STAATSM1N1STER1U1M DES INNERN Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-0141.50/10337 Dresden, . Oktober 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr. 6/6464 Thema: Hausräumung in Leipzig, Arno-Nitzsche-Straße 41a - "black triangle" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: Vorbemerkung: "In der Arno-Nitzsche-Straße 41 a in Leipzig befinden sich ein Grundstück sowie ein baufälliges Haus, welches durch die radikal linke Szene in Leipzig besetzt worden ist. Dieses Gebäude sowie das Grundstück gehören der Deutschen Bahn AG. Die Deutsche Bahn AG forderte die Hausbesetzer bereits im Juni 2016 auf, das Grundstück zu räumen ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: ZurVorbemerkung: Nach Grundbucheintrag ist das betroffene Flurstück 532/17 unter anderem mit den Hausnummern 41 f und 41 e ausgewiesen. Die Adresse 41 a betrifft das Flurstück 532/14. Dieses Flurstück ist von dem Sachverhalt nicht betroffen . Frage 1 Wurde seitens der Deutschen Bahn AG gegenüber der Landespolizei Sachsen darum gebeten, den rechtswidrigen Zustand in der'Arno- Nitzsche-Straße41 a in Leipzig zu beenden? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8. 13 Besucherparkpläfce: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Warum wurde der rechtswidrige Zustand der Hausbesetzung in der Arno- Nitzsche-Straße 41 a in Leipzig bisher nicht durch Kräfte der Landespolizei beendet ? Frage 3: Sollte die Polizei des Freistaates Sachsen seitens der Deutschen Bahn AG nicht um die Räumung des o. g. Grundstücks gebeten worden sein, wurde die Polizei des Freistaates Sachsen seitens der Bundespolizei um Unterstützung bei der Räumung ersucht? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Die unberechtigte Nutzung des fraglichen Geländes ist bekannt. Die Deutsche Bahn AG hat Gespräche über eine Lösung sowohl mit der Bundespolizei wie auch mit der Polizeidirektion Leipzig geführt. Derzeit finden unter den Beteiligten Abstimmungen über die weiteren Maßnahmen statt. Diese dauern noch an, so dass nähere Auskünfte über Ergebnisse nicht gegeben werden können. Frage 4: Wenn die Polizei des Freistaates Sachsen Kenntnis von dem besetzten Grundstück hat, welche strafprozessualen Maßnahmen wurden bisher eingeleitet und wenn nicht, warum nicht? Die Aufnahme von Strafanzeigen und Strafanträgen erfolgte nach hiesigem Kenntnisstand durch die Bundespolizei. Die Polizeidirektion Leipzig bearbeitet zwei Ermittlungsverfahren im Kontext der Fragestellung für die Staatsanwaltschaft Leipzig. Frage 5: Sollte sich keine Behörde für die Aufhebung eines rechtswidrigen Zustandes zuständig erklären, welche Möglichkeiten hätte die Geschädigte, den rechtswidrigen Zujstand mit behördlicher Unterstützung unverzüglich beenden zu lassen? Die F^g^f nach möglichen rechtlichen Mitteln kann nicht hypothetisch, sondern nur auf der Qf 'ui/dlage eines konkreten Begehrs beantwortet werden. Mit fi^u|hdlichen Grüßen Markus Ulüjg Seite 2 von 2 2016-10-11T13:36:03+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes