STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/10323 Dresden,^. Oktober 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Marko Schiemann, CDU-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6448 Thema: Bußgeldforderungen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Verstöße im Ordnungswidrigkeitsbereich und Bußgeldbereich wurden durch die sächsische Polizei bei Kraftfahrern mit im Ausland zugelassenen Fahrzeugen in den Jahren 2014, 2015 und im 1. Halbjahr 2016 festgestellt? (Bitte nach Nationalstaaten aufschlüssein .) Frage 2: Welche Verstöße wurden ihnen zur Last gelegt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktionsund Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1M1STER1U1VI DES INNERN Freistaat SACHSEN Kennzeichen von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen werden in den Polizeilichen Auskunftssystemen nicht recherchefähig erfasst. Insofern müssten alle infrage kommenden Verkehrsordnungswidrigkeiten einer Einzelauswertung unterzogen werden. Für den Zeitraum 2014 bis einschließlich erstes Halbjahr 2016 beträfe eine Einzelauswertung (unter Berücksichtigung von Löschfristen) insgesamt 77.652 Vorgänge. Im Ergebnis ist festzustellen, dass angesichts des Umfanges der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage eine valide und vollständige Beantwortung mit zumutbarem Aufwand nicht erbracht werden kann. Zur vollständigen Beantwortung der Kleinen Anfrage ist auf der Basis der bisherigen Erfahrungen der Einsatz jeweils mindestens eines Sachbearbeiters in den Polizeidienststellen über einen mehrere Wochen währenden Zeitraum erforderlich. Personal, welches die Bearbeitung der Kleinen Anfrage zu leisten hätte, stünde für diesen Zeitraum für seine originären Aufgaben nicht bzw. nur eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragrechts unverhältnismäßig und ohne Einschränkungen der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Frage 3: Wie hoch waren die Verwarngeld- und Bußgeldforderungen in den Jahren 2014, 2015 und im 1. Halbjahr 2016? (Bitte nach Nationalstaaten aufschlüsseln.) Frage 4: In welcher Höhe wurden Verwarngeld- und Bußgeldforderungen in den Jahren 2014, 2015 und im 1. Halbjahr 2016 beglichen? (Bitte nach Nationalstaaten aufschlüsseln .) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Zur Beantwortung der Fragen wird auf die Anlagen verwiesen. Es ist in diesem Zusammenhang anzumerken, dass zum einen gegenüber den Landkreisen und Kreisfreien Städten keine Vorgaben bezüglich der statistischen Erfassung von Verwarn- und Bußgeldforderungen bestehen. Insofern werden diese Daten in den Landkreisen und Kreisfreien Städten nicht bzw. nicht einheitlich erhoben. Zum anderen werden die Daten nach Zahlung der Verwam- und Bußgelder gelöscht und sind daher nicht mehr recherchierbar. Aus diesen Gründen sind die dargestellten Daten weder vergleichbar noch belastbar. Frage 5: Mit welchen Sanktionen müssen Fahrzeughalter mit im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen mit ausstehenden Verwarngeld- und Bußgeldforderungen rechnen ? Im deutschen Recht gibt es im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten grundsätzlich keine so genannte "Halterhaftung". Eine Ausnahme bildet die Kostentragungspflicht des Fahrzeughalters für Verstöße im ruhenden Verkehr (§ 25a Straßenverkehrsgesetz ). Seite 2 von 3 STAATSM1M1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N Fahrzeugführer mit im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen haben generell mit denselben Sanktionen zu rechnen, wie Fahrzeugführer von im Inland zugelassenen Fahrzeugen . Soweit der Fahrzeugführer nicht bekannt ist (wenn z. B. die Ordnungswidrigkeit nicht im Rahmen einer Anhaltekontrolle durch den Polizeivollzugsdienst festgestellt wird), muss er jedoch ermittelt werden. Im Hinblick auf im Ausland zugelassene Fahrzeuge wird insbesondere auf die Richtlinie (EU) 2015/413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte (ABI. L 68 vom 13. März 2015) verwiesen. Ziel der Richtlinie ist es, die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern und bei der Verfolgung von Verkehrsverstößen die Gleichbehandlung von Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer einheimischer Fahrzeuge und von Fahrzeugen, die in anderen Mitgliedstaaten zugelassen worden sind, zu gewährleisten. Die Richtlinie gilt für folgende die Verkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte: Geschwindigkeitsübertretung, Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, Überfahren eines roten Lichtzeichens, Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren unter Drogeneinfluss, Nichttragen eines Schutzhelms, unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens, rechtswidrige Benutzung eines Mobiltelefons oder anderer Kommunikationsgerate beim Fahren. Aufgrund der durch den Halterdatenaustausch erlangten Daten können in dem Staat, in dem das Delikt begangen wurde, etwaige Folgemaßnahmen (Ordnungswidrigkeitenverfahren ) eingeleitet werden. Als technische Plattform für den Halterdatenaustausch dient das Europäische Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem (EUCARIS). Nationale Kontaktstelle für die Zwecke des Datenaustauschs ist das Kraftfahrt -Bundesamt. Hinsichtlich der grenzüberschreitenden Vollstreckung von Geldbußen ist außerdem auf den Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung ^des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstraßen und Geldbußen ^RB Geld) hinzuweisen, der auch für die Delikte im Geltungsbereich der o. g. Ricyjjtlini^ eine Relevanz besitzt. Die Mindestgrenze für entsprechende Vollstreckungsers ^ch^n beträgt 70 Euro. Mit'ffredndlichen Grüßen Seite 3 von 3 Höhe der Verwarngeld- und Bußgeldforderungen bei Kraftfahrern mit im Ausland zugelassenen Fahrzeugen Anlage zu Frage 3 der Kleinen Anfrage 6/6448 Höhe Verwarngeldforderung (EUR) ggfls Aufschlüsselung nach Nationalstaaten 2014 2015 2016 (l. Hj) Anmerkungen Höhe Bußgeldforderung (EUR) ggfls. Aufschlüsselung nach Nationalstaaten 2014 2015 2016 (l. Hj) Anmerkungen Stadt Chemnitz k. A, LA. k. A. statistische Erhebung nicht möglich 13.904,00 2.984,00 2.891,00 statistische Erhebung nicht möglich, angegeben sind hier die von der Polizei erhobenen Sicherheitsleistungen Landkreis Erzgebirgskreis k. A. k. A. k. A statistische Erhebung nicht möglich k. A. k. A, k. A. statistische Erhebung nicht möglich Landkreis Mittelsachsen k. A. k. A. k. A. statistische Erhebung nicht möglich k. A, k. A. k. A, statistische Erhebung nicht möglich Landkreis Vogtlandkreis k. A. k. A. k. A. Daten werden nach Zahlung derVerwarngelder gelöscht 8.002,49 7.903,63 2.878,32 Landkreis Zwickau k. A. k. A, k. A, statistische Erhebung nicht möglich k. A, k. A. k. A. statistische Erhebung nicht möglich Landeshauptstadt Dresden k, A. k. A. k. A, |Trennung in Verwarn- und Bußgeldforderung nicht möglich 4.397,00 5.520,00 5.232,00 0,00 0,00 429,00 94,00 153,00 114,00 BG 1.785,00 2.909,00 3.322,00 CH 1.251,00 3.189,00 2.061,00 cz 556,00 556,00 277,00 0,00 0,00 135,00 EST 861,00 1.292,00 1.010,00 72,00 774,00 2.576,00 0,00 0,00 85,00 HR Beträge enthalten iVerwarn- und Bußgeldforderungen, abgeschlossene Verfahren aus den Jahren 2014 und 2015 sind bereits gelöscht und nicht in den aufgeführten Beträgen enthalten 289,00 785,00 1.469,00 0,00 0,00 232,00 0,00 1.006,00 325,00 LT LV Anlage zu Frage 3 der Kleinen Anfrage 6/6448 Höhe Verwarngeldforderung (EUR) ggfls Aufschlüsselung nach Nationalstaaten 2014 2015 2016 (l. Hj) Anmerkungen Höhe Bußgeldforderung (EUR) ggfls. Aufschlüsselung nach Nationalstaaten 2014 2015 2016 (l. Hj) Anmerkungen 145,00 0,00 0,00 MD 300,00 625,00 1.851,00 NL 784,00 5.760,00 23.183,00 PL 0,00 940,00 1.839,00 RO 0,00 15,00 50,00 RUS 0,00 109,00 130,00 112,00 983,00 794,00 SK 105,00 105,00 0,00 SRB 35,00 0,00 0,00 TR 260,00 405,00 0,00 UA Landkreis Bautzen k. A. k. A. k. A statistische Erhebung nicht möglich 2.070,00 9.092,00 9.155,00 statistische Erhebung nicht möglich, lediglich die Stadt Hoyerswerda konnte die Beträge der Verwarn- und Bußgeldforderungen auswerten Landkreis Gorlitz 0,00 3.120,00 1.225,00 NL 0,00 5.200,00 900,00 NL 0,00 1.200,00 725,00 CH 0,00 720,00 450,00 CH 0,00 160,00 18.000,00 PL 16.320,00 48.000,00 48.750,00 PL Landkreis Meißen 1.155,00 3.680,00 2.195,00 k. A. LA. k. A. 0,00 0,00 30,00 AUS 15,00 0,00 25,00 0,00 0,00 15,00 BR 0,00 0,00 15,00 1.410,00 15,00 0,00 0,00 0,00 105,00 0,00 30,00 0,00 |statistische Erhebung nicht möglich, lediglich die Stadt Radebeul konnte die Beträge der Verwarngeldforderungen auswerten 3.255,00 20,00 15,00 35,00 0,00 40,00 0,001 25,00| 0,00 1.535,00 100,00 0,00 75,00 15,00 90,00 30,00 95,00 25,00 CH cz DK EST FIN GB Anlage zu Frage 3 der Kleinen Anfrage 6/6448 Höhe Verwarngeldforderung (EUR) ggfls Aufschlüsselung nach Nationalstaaten 2014 2015 2016 (l. Hj) Anmerkungen Höhe Bußgeldforderung (EUR) ggfls. Aufschlüsselung nach Nationalstaaten 2014 2015 2016 (l. Hj) Anmerkungen 75,00 15,00 95,00 15,00 0,00 15,00 IRL 25,00 0,00 0,00 15,00 0,00 0,00 870,00 3.175,00 2.290,00 NL 85,00 85,00 375,00 PL 25,00 0,00 0,00 RO 25,00 0,00 35,00 0,00 0,00 215,00 USA Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge k. A k. A k. A statistische Erhebung nicht möglich k. A. k. A. LA. statistische Erhebung nicht möglich Stadt Leipzig k. A. k. A k. A^ Trennung in Verwarn- und Bußgeldforderung nicht möglich 3.543,00 6.206,50 3.991,50 0,00 167,00 108,50 BG 1.546,55 1.774,50 3.040,50 CH 0,00 108,50 0,00 cz 0,00 0,00 150,00 0,00 0,00 88,50 0,00 168,50 0,00 0,00 98,50 0,00 227,00 3.057,00 3.572,50 NL Beträge enthalten Verwarn- und Bußgeldforderungen, abgeschlossene Verfahren aus den Jahren 2014 und 2015 sind bereits gelöscht und nicht in den aufgeführten Beträgen enthalten 0,00 0,00 108,50 PL 0,00 198,50 0,00 RO 0,00 0,00 163,50 Landkreis Leipzig 165,00 4.075,00 2.015,00 180,00 5.680,00 1.470,00 30,00 1.795,00 1.125,00 CH 0,00 0,00 160,00 65,00 75,00 0,00 cz 0,00 80,00 0,00 BG 0,00 150,00 105,00 0,00 1.040,00 690,00 CH 0,00 30,00 0,00 360,00 791,34 0,00 cz 35,00 50,00 0,00 0,00 340,00 0,00 15,00 8.415,00 3.415,00 NL 0,00 60,00 0,00 155,00 27.937,00 17.080,00 PL 0,00 500,00 80,00 0,00 200,00 25,00 RO 120,00 0,00 0,00 LT 0,00 255,00 10,00 SK 200,00 11.976,10 5.050,00 NL 1.058,00 42.547,40 27.440,00 PL Anlage zu Frage 3 der Kleinen Anfrage 6/6448 Höhe Verwarngeldforderung (EUR) ggfls Aufschlüsselung nach Nationalstaaten 2014 2015 2016 (l. Hj) Anmerkungen Höhe Bußgeldforderung (EUR) iggfls. Aufschlüsselung nach Nationalstaaten 2014 2015 2016 (l. Hj) Anmerkungen 0,00 320,00 700,00 RO 300,00 100,00 0,00 SK Landkreis Nordsachsen k. A. k. A. k. A. Daten werden nach Zahlung der Verwarngelder gelöscht 108,50 0,00 0,00 UA 128,50 6.733,76 3.914,50 PL 0,00 1.029,21 758,50 NL 149,57 269,14 132,00 CH 0,00 0,00 0,00 BG 149,57 845,71 277,00 0,00 5.200,61 2.425,52 SK 0,00 383,50 725,94 RO 0,00 288,07 160,00 LT 0,00 109,57 0,00 0,00 179,57 0,00 0,00 0,00 150,00 cz 0,00 0,00 160,00 0,00 0,00 213,50 0,00 0,00 245,00 Zentrale Bußgeldstelle LOS k. A. k. A. k. A. keine Angaben möglich 503.037,62 447.705,25 268.357,78 Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um die vor Ort vereinnahmten Sicherheitsleistungen , welche nur bei Ausländern ohne festen Wohnsitz im Inland erhoben werden. Darüber hinausgehende Recherchen sind in der gewünschten Form nicht möglich. Höhe der beglichenen Verwarngeld- und Bußgeldforderungen bei Kraftfahrern mit im Ausland zugelassenen Fahrzeugen Anlage zu Frage 4 der Kleinen Anfrage 6/6448 Höhe der beglichenen Verwarngeldforderungen (EUR) ggfls. Aufschlüsselung nach Nationalstaaten 2014 | 2015 | 2016 (l. Hj) Anmerkungen Höhe der beglichenen Bußgeldforderungen (EUR) ggfls. Aufschlüsselung nach Nationalstaaten 2014 | 2015 | 2016 (l. Hj) Anmerkungen Stadt Chemnitz k. A. k. A. k. A, statistische Erhebung nicht möglich 13.904,00 2.984,00 2.891,00 statistische Erhebung nicht möglich, angegeben sind hier die von der Polizei erhobenen Sicherheitsleistungen Landkreis Erzgebirgskreis k. A. k. A. k. A. statistische Erhebung nicht| möglich k. A. k. A. k. A. statistische Erhebung nicht möglich Landkreis Mittelsachsen k. A. k. A. k. A. statistische Erhebung nicht| möglich k. A. k. A. k. A. statistische Erhebung nicht möglich Landkreis Vogtfandkreis k. A. k. A. k. A, Daten werden nach Zahlung der Verwarngelder gelöscht 5.585,65 3.694,00 1.483,50 Landkreis Zwickau k. A. k. A. k. A. statistische Erhebung nicht möglich k. A. k. A. k. A. statistische Erhebung nicht möglich Landeshauptstadt Dresden k. A. LA. k. A. Trennung in Verwarn- und Bußgeldforderung nicht möglich 3.205,00 4.278,00 4.393,00 0,00 0,00 224,00 94,00 133,00 25,00 BG 1.261,00 2.320,00 2.038,00 CH 1.212,00 1.033,00 474,00 cz 556,00 556,00 40,00 0,00 0,00 35,00 EST 861,00 1.222,00 470,00 Beträge enthalten beglichene Verwarn- und Bußgeldforderungen, abgeschlossene Verfahren aus den Jahren 2014 und 2015 sind bereits gelöscht und nicht in den aufgeführten Beträgen enthalten 39,00 417,00 1.376,00 0,00 0,00 85,00 HR 279,00 0,00 0,00 775,00 232,00 0,00 1.094,00 427,00 165,00 LT LV Anlage zu Frage 4 der Kleinen Anfrage 6/6448 Höhe der beglichenen Verwarngeldforderungen (EUR) ggfls. Aufschlüsselung nach Nationalstaaten 2014 | 2015 | 2016 (l. Hj) Anmerkungen Höhe der beglichenen Bußgeldforderungen (EUR) ggfls. Aufschlüsselung nach Nationalstaaten 2014 | 2015 | 2016 (l. Hj) Anmerkungen 145,00 0,00 0,00 MD 59,00 177,00 1.456,00 NL 614,00 3.785,00 11.629,00 PL 0,00 803,00 659,00 RO 0,00 0,00 0,00 RUS 0,00 109,00 90,00 85,00 804,00 325,00 SK 105,00 105,00 0,00 SRB 0,00 0,00 0,00 TR 206,00 405,00 0,00 UA Landkreis Bautzen k. A. k. A. k. A. statistische Erhebung nicht möglich 2.070,00 6.242,00 5.585,00 statistische Erhebung nicht möglich, lediglich die Stadt Hoyerswerda konnte die Beträge der beglichenen !Verwarn- und Bußgeldforderungen auswerten Landkreis Gorlitz 0,00 1680,00 740,00 NL 0,00 2200,00 345,00 NL 0,00 640,00 405,00 CH 0,00 450,00 228,00 CH 0,00 160,00 10275,00 PL 6600,00 13560,00 16050,00 PL Landkreis Meißen 1.040,00 3.475,00 1.670,00 k. A. k. A. k. A 0,00 0,00 0,00 AUS 15,00 0,00 25,00 0,00 0,00 0,00 BR 0,00 0,00 0,00 1.105,00 2.810,00 1.210,00 CH statistische Erhebung nicht möglich, lediglich die Stadt Radebeul konnte die Beträge der beglichenen Verwarngeldforderungen auswerten 15,00 0,00 0,00 0,00 50,00 0,00 15,00 20,00 15,00 0,00 0,00 40,00 0,00 0,00 25,00 0,00 0,00 45,00 0,00 0,00 cz DK EST FIN GB Anlage zu Frage 4 der Kleinen Anfrage 6/6448 Höhe der beglichenen Verwarngeldforderungen (EUR) ggfls. Aufschlüsselung nach Nationalstaaten 2014 2015 2016 (l. Hj) Anmerkungen Höhe der beglichenen Bußgeldforderungen (EUR) ggfls. Aufschlüsselung nach Nationalstaaten ^014 | 2015 | 2016(l.Hj) Anmerkungen 0,00 0,00 0,00 0,00 15,00 60,00 0,00 0,00 0,00 IRL 0,00 0,00 0,00 15,00 0,00 0,00 725,00 2.990,00 1.780,00 NL 85,00 40,00 55,00 PL 0,00 0,00 0,00 RO 25,00 0,00 25,00 0,00 0,00 10,00 USA Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge k. A. k. A k. A statistische Erhebung nicht möglich k. A. k. A. k. A. statistische Erhebung nicht möglich Stadt Leipzig k. A. k. A k. A Trennung in Verwarn- und Bußgeldforderung nicht möglich 3.397,50 6.130,50 3.561,50 0,00 0,00 0,00 BG 1.546,55 1.701,15 2.618,00 CH 0,00 108,50 0,00 cz 0,00 0,00 150,00 0,00 0,00 88,50 0,00 168,50 0,00 0,00 98,50 0,00 Beträge enthalten beglichene Verwarn- und Bußgeldforderungen, abgeschlossene Verfahren aus den Jahren 2014 und 2015 sind bereits gelöscht und nicht in den aufgeführten Beträgen enthalten 227,00 3.057,00 3.133,00 NL 0,00 0,00 108,50 PL 0,00 90,00 0,00 RO 0,00 0,00 163,50 Landkreis Leipzig 60,00 3.070,00 1.410,00 100,00 2.550,00 595,00 30,00 1.290,00 0,00 CH 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 780,00 cz 0,00 0,00 0,00 BG 0,00 15,00 0,00 0,00 360,00 190,00 CH 0,00 30,00 0,00 360,00 721,34 0,00 cz 0,00 0,00 0,00 0,00 80,00 0,00 0,00 6.710,00 2.825,00 NL 0,00 0,00 0,00 90,00 0,00 11.632,00 0,00 7.735,00 0,00 PL RO 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 LT Anlage zu Frage 4 der Kleinen Anfrage 6/6448 Höhe der beglichenen Verwarngeldforderungen (EUR) ggfls. Aufschlüsselung nach Nationalstaaten 2014 | 2015 | 2016 (l. Hj) Anmerkungen Höhe der beglichenen Bußgeldforderungen (EUR) ggfls. Aufschlüsselung nach Nationalstaaten 2014 2015 2016 (l. Hj) Anmerkungen 0,00 25,00 0,00 SK 140,00 5.171,10 1.240,00 NL 558,00 8.147,40 4.805,00 PL Landkreis Nordsachsen k. A, k. A, k. A. Daten werden nach Zahlung der Verwarngelder gelöscht 108,50 0,00 0,00 UA 128,50 2.557,41 394,00 PL 0,00 535,71 0,00 NL 149,57 269,14 0,00 CH 0,00 0,00 0,00 BG 149,57 587,21 80,00 0,00 38,50 0,00 SK 0,00 148,50 0,00 RO 0,00 0,00 0,00 LT 0,00 0,00 0,00 0,00 99,57 0,00 0,00 0,00 0,00 cz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Zentrale Bußgeldstelle LOS k. A, k. A. k. A. keine Angaben möglich 503.037,62 447.705,25 268.357,78 Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um die vor Ort vereinnahmten Sicherheitsleistungen, welche nur bei Ausländern ohne festen Wohnsitz im Inland erhoben werden. Darüber hinausgehende Recherchen sind in der gewünschten Form nicht möglich. 2016-10-11T13:33:25+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes