STAATSIVIllMISTEKlUTVf DES INNEKTsI Freistaat SACH SEM Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 51-0141.51/7473 Dresden, i . Februar 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/647 Thema: Verwendung der Fördermittel des 5. DenkmalschutzSonderprogrammes des Bundes für sächsische Denkmale Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 5. November 2014 beschloss der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages das 5. Sonderprogramm Denkmalschutz. Am 11.11. gab Innenminister Ulbig in einer PM bekannt, dass Sachsen aus diesem Programm 1,4 Millionen Euro erhalten würde, das Programm kofinanzieren wird und damit 13 besonders hochwertige Denkmäler fördern möchte.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Gesamthöhe bekommt Sachsen Fördermittel aus dem 5. Sonderprogramm Denkmalschutz des Bundes und in welcher Gesamthöhe und aus welchen Haushaltstiteln kofinanziert Sachsen diese Summe? Der Freistaat Sachsen erhält im Rahmen des Sonderprogrammes Denkmalschutz V 2014 von der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) Fördermittel in Höhe von insgesamt 1.357,0 T€. Der Freistaat Sachsen beteiligt sich im Rahmen der Ko-Finanzierung in Höhe von insgesamt 1.955,0 T€ an der Realisierung der Maßnahmen. Die Ko-Finanzierungsmittel sind im Staatshaushalt bei Kapitel 03 23 Titel 893 37 eingestellt. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. Frage 2: Welche 13 besonders hochwertigen Denkmäler wurden bzw. werden in welcher Höhe mit Mitteln aus dem 5. Sonderprogramm Denkmalschutz des Bundes gefördert, in welcher Höhe werden die genannten 13 STAATSM11M1STER1UM DES INNERN w preistaat SACHSEN besonders hochwertigen Denkmäler mit sächsischen Geldern aus welchen Haushaltstiteln kofinanziert? (bitte auflisten) Die aus Mitteln des Sonderprogrammes Denkmalschutz V der BKM geförderten Maßnahmen sind einschließlich des jeweiligen Ko-Finanzierungsanteils in der Anlage dargestellt. Die Ko-Finanzierungsmittel sind im Staatshaushalt bei Kapitel 03 23 Titel 893 37 eingestellt. Frage 3: Wer hat über die Auswahl der 13 besonders hochwertigen Denkmäler nach welchen Kriterien wann entschieden? Die abschließende Entscheidung über die Förderung der 13 Objekte wurde durch den Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages am 5. November 2014 auf Grundlage der Projektvorschlagsliste der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien getroffen. Frage 4: In welcher Höhe speisen sich die im Kapitel 03 23 Titel 893 37 „Zuschüsse zur Sicherung, Nutzbarmachung, Erhaltung und Pflege von besonders hochwertigen und national wertvollen Kulturdenkmalen aus dem Sonderprogramm Denkmalpflege“ für 2014 eingestellten 5,5 Millionen Euro aus sächsischen Landesmitteln, aus Mitteln zur Komplementärfinanzierung von Förderprogrammen des Bundes, insbesondere des Denkmalpflegeprogrammes „National wertvolle Kulturdenkmäler“ und des o. g. „Denkmalschutzsonderprogramms“ des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) sowie der Europäischen Union? (bitte einzeln auflisten aus welchen Einnahmen, die Ausgaben in diesem Titel realisiert werden?) Bei denen in Kapitel 03 23 Titel 893 37 des Staatshaushaltsplanes veranschlagten Mitteln handelt es sich um reine Landesmittel, die vorrangig der Ko-Finanzierung von Programmen des Bundes und der Europäischen Union dienen. Einnahmen werden lediglich aus Rückflüssen der geförderten Projekte bei Kapitel 03 23 Titel 119 20 erzielt, da eine Vereinnah-mung der Mittel des Bundes in den Landeshaushalt nach den Förderbestimmungen des Bundes unzulässig ist. Frage 5: Werden die am 05.11.2014 vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossenen Fördermittel des 5. Sonderprogramm Denkmalschutz für Sachsen vollständig in diesem Titel veranschlagt? Die vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages freigegebenen Fördermittel für das Sonderprogramm Denkmalschutz V dürfen nach den Förderbestimmungen nicht im Staatshaushalt ausgewiesen werden. Diese Mittel werden durch die Bewilligungsstellen des Freistaates Sachsen auf Grundlage einer Mittelbewirtschaftung des Bundes direkt auf Zu-weisungskonten des Bundes bei der Bundeskasse bewirtschaftet. Mit fn liehen Grüßen Markus Ulbig| Anlage Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/647 BKM Denkmalschutz-Sonderprogramm V (1. Tranche) Nr. Dst. Gemeinde Objekte im Freistaat Sachsen BKM Bewilligung FS Bewilligung 1 C Döbeln Kirche St. Nicolai 200.000,00 185.464,00 2 C Hohndorf Lutherkirche 75.000,00 127.213,00 3 L Leipzig Versöhnungskirche Gohlis 15.000,00 17.000,00 4 L Leipzig Kirchgebäude der Gemeinde Böhlitz-Ehrenberg 80.000,00 200.000,00 5 L Leipzig Lutherkirche 50.000,00 210.000,00 8 L Leipzig UT Connewitz 50.000,00 55.000,00 7 C Meerane Alte Friedhofskapelle 85.000,00 62.764,00 8 c Meerane Neue Friedhofskapelle 110.000,00 91.773,00 9 c Plauen Konventgebäude (Komturhof) 100.000,00 281.994,00 10 c Schwarzenberg St. Georgenkirche 47.000,00 47.000,00 11 L Torgau Spalatinhaus 200.000,00 246.830,00 12 DD Waldhufen Rittergut Jänkendorf 300.000,00 300.000,00 13 | DD Weißwasser Dampflokomotive 15307/DR 99 3315 45.000,00 130.000,00 Summe 1.357.000,00 1.955.038,00