern der Gruppierung sowie bei Anhängern oder Unterstützern um Personen, die inzwischen verböte nen Organisationen angehörten? Frage 3: Welche (regelmäßigen sowie sporadischen) Treffobjekte stehen der Gruppierung zur Verfügung? Frage 4: Inwieweit unterhält die Gruppe bzw. unterhalten einzelne Mitglieder welche konkreten (dauerhaften) Verbindungen zu welchen anderen rechtsextremen Gruppen und Bestrebungen?" Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N)STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSE1N Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Die Gruppe "Radebeul 350" ist kein Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen, Im Zusammenhang mit der Beobachtung der "Identitären Bewegung" wurde der Staatsregierung bekannt, dass die "Identitäre Bewegung" gemeinsam mit der Gruppierung "Radebeul 350" am 17. Juni 2016 an einer Gedenkaktion am Panzerkettendenkmal in Dresden sowie am 8. Juli 2016 an Sprühaktionen in Dresden und Radebeul beteiligt war. Darüber hinaus liegen der Sächsischen Staatsregierung zu der Kleinen Anfrage auch Informationen vor, die im Rahmen der Beobachtung extrem istischer Bestrebungen erlangt wurden und deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemaß Nummer 8 in Verbindung mit der Nummer 3.3 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlieher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die InformationsübermittlunQ unterbleit Es wii^El darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlajfige/i weitergehende Auskunft erteilt wird. Mit frfeu idlichen Grüßen ^ MaWcus Ulbic Seite 2 von 2 2016-10-12T13:36:42+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes