SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe Wurlitzer, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/6454 Thema: Fehlverhalten von Häftlingen Justizvollzug Nachfrage Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Große Anfrage der CDU I SPD 6/3640 gab es zum 31. März 2015 in sächsischen JVA 80 Tschechen und 81 Tunesier. Laut Kleine Anfrage der AfD 6/5861 gab es im Jahr 2015 und 1.Halbjahr 2016 einen Anteil an Disziplinarmaßnahmen gegenüber Tschechen von 1,3% gegenüber 3,6% bei Tunesiern, obwohl beide Gruppen in etwa zahlenmäßig gleich vertreten sind." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Gründe sieht die Staatsregierung für die gehäufte Auffälligkeit der Tunesier im Strafvollzug? Seite 1 von 3 !i3 Freistaat ~SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564 1500 Telefax +49 (0)351 564 1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen 1040E-KLR-2351 /16 Dresden, .f'~ Oktober 2016 · 111 .... ,, : ~ / . ~ .;, . ~' ~ WANDEL HINTER GITIERN 300 Johrc Gefängnis Waldheim 300 Jahre sächsische Vol lzuqsqeschichte Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 •zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elek1ronische Gerichts- und Verwaltungspostfech ; nähere Informationen unter wwwegvp de STAATSMINISTERlUM DER JUSTIZ gsACHsEN Die in den vorangestellten Ausführungen vorgenommene Gegenüberstellung von Gefangenenzahlen zu einem Stichtag mit einem Anteil an Disziplinarmaßnahmen in einem Zeitraum ist für einen direkten Vergleich grundsätzlich nicht geeignet, da die Anzahl der Gefangenen innerhalb der ausgewählten Gruppen im Vergleichszeitraum stark variiert und nur zufällig am 31. März 2015 einen ähnlichen Wert aufwies. Statistiken über die Gründe für Auffälligkeiten Gefangener werden nicht geführt. Im Übrigen wird von der Beantwortung der auf eine Bewertung ausgerichteten Frage abgesehen. Das Fragerecht soll dem Abgeordneten die Teilhabe an Informationen und damit eine Kontrolle der Staatsregierung ermöglichen. Es dienst nicht dazu, die Staatsregierung zu einer Bewertung anzuhalten, die der Abgeordnete für geboten hält (SächsVerfGH, Urteil vom 22. April 2004 -VG. 44-1-03). Frage 2: Waren die getroffenen Maßnahmen in dem Sinne wirksam, als dass es in einem Zeitraum von drei Monaten nach Verhängung der Maßnahmen zu keinem weiteren Fehlverhalten kam? Nicht jedes Fehlverhalten von Gefangenen, z.B. Hausordnungsverstöße, leichte Verfehlungen oder Übertretungen wird erfasst oder dokumentiert. Insofern ist eine Bewertung der Wirksamkeit der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen im Sinne der Fragestellung nicht möglich. Allein aufgrund der Vollstreckung einer Disziplinarmaßnahme darf nicht auf eine nachhaltige Verhaltensänderung des Disziplinierten gehofft werden. Diese Einschätzung gilt unabhängig von der Nationalität des Betroffenen. Die - unter Umständen tief in der Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ g!SACHsEN Persönlichkeit verwurzelten - Gründe für ein wiederholtes Fehlverhalten eines Gefangenen sind in aller Regel so komplex, dass die general- und spezialpräventiven Wirkungen einer Disziplinierung teilweise keinen Erfolg zeitigen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2016-10-13T09:26:46+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes