STAATSTVI1N1STER11J1VI des mmm I|3 Freistaat ||| SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8518 Dresden, .Januar 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Lutz Richter, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/645 Thema: Demonstrationsgeschehen am 5. Januar 2015 in Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 5. Januar 2015 fanden in Dresden mehrere Demonstrationen und Kundgebungen statt.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Versammlungen wurden am 5. Januar 2015 in Dresden mit weicher Zahl von Teilnehmern und welchen Routen angemeldet und durchgeführt (Bitte nach Versammlungsort, Datum der Anmeldung, angemeldeter und tatsächlicher Teilnehmerzahl untergliedern)? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Es wird auf die Anlage 1 verwiesen. wiineim-Buck-str. 2 01097 Dresden Frage 2: Welche Straftaten wurden im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen an welchen Orten im Stadtgebiet Dresden angezeigt oder registriert (Bitte nach konkretem Tatvorwurf und Tatort der Straftaten untergliedern/Soweit möglich bitte nach politischer Motivation und im Umfeld welcher bzw. aus welcher Demonstration)? Frage 5: Gegen wie viele Personen wurden aus welchen wesentlichen Gründen ein Strafverfahren oder ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet? Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSTVI11M1STER1UTVI des mmm Freistaat SACDSE1N Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 5: Eine mögliche politische Motivation ist Bestandteil der polizeilichen Ermittlungen. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Nicht erfasst wird, „im Umfeld welcher bzw. aus welcher Demonstration“ sich eine Straftat ereignet. Insofern ist dazu keine Auskunft möglich. Im Weiteren wird auf die Anlage 2 verwiesen. Frage 3: Wie viele Platzverweise wurden an welchen Orten in der Stadt Dresden aus welchen wesentlichen Gründen ausgesprochen (Bitte nach Ort, Gründen und Zahl der ausgesprochenen Platzverweise untergliedern)? Frage 4: Gegen wie viele Personen wurden aus welchen wesentlichen Gründen welche Maßnahmen zur Identitätsfeststellung oder erkennungsdienstliche Maßnahmen auf welcher Ermächtigungsgrundlage getroffen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Von allen Tatverdächtigen zu den in der zusammenfassenden Antwort auf die Fragen 2 und 5 aufgeführten Straftaten wurden Maßnahmen zur Identitätsfeststellung auf Grundlage der StPO durchgeführt. Im Weiteren können die Fragen nicht beantwortet werden. Wie viele Platzverweise an welchen Orten in der Stadt Dresden aus welchen wesentlichen Gründen ausgesprochen wurden und gegen wie viele Personen aus welchen wesentlichen Gründen welche Maßnahmen zur Identitätsfeststellung oder erkennungsdienstliche Maßnahmen auf welcher Ermächtigungsgrundlage durchgeführt wurden, wird statistisch nicht erfasst. Die vollständige Beantwortung der Frage würde daher die Durchsicht und Auswertung aller in Betracht kommenden Einsatzunterlagen erfordern. Dies ist im Hinblick auf die große Anzahl der in Betracht kommenden Unterlagen im Rahrten der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten. Mit freijhdlichen Grüßen