Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 O 03 29 101073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Scheel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6466 STAATSMlNlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR Thema: Maßnahmen zur Entlastung der S 177 im Bereich des Plossens in Meißen von LKW- und Schwerlastverkehr und deren Folgen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkreten Straßen- und Verkehrsmaßnahmen wurden zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf den für PKW und LKW befahrbaren Umleitungsstrecken für die zur Ortsdurchfahrt der Staatsstraße S 177 in Meißen gehörenden Straßen, insbesondere im Bereich des Plossens (Wilsdruffer Straße mit „Nadelkurve") im Stadtgebiet Meißen? Frage 2: Welche Umleitungskonzepte/-vorhaben zur Entlastung der S 177 von LKW- und Schwerlastverkehr betreffend welche Straßen im Stadtgebiet Meißen sind derzeitig erarbeitet und zu welchem Zeitpunkt wird insbesondere die beabsichtigte Umleitungsstrecke über Schlossberg Siebeneichen für PKWund LKW-Verkehr verkehrssicher befahrbar bzw. hierfür ertüchtigt sein? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Umleitungskonzepte zur dauerhaften Entlastung der S 177 von Lkw- und Schwerlastverkehr bestehen nicht und sind aufgrund der Widmung der S 177 als Staatstraße und des Rechts auf Gemeingebrauch auch nicht erforderlich . Seite 1 von 4 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwah l Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 63-1053/52/32 Dresden, 2 8. OKT. 2016 , ,.. Zcrt1flkat seit 2006 audlt bcrufundfamltlc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen .de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMlNlSTERlUM FÜ R WIRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR Umleitungskonzepte bestehen für den geplanten Ausbau der „Staatsstraße S 177 - Ausbau in Meißen, Abschnitt 1.1 Plossenaufstieg". Im Zuge der S 177 plant die Niederlassung Meißen des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und beabsichtigt daher die Staatsstraße S 177 in Meißen (Abschnitt 1.1 Plossenaufstieg) nach den geltenden Richtlinien gemäß der absehbaren Verkehrsentwicklung auszubauen. Eine Einschränkung des Gemeingebrauchs der S 177, wie beispielswiese eine Beschränkung des zulässigen Gesamtgewichtes, ist nicht vorgesehen. Die entsprechenden Planfeststellungsunterlagen wurden mit Datum vom 10. August 2016 aufgestellt; das Planfeststellungsverfahren wurde mit Datum von 16. August 2016 bei der Planfeststellungsbehörde beantragt. Im Zusammenhang mit der Erstellung der Planungsunterlagen für diese Maßnahme war zu erkennen, dass ein Umbau der Straße nur unter Vollsperrung möglich ist. Aus diesem Grund enthalten die betreffenden Planfeststellungsunterlagen Sperr- und Umleitungskonzepte für die großräumige, ortsnahe und örtliche Umleitung. Für die Rettungsdienste, die Feuerwehr und den Citybus (Öffentlicher Personennahverkehr ) führt eine eigene - auf die Bauzeit begrenzte - Umleitung über den zu ertüchtigenden Siebeneichener Schlossberg. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist die Nutzung dieser Stecke aus Gründen des Artenschutzes wieder für jeglichen motorisierten Verkehr zu sperren. Das Planfeststellungsverfahren wird von der Landesdirektion Sachsen durchgeführt und endet, Planrechtfertigung und Genehmigungsfähigkeit vorausgesetzt, in einem Planfeststellungsbeschluss. Dieser wird erst bestandskräftig und vollziehbar, wenn innerhalb der gesetzlichen Frist keine Rechtsmittel (Klage) eingelegt werden . Aus diesem Grund ist eine Aussage zur baulichen Umsetzung des geplanten Ausbaus der „Staatsstraße S 177 - Ausbau in Meißen, Abschnitt 1.1 Plossenaufstieg" nicht möglich. Frage 3: Wie und mit welchen Maßnahmen werden derzeitig auf den zur Ortsdurchfahrt der Staatstraße S 177 in Meißen gehörenden Straßen, insbesondere im Bereich des Plossens (Wilsdruffer Straße mit „Nadelkurve" ) sowie auf den diesbezüglichen Umleitungsstrecken die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Erreichbarkeitszeiten bzw. Erreichbarkeitsfristen in Notfällen für Notarzt, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Polizei für die Wohnstandorte im Bereich Plossen und Lercha sowie die Befahrung der Straßen durch entsprechende Rettungsfahrzeuge und -technik sichergestellt? Gesetzliche Regelungen, die Erreichbarkeitszeiten bzw. Erreichbarkeitsfristen in Notfällen für Notärzte, Feuerwehren, Katastrophenschutz und Polizei vorschreiben, existieren nicht. Ledigl ich § 4 Abs. 1 Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung (SächsL- RettDPVO) regelt die Hilfsfrist, die eine planerische Vorgabe für den Einsatz von Rettungsmitteln bei der Durchführung der Notfallrettung darstellt. Sie beträgt zwölf Minuten und setzt sich aus Dispositions-, Ausrück- und Fahrtzeit zusammen. Die tatsächliche Einhaltung der Hilfsfrist bemisst sich gern. § 4 Abs. 3 SächsLRettDPVO am Zeitpunkt des zuerst am Einsatzort eintreffenden Rettungswagens, Notarzteinsatzfahrzeugs oder Rettungshubschraubers. Seite 2 von 4 Freistaat SACHSEN Im Übrigen wird von einer Beantwortung abgesehen. STAATSMlNlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist der Fall , denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von den Gemeinden, Landkreisen, Kreisfreien Städten bzw. Zweckverbänden als Selbstverwaltungsangelegenheit wahrgenommen werden. Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes sind die Rettungszweckverbände und die Landkreise und Kreisfreien Städte, die sich nicht zu einem Rettungszweckverband zusammengeschlossen haben (vgl. § 3 Nr. 3 SächsBRKG). Frage 4: Welche rechtlichen und tatsächlichen Gründe stehen derzeitig einer Beschränkung der Befahrung der zur Ortsdurchfahrt der Staatstraße S 177 in Meißen gehörenden Wilsdruffer Straße mit Nadelkurve im Bereich des Plossens durch Schwerlast-LKW (über 40 Tonnen) und Gefahrguttransporte entgegen? Schwerlast-LKW (über 40 t) - der sog. genehmigungsbedürftige Großraum- und Schwerverkehr - bedürfen fahrtstreckenbezogen entweder einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) oder einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO. Im Rahmen dieser Erlaubnis- bzw. Genehmigungsverfahren wird die Stadt Meißen entweder selbst als Erlaubnis-/Genehmigungsbehörde tätig oder wird von der zuständigen Erlaubnis-/Genehmigungsbehörde angehört. In beiden Fällen werden durch die Untere Straßenverkehrsbehörde der Stadt Meißen Fahrtrouten über die Wilsdruffer Straße im Stadtgebiet - explizit dem so genannten Plossenaufstieg - nicht genehmigt. Eine Beschränkung der Befahrung des Plossens mit Gefahrguttransporten existiert aus Richtung Wilsdruff bereits seit geraumer Zeit. In die Gegenrichtung wurde die Beschränkung am 16. August 2016 angeordnet und am 14. September 2016 umgesetzt. Frage 5: Welche konkreten Maßnahmen sind seitens der Stadt Meißen seit dem Jahre 2010 gegenüber dem Träger der Straßenbaulast und den für die zur Ortsdurchfahrt der Staatsstraße S 177 in Meißen gehörenden Straßen zuständigen oberen und obersten Straßenbehörden gefordert und welche konkreten Anträge hierzu gegenüber welcher Behörde gestellt worden, um die Verkehrsbelastung der S 177 insbesondere im Bereich des Plossens mit LKW- und Schwerlastverkehr zu verringern und die die Verkehrssicherheit zu erhöhen? Staatsstraßen bilden innerhalb des Freistaates Sachsen untereinander oder zusammen mit Bundesfernstraßen ein Verkehrsnetz und dienen dem Durchgangsverkehr. Mit der Widmung als Staatsstraße nach dem Sächsischen Straßengesetz ist deren Nutzung jedermann im Rahmen der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet (Gemeingebrauch ). Für Einzelmaßnahmen zur Verringerung der Verkehrsbelastung oder Erhöhung der Verkehrssicherheit bedarf es konkreter Anlässe. Seite 3 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜ R WIRTSCHAFT ARBE IT UNO VERKEHR Bei der Wilsdruffer Straße im Bereich des Plossens handelt es sich nicht um eine Unfallhäufungsstelle im Sinne der Arbeit der Verkehrsunfallkommissionen. Die Untere Verkehrsbehörde der Stadt Meißen ist Beteiligte der Verkehrsunfallkommission. Forderungen bestehen nicht. Eine Anordnung einer Tonnagebegrenzung erfolgte im Jahr 2013 auf Antrag des Straßenbaulastträgers (Landesamt für Straßenbau und Verkehr) , da der Hang die erforderliche Standsicherheit nicht besaß. Im Rahmen umfangreicher Hangsanierungen in den Jahren 2013/2014 wurde deren Standsicherheit wieder hergestellt und die aus Anlass der mangelnden Standsicherheit erfolgte Tonnagebegrenzung aufgehoben. Um Verkehrsbehinderungen zu vermeiden wurde im Jahr 2003 bereits der Hinweis „LKW 2. Gang" auf Höhe der Lämmerstufen angebracht. Von der Unteren Verkehrsbehörde der Stadt Meißen wurde am 16. August 2016 angeordnet, dass dieser Hinweis zusammen mit dem Hinweis auf die Steigung und die Kurve auf einer Plantafel wiedergegeben wird. Dieser Hinweis soll oberhalb der Lämmerstufen und zusätzlich bergab nach der Einmündung Gellertstraße angebracht werden . Die bauliche Umsetzung steht noch aus. Seite 4 von 4 Freistaat SACHSEN 2016-10-28T14:39:05+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes