Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 I 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Scheel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6467 STAATSM INISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Thema: Straßenrechtliche Entscheidungen zu den zur Staatsstraße S 177 in der Ortslage Meißen gehörenden Straßen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Bereits seit dem Jahre 2014 werden im Meißner Stadtrat und in den Lokalmedien die mit der Gewährleistung der Verkehrssicherheit im Bereich der Ortsdurchfahrt der S 177 in Meißen zusammenhängenden Fragen und Problem öffentlich debattiert. Eine Verbesserung der nach wie vor für alle Verkehrsteilnehmer gefährlichen Situation im Bereich der S177 auf dem Plossen in Meißen, insbesondere bei der Befahrung der Nadelkurve des Plossens auf der Wilsdruffer Straße mit Schwerlast -LKW, insbesondere bei Bergauffahrten (Befahren der Gegenfahrbahn mit Hin- und Rück-Rangieren auf der gesamten Fahrbahnbreite sowie Befahren des Fußweges, um die steile Rechtskurve überhaupt bewältigen zu können) ist bislang nicht in Sicht. Derartiges „Manövrieren " der Schwerlast-LKW im laufenden Straßenverkehr führt nicht nur regelmäßig zu längeren Staus, sondern endet zudem in bisher glimpflich ausgegangene Unfällen. Auch mit der Benutzung der als „ Umleitungen " ausgewiesenen sehr schmalen Straßen, wie des Lerchaweges und des Goldgrundes ist keine Entspannung der gefahrenträchtigen LKW-Verkehrssituation eingetreten, sondern lediglich eine örtliche Verlagerung der Unfallgefahren auf die dafür ungeeigneten Umleitungsstrecken ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich d ie Kleine Anfrage wie folgt: Seite 1 von4 ~SACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 61-1053/40/25 Dresden , 2 8. OKT. 2016 Zertifikat se it 2006 audlt bcrofundfamlllc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa .sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Frage 1: Welche straßenrechtlichen Widmungen wurden für die zur heutigen Ortsdurchfahrt der Staatstraße S 177 in Meißen gehörenden Straßen zu welchem Zeitpunkt seit dem Jahre 2000 durch welche Behörde verfügt ? Mit Wirkung vom 1. Januar 2008 wurde die ursprünglich sowohl im Zuge der Gerbergasse , Neugasse und Teilen der Talstraße als auch im Zuge der Poststraße (einstreifig ) verlaufende S 177 nach zweistreifigem Ausbau der Poststraße auf diese verlegt. Im Rahmen dessen wurde die ursprüngliche S 177 im Zuge der Gerbergasse, Neugasse und Teilen der Talstraße mit Verfügungen des SMWA vom 18. Oktober 2007 zur Ortsstraße abgestuft. Die erforderlichen Baumaßnahmen für den zweistreifigen Ausbau der Poststraße führte die Stadt Meißen als damals zuständiger Straßenbaulastträger für Staatsstraßen durch. Eventuell notwendige Widmungen von neu hinzukommenden Flächen durch die Verbreiterung der ursprünglichen Trasse erfolgten per Widmungsfiktion (§ 6 Abs. 5 Sächs- StrG). Frage 2: Welche für den Straßenverkehr zugelassenen Kraftfahrzeuge bzw. Kraftfahrzeugarten dürfen die Ortsdurchfahrt der Staatstraße S 177 in Meißen gehörenden Straßen im Rahmen des Allgemeingebrauchs nutzen und befahren und für welche Kraftfahrzeuge bzw. Kraftfahrzeugarten besteht ein Benutzungsverbot oder eine Benutzungsbeschränkung für diese Straßen? Genehmigungspflichtigem Großraum- und Schwerlastverkehr wird die Befahrung der Wilsdruffer Straße im Bereich des Plossenaufstieges im Rahmen von Erlaubnisverfahren nach § 29 Abs. 3 StVO oder Genehmigungsverfahren nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO nicht gestattet. Gefahrguttransporten ist die Befahrung des Plossenaufstieges in beiden Richtungen durch Verkehrszeichen 261 StVO („Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern") verboten . Allen anderen für den Straßenverkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen bzw. Kraftfahrzeugarten ist die Befahrung im Rahmen des Allgemeingebrauchs gestattet. Frage 3: Welche Körperschaft ist die Trägerin der Straßenbaulast für welche der zur Ortsdurchfahrt der Staatstraße S 177 in Meißen gehörenden Straßen und durch welche konkrete Behörde werden welche konkreten Aufgaben der Trägerin der Straßenbaulast in Bezug auf die jeweiligen Straßen ausgeübt bzw. erfüllt? Frage 4: Welche Körperschaft ist die Trägerin der Unterhaltungs- und lnstandsetzungslast für welche der zur Ortsdurchfahrt der Staatstraße S 177 in Meißen gehörenden Straßen und durch welche konkrete Behörde werden welche konkreten Aufgaben der Trägerin der Unterhaltungsund lnstandsetzungslast in Bezug auf die jeweiligen Straßen ausgeübt bzw. erfüllt? Seite 2 von 4 Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Die Stadt Meißen hat weniger als 30.000 Einwohner. Somit ergibt sich hinsichtlich der Straßenbaulast folgende Konstellation : Gemäß § 44 Abs. 1 i. V. m. § 44 Abs. 2 des Sächsischen Straßengesetzes (Sächs- StrG) ist der Freistaat Sachsen Träger der Straßenbaulast für die Staatsstraße S 177 im Bereich der Ortsdurchfahrt Meißen . Wegen § 44 Abs. 5 SächsStrG erstreckt sich die Straßenbaulast des Freistaates Sachsen nicht auf Gehwege und Parkplätze innerhalb der Ortsdurchfahrt; insoweit ist die Gemeinde Träger der Straßenbaulast. Die Aufgaben des Freistaates Sachsen als Träger der Straßenbaulast werden vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) wahrgenommen (§ 9 und § 48 Abs. 1 SächsStrG). Die zur Straßenbaulast gehörenden Aufgaben der Unterhaltung und Instandsetzung der Staatsstraßen werden allerdings, soweit dem Freistaat Sachsen die Straßenbaulast obliegt, nach Maßgabe des § 48 SächsStrG durch die Landkreise und kreisfreien Städte erledigt. Für die S 177 obliegt dies demnach dem Landkreis Meißen . Die Abgrenzung zwischen den Aufgaben des LASuV und der Landkreise ist in § 48 Abs. 2 SächsStrG und der Sächsischen Straßenunterhaltungs- und lnstandsetzungsverordnung (SächsStrUIVO) geregelt. Da die Straßenbaulast gemäß Legaldefinition des § 9 Abs. 1 Satz1 SächsStrG „alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straßen zusammenhängenden Aufgaben" umfasst, verbleibt als Aufgabe des LASuV demnach insbesondere der Bau von Straßen in Bezug auf die Staatsstraßen. Frage 5: Welche konkreten Maßnahmen und Arbeiten sind von den für die jeweiligen Trägerinnen der Straßenbaulast und die jeweiligen Trägerinnen der Unterhaltungs- und lnstandsetzungslast tätigen Behörden seit dem Jahre 2010 in Bezug auf die jeweiligen zur Ortsdurchfahrt der Staatstraße S 177 in Meißen gehörenden Straßen eingeleitet oder realisiert worden? LASuV als Träger der Straßenbaulast: Seit 2010 wurde im Zuge der Staatsstraße S 177 in der Ortsdurchfahrt Meißen die Fahrbahn in der Poststraße erneuert und Sicherungsmaßnahmen im Hangbereich des Plossens vorgenommen. Ab 18. Oktober 2016 bis voraussichtlich Ende November 2016 wird die Fahrbahndecke der Bohnitzscher Straße vom Abzweig Bundesstraße B 101 bis zum Ortsausgang Meißen erneuert (kein Bezug zum Plossenaufstieg) . Seite 3 von 4 Fre istaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Landkreis als Träger der Unterhaltungs- und lnstandsetzungslast: Im Rahmen der Unterhaltungs- und lnstandsetzungslast erledigt der Landkreis Meißen die ihm nach der Sächsischen Straßenunterhaltungs- und -instandsetzungsverordnung (SächsStrUIVO) zugewiesenen Aufgaben und führt diese kontinuierlich durch. it freundlichen Grüßen ~ Seite 4 von 4 Freistaat SACHSEN 2016-10-28T14:38:20+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes