í) ct)|l,(o (o oN - - STAATSMINìSTERIUM FÜR UMWEI,T UND LANDWìRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Grimm, Fraktion der AfD Drs.-Nr.:6/6469 Thema: Erstellung von Abschussplänen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Entsprechend der Bekanntmachung des Staatsbetriebes Sachsenforst vom 24. Februa¡ 2016 (Az.= 51-9211.50/40), veröffentlicht am 17. März 2016 im Sächsischen Amtsblatt, beginnt ab l. April 2016 für die Arten Rot-, Dam- und Muffelwild die Abschussplanung bis zum 31. März 2019. ln der gleichen Ausgabe des Sächsischen Amtsblattes wurde durch den Staatsbetrieb Sachsenforst bekannt gegeben, dass ein Wildtiermonitoring durchgeführt wird, an dessen systematischen EÉassung, Beobachtung und Üben¡vachung bestimmter Wildtierarten Jagdauõübungsberechtigte gemäß $ 3 Abs. 7 des Sächsischen Jagdgesetzes verpflichtet sind teilzunehmen. Durch das Wildtiermonitoring erfasst werden sollten die Wildtierarten Luchs, Wildkatze, Wolf, Baummarder, Elchwild, Aueruvild und Birkwild." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch sind die in den jeweiligen Verwaltungsjagdbezirken des Staatsbetriebes Sachsenforst festgesetzten Stückzahlen der betroffenen Wildarten und mit welchen Geschlechterverhältnissen und Altersklassenverteilungen wurde geplant? Gemäß $ 21 Abs. 5 Sächsisches Jagdgesetz (SächsJagdG) werden die Abschusspläne in den Venrualtungsjagdbezirken für jeden Forstbezirk als Gruppenabschussplan aufgestellt. Die Abschussplanung erfolgt somit nur nach Wildart und Stückzahl ($ 21 Abs. 2 SächsJagdc).Angaben zur Höhe der von der oberen Jagdbehörde bestätigten beziehungsweise festgesetzten Gruppenabschusspläne (Abschussplanperiode 201612019) für die Verwaltungsjagdbezirke des Freistaates Sachsen nach Forstbezirken für die Wildarten Rot-, Dam- und Muffelwild enthält die Anlage. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Du¡chwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul. sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 16. September 2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-014',t.50t19t5375 Dresden, /fJ,'tO,lOlf Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www smul sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnl ¡nien 3,6,7,8, 13 Fi.¡r Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer Für alle Besucherparkplätze g¡lt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch s¡gn¡êrt€ sow¡e für verschlûsselte elêktron¡sche DokumenteSeite I von 4 STAÀTSI\4 I N I STERì U IVI FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Zudem ist in der Anlage dargestellt, welches Geschlechterverhältnis der forstbezirksweisen Abschussplanung zugrunde liegt. Eine obligatorische Planung nach Altersklassen erfolgt bei der Gruppenabschussplanung nicht. Frage 2: Entsprechend der Verwaltungsvorschrift über das Schalenwild vom 1. März 2013 muss auf ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis und einen natürlichen Altersaufbau geachtet werden, wobei der Abschuss bezüglich letzterem im Abschn¡tt lV. der Vorschrift konkretisiert ist. Wird in den Abschussplänen der Verwaltungsjagdbezirke des SBS hiervon abgewichen und wenn ja, welche Gründe waren hierfür ausschlaggebend ? Die Venrualtungsvorschrift (VwV) Schalenwild regelt unter anderem die Grundlagen für die Abschussplanung bei regionalen Schalenwildpopulationen und führt Bewertungskriterien für die eingereichten Abschusspläne auf. Die Abschusspläne sind, sofern das Hegeziel gemäß $ 1 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes erreicht ist, an den Maßgaben der Ziffer lV der VwV Schalenwild auszurichten, im Übrigen nach den örtlichen Verhältnissen entsprechend zu modifizieren. ln einigen Forstbezirken wurde bei der Gruppenabschussplanung (Abschussplanperiode 201612019) insbesondere wegen der aktuellen Ergebnisse des Wildschadensmonitorings von einem ausgeglichenen Geschlechterverhältnis abgewichen (siehe Anlage). Die Altersklassenverteilung wird zur Sicherung der Alters- und Sozialstruktur der Bestände im Rahmen des Vollzugs der Gruppenabschusspläne durch die Forstbezirke berücksichtigt. Frage 3: ln wie weit konnten die Ergebnisse des Wildtiermonitorings als Basis eines ganzheitlichen Ansatzes der Abschussplanung einbezogen werden und wie werden die Ergebnisse innerhalb der Jägerschaft kommuniziert, so dass entsprechende Erkenntnisse auch in die Arbeit und die Planung angrenzender Jagdbezirke und Hegegemeinschaften einfließen können. Gemäß $ 3 Abs. 7 SächsJagdG sind die Jagdausübungsberechtigten verpflichtet, bei der systematischen Erfassung, Beobachtung und Übenruachung bestimmter Wildarten (Wildmonitoring) mitzuwirken. Für das Wildmonitoring in Form der einfachen und erweiterten Präsenzerfassung und für die Abschussplanung und Streckenerfassung sowie für die Kommunikation mit den Jagdbehörden steht den Jagdausübungsberechtigten die webbasierte EDV-Anwendung ,,Sächsisches Wildmonitoring" zur Verfügung. Die Ergebnisse werden durch die unteren Jagdbehörden und die Organisationsstrukturen der Jägervereinigungen kommuniziert. Erkenntnisse aus den Vergleichen von Abschussplanung und Streckenstatistiken können für die Arbeit und Planung angrenzender Jagdbezirke und Hegegemeinschaften ebenso wie für die Tätigkeit der Jagdbehörden einschließlich der Jagdbeiräte genutzt werden. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHÀFT Freistaat SACHSEN Frage 4: Wie erfolgt das Verfahren der Abschussplanaufstellung und insbesondere der - Genehmigung im Falle von Verwaltungsjagdbezirken des Staatsbetriebes Sachsenforst? Grundlagen für die Aufstellung und Bestätigung beziehungsweise Festsetzung der Abschusspläne für einen Zeitraum von drei Jagdjahren sind das Bundesjagdgesetz(S21) in Verbindung mit dem SächsJagdG (S 21), der Sächsischen Jagdverordnung ($ 2 Abs. 1 und 2) und den Vorgaben der VwV Schalenwild. Die Abschussplanaufstellung für die Verwaltungsjagdbezirke des Freistaates Sachsen erfolgt auf Ebene der Forstbezirke. Diese erarbeiten zunächst einen Gruppenabschussplanvorschlag für die zu planenden Schalenwildarten. Grundlagen hierfür sind die in den vorangegangenen Abschussplanperioden realisierten Streckendaten, eine regionale Einschätzung des Wildbestandes, die aktuellen Ergebnisse des Wildschadensmonitorings sowie die zum entsprechenden Zeitpunkt ermittelten Anteile von Verjüngungsflächen, die nur unter Zaunschutz erfolgreich begründet werden konnten. Danach erfolgt die Abstimmung der Gruppenabschussplanvorschläge zwischen den Forstbezirken und der Abteilung Kompetenzzentrum Wald und Forstwirtschaft der Geschäftsleitung des Staatsbetriebes Sachsenforst. Die Entscheidung über die Bestätigung beziehungsweise Festsetzung der Gruppenabschusspläne der Forstbezirke trifft die obere Jagdbehörde als personell und organisatorisch eigenständige sowie vom Wirtschaftsbetrieb getrennte Einheit des Staatsbetriebes Sachsenforst. Die obere Jagdbehörde führt im Rahmen des Bestätigungsbeziehungsweise Festsetzungsverfahrens die erforderliche Benehmensherstellung mit den unteren Jagdbehörden und betroffenen Hegegemeinschaften durch. Frage 5: Wie und in wie weit erfolgt eine Abstimmung und Beteiligung von Hegegemeinschaften in Fällen, in denen Gruppenabschusspläne für Reviere von Verwaltungsjagdbezirken aufgestellt werden, die jedoch nicht oder nicht vollständig aneinander grenzen und sich dementsprechend , geografisch betrachtet und bezüglich der Wildpopulationen , mit Gebieten anderer Jagdausübungsberechtigten überschneiden ? Alle von einem Gruppenabschussplan eines Forstbezirkes betroffenen Hegegemeinschaften werden im Rahmen des Bestätigungs- bzw. Festsetzungsverfahrens von der oberen Jagdbehörde gemäß $ 21 Abs. 5 SächsJagdG beteiligt. Betroffen und damit von der oberen Jagdbehörde zu beteiligen ist eine Hegegemeinschaft, soweit sie dieselbe regionale Teilpopulation wie ein Forstbezirk bejagt. ln der Regel werden nur die an die Forstbezirke unmittelbar angrenzenden Hegegemeinschaften in diesem Sinne betroffen sein. Seite 3 von 4 STAATSI\4INìSTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Da die räumliche Verteilung des geplanten Abschusses innerhalb eines Gruppenabschussplanes nicht Gegenstand des behördlichen Verfahrens ist, sind die Jagdausübungsberechtigten gehalten, auf regionaler Ebene u. a. in Hegegemeinschaften lnformationen (2. B. zur räumlichen Verteilung des geplanten Abschusses auf den Wirkungsbereich verschiedener Hegegemeinschaften) gegenseitig auszutauschen. Mit undlichen Grüßen /t Thomas Schmidt Anlage: 1 Seite 4 von 4 Anlaqe Forstbezirk Rotwild Damwild 11 1:1,2 Muffelwild Taura Leipzig Dresden Oberlausitz Neustadt Chemnitz Bärenfels Marienberg Plauen Neudorf Eibenstock Adorf NLP Sächsische Schweiz NSG Königsbrücker Heide, Gohrischheide BR Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft 90 GV = Geschlechterverhältnis (männlich : weiblich) Stück GV Stück 1:1,2 GV Stück GV 1"1,0 1:1,0 1:1,0 1:1,0 1:1,0 1:1,3 1:1,1 1:1,0 1:1,0 525 ,21:1 10 0 400 ,51:1 5 220 21:1 18 ,21:1 100 1:1,1 20 1:1,1 470 1:1,0 10 1 :1,0 40 30 1:1,1 60 580 1:1,15 30 1:1,0 120 1.300 1:1,3 10 1:1,0 350 75 1:1,1 50 900 1:1,5 I 1:1,0 I 350 1:1,2 525 ,01:1 170 1:1,1 7 1:1,0 20 135 1:1,1 2016-10-18T10:48:38+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes