STAATSM1M1STEP1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/10339 Dresden, A/\ Oktober 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6451 Thema: Demokratiezentrum Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage!: Wie lautet der Wortlaut des Konzeptes (inkl. etwaiger Fortschreibungen ) des Freistaates Sachsen zur Entwicklung seines Landes- Demokratiezentrums ("Demokratiezentrum Sachsen")? Die Konzeption des Demokratie-Zentrums Sachsen (DZ SN), Stand 31. März 2016, beschreibt die Umsetzung der Bundesleitlinie im Programmbereich B für den Freistaat Sachsen. Sie ist Bestandteil des Zuwendungs- Verfahrens des Freistaates beim Bundesprogramm "Demokratie leben!" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Das Papier entstand in Abstimmung von SMI und Geschäftsbereich Gl beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz sowie mit weiteren Partnern des DZ SN. In der Konzeption werden Details der Arbeit des DZ SN sowie einzelner Partner und Träger beschrieben. Den beteiligten Akteuren wurde Vertraulichkeit zugesichert. Eine Veröffentlichung könnte den Erfolg der Beratung und somit des Kernangebotes des Demokratie-Zentrums gefährden. Von der Übermittlung des Wortlauts der Konzeption muss daher abgesehen werden. Aus dem Fragerecht des Abgeordneten aus Artikel 51 der Verfassung des Freistaates Sachsen folgt kein Recht auf Ubermittlung von Unterlagen, Dokumenten oder Akten. Es ist jedoch geplant, für eine Veröffentlichung geeignete Teile sowie zusammenfassende Darstellungen auf der Internetpräsenz des DZ SN (www.demokratiezentrum.sachsen.de) zu publizieren. Darüber hinaus wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nr. 6/5153 und 6/5481 verwiesen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Inwieweit wird die Förderung des Demokratiezentrums in Sachsen durch das Bundesprogramm "Demokratie leben!" als Anteilfinanzierung oder als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt und welche Gründe liegende für Ausgestaltung in dieser Form vor? Die Förderung des DZ SN wird durch den Bund als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt, d. h., der Bund schließt durch seine Zuwendung die Finanzierungslücke, die der Zuwendungsempfänger selbst weder durch die Heranziehung von eigenen noch von Drittmitteln zu decken vermag. Frage 3: In welcher Höhe hat der Freistaat Sachsen in 2015 und 2016 Fördermittel aus dem Bundesprogramm "Demokratie leben!" beantragt, in welcher Höhe wurden diese bewilligt, in welcher Höhe abgerufen (für 2016 zum Stichtag 15.09.2016) und wie verteilen sich die beantragten, bewilligten und abgerufenen Fördermittel auf die auf der Seite 14f der "Leitlinie zur Förderung von Demokratiezentren in der aktualisierten Fassung vom 20.01.2016" genannten Förderbereiche und ggf. Modellvorhaben? Antragstellung Bewilligung Abruf 2015 400.000,00 400.000,00 293.931,50 Mobile Beratung 240.000,00 240.000,00 207.408,11 Opferberatung 100.000,00 90.350,92 86.523,39 Demokratie-Zentrum 60.000,00 60.000,00 0,00 2016 520.000,00 520.000,00 0,00 Mobile Beratung 260.000,00 260.000,00 0,00 Opferberatung 120.000,00 120.000,00 0,00 Demokratie-Zentrum 140.000,00 140.000,00 0,00 Für die Ausstiegsberatung wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nr. 6/5153 und 6/5481 verwiesen. Frage 4: Welche Landesmittel, Drittmittel oder weiteren Finanzierungsanteile (bei Landesmitteln bitte unter Angabe des Haushaltstitels) wurden 2015 und 2016 (für 2016 zum Stichtag 15.09.2016) als Kofinanzierung oder darüber hinaus zur Förderung der unter 2. benannten Förderbereiche sowie ggf. Modellvorhaben aufgewendet ? Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die Förderbereiche der Bundesleitlinie (S. 14f) bezieht: Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN 2015 Mobile Beratung Opferberatung Ausstiegsberatung Demokratie- Zentrum Land 0303/68651 190.000,00 60.000,00 Land 0810/68654 350.000,00 220.000,00 Land 0303/68451 249.052,20 Land 0303/53451 2.050,44 sonst. Mittel 23.642,80 36.825,78 2016 Mobile Beratung Opferberatung Ausstiegsberatung Demokratie- Zentrum Land 0303/68651 236.732,51 90.000,00 Land 0810/68654 330.000,00 158.000,00 Land 0303/68451 126.077,37 Land 0303/53151 3.411,05 Land 0303/53451 1.982,37 Land 0303/42851 48.000,00 Frage 5: An welche Letztempfänger wurden in welcher Höhe unter 2. und 3. benannte Mittel in 2015 und 2016 (für 2016 zum Stichtag 15.09.2016) für welche Förderbereiehe oder ggf. Modellvorhaben ausgereicht? 2016 Mobile Beratung Opferberatung Kulturbüro Sachsen e. V. 110.000,00 Institut für Bildung, Beratung und Begleitung e. V. 110.000,00 Netzwerk für Demokratie und Courage in Sachsen e. V. 40.000,00 Regionale Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie e.V. (RAA Sachsen e. V.) 120.000,00 Für qpe Vierte des Jahres 2015 wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleinen Anfrage prs.-Nr. 6/5733 und für das Aussteigerprogramm Sachsen (APro) auf die Antworfauf /die Frage 3 verwiesen. Mitffreijndlichen Grüßen Markus Ulbi< Seite 3 von 3 2016-10-14T14:07:48+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes