STAATSM1M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindeau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141.51/8577 Dresden M Oktober 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe Wurlitzer, AfD-Fraktion Drs.-Nr. 6/6457 Thema: Immobilienpreisentwicklung "linksalternativer" Szeneviertel oder sozialer Brennpunkte Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Stadtteile werden von der Staatsregierung als Brennpunkte linksextremistischer Gewalt oder als sonstige Brennpunkte von organisierter Kriminalität verortet? Frage 2: Seit wann ist in den entsprechenden Stadtteilen eine erhöhte Aktivität der linken Gruppierungen oder sonstiger Organisationen zu beobachten , welche zu erhöhter Kriminalität führen (vor allem auch bandenmäßige Strukturen und Clanbildung)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Das dem Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen bekannte linksextremistische Personenpotenzial wird nicht nach Stadtteilen aufgeschlüsselt erfasst. Zudem entspricht der Stadtteil des Wohnsitzes nicht zwangsläufig den Stadtteilen, in welchen sich die Ziele linksextremistischer Aktivitäten befinden. Wohnsitze und Angriffsziele von Linksextremisten stimmen wiederum nicht zwangsläufig überein mit den Stadtteilen, wo sich deren Logistik und Treffpunkte befinden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/5435 verwiesen. Die der Organisierten Kriminalität zuzurechnenden Gruppierungen agieren meist überregional oder international und begehen häufig eine Vielzahl von Straftaten an unterschiedlichen Tatorten. Das heißt, die Organisierte Kriminalität trifft nicht nur einzelne Städte und Gemeinden, sondern ganz Sach- Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Sfr. 2 oder 4 melden. STAATSM11N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN sen und darüber hinaus das Bundesgebiet und tritt auch über dessen Grenzen hinweg auf. Insofern fokussiert sie sich nicht auf einzelne Stadtteile (siehe auch die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3, erster Absatz auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/5116). Frage 3: Wie haben sich die Immobilienpreise entwickelt, seitdem die linken Gruppen oder andere Organisationen in den entsprechenden Stadtteilen agieren? Frage 4: Wie haben sich die Immobilienpreise in Dresden-Neustadt und Leipzig Connewitz sowie Leipzig-Neustadt seit dem Jahr 1950 entwickelt? (Bitte nach Möglichkeit inflations- und kaufkraftbereinigt und in Euro umgerechnet darstellen) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Nach Auskunft der Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Dresden und in der Stadt Leipzig ist eine Darstellung der Immobilienpreisentwicklung erst ab Beginn der 1990er Jahre möglich. Die Immobilienpreise für die Ortsteile Leipzig Connewitz und Dresden-Neustadt sind am Beispiel der durchschnittlichen Kaufpreise für Eigentumswohnungen im Erstverkauf in der Anlage dargestellt. Die Angaben sind nicht inflations- oder kaufkraftbereinigt. Einen Ortsteil Leipzig-Neustadt gibt es nicht. Bei der Interpretation der Daten ist zu beachten, dass ein Teil des Ortsteils Leipzig Connewitz und ein großer Teil der Dresdner Neustadt als förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet ausgewiesen sind. Darüber hinaus gibt es auch noch anderen Faktoren (z. B. Alter und Ausstattung der Wohnungen, steuerliche Besonderheiten), die den Immobilienpreis bestimmen. Der Wert der Immobilie kann also nicht allein auf ein Merkmal zurückgeführt werden, sondern unterliegt regelmäßig einer Vielzahl wertprägender Einflussfaktoren . Eine Aussage zu Frage 3 ist daher abschließend nicht möglich. Frage 5: Hat die Staats reg ierung ein über die allgemeine Polizeiprävention hinausgehendes Konzept, um der Verschandelung (Graffiti an Hauswänden, Verfall von Gebäud ^n, offener Rauschgiftkonsum usw.) der Stadtteile entgegenzuwirken? Die ^ taat^regierung unterstützt die kommunale Ebene mit zahlreichen Aktivitäten und Kon^ept^fi der Prävention, zum Beispiel mit dem Beccaria-Qualifizierungsprogramm "Fa^hkrqfft Kriminalprävention" über den Landespräventionsrat Sachsen. idlichen Grüßen Anlage Seite 2 von 2 0 h. !1(S 2 Q g t t l c 0 0 0) I 0 ^ jljl ^ W (U '-' (U JIS-ES . o "o - "u flll .^ o)'ö NI s = (U (D ;?i l i l3 1111 JD 0 w .<Ü zi!1 d) IU (D ül -sp ssli 11.i l T c 'a> £ sl^cS 5^?1 -c s j° 1!SI 1^11 °^ l W c 0) -0 2 III III (Ö ^ -<ü£ a) ö)t3 .£ c'EiL §^ i i . < .a>"? ° ^ ?i§l-giS ill? Ö N -= w^l^ l ^ .18 ^ -g § ^sil il l 03 LU "i co .^ c: (D = §Eto . 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