STAATSIVniMISTBRlUM DES INNERN Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 51-0141.51/8569 Dresden, . Oktober 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6472 Thema: Zukunft des Kulturdenkmales Grundschule "Georgius Agricola " in Freiberg (Landkreis Mittelsachsen) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Gebäudebestandteile oder sonstigen Objekte auf dem Areal der Grundschule "Georgius Agricola" in welchem baulichen Zustand stehen aufgrund welcher Kriterien unter Denkmalschutz? Die Schule besteht aus einem älteren und einem jüngeren Baukörper. Denkmalpflegerisch relevant ist allein der 1876 als Volksschule errichtete und 1902 überformte Bau. Die 1958/59 erfolgte Erweiterung respektierte den historischen Bestand, wird in sich selbst allerdings den Kriterien eines Kulturdenkmals nicht gerecht. Der Bauzustand entspricht dem Alter des Baukörpers. Frage 2: Worin besteht der denkmalpflegerische Wert der Grundschule "Georgius Agricola" aus Sicht der Staatsregierung bzw. des Landesamtes für Denkmalpflege (LfD)? Das Gebäude ist aus stadtentwicklungsgeschichtlichen, sozialgeschichtlichen und architekturgeschichtlichen Gründen denkmalpflegerisch von Belang . Die Aussagekraft des Kulturdenkmals konzentriert sich dabei in erster Linie auf die bauliche Hülle der Schule, da der Raumstruktur und der Ausstattung selbst keine besondere Qualität zukommt. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SAC1-ISE1N Frage 3: Ist es richtig, dass die Stadt Freiberg den Abriss des Denkmals beantragt hat, wurde die Meinung der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde eingeholt und welche Position vertrat diese? Es ist zutreffend, dass die Stadt Freiberg die denkmalrechtliche Genehmigung zum Abbruch des Kulturdenkmals Agricola-Schule beantragt hat. Die untere Denkmalschutzbehörde hat dem beantragten Abbruch nicht zugestimmt. Frage 4: Wäre eine Förderung des Neubaus der Agricola-Schule durch EFRE auch zu- Stande gekommen, wenn zwei Fassaden der alten Schule erhalten geblieben wären ? Frage 5: Welche Fördermittel zu welchen Konditionen könnte die Stadt Freiberg beantragen , im Fall eines Schulneubaus am alten Standort unter Erhalt der Fassaden des Denkmals? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 4 und 5: Aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kann der Neubau von Schulgebäuden nur dann gefördert werden, wenn es sich um energetisch innovative Modell- bzw. Pilotvorhaben handelt. Darunter werden die Errichtung von Gebäuden mit einer positiven Energiebilanz und Nullemission (Plus-Energie-Haus) sowie eine besonders nachhaltige, energiesparende und ökologische Bauweise über den gesamten Lebenszyklus nach dem Bewertungssystem "Nachhaltiges Bauen/Gütesiegel Gold" subsumiert. Ob, w^nn und inwieweit ein Neubau der Grundschule "Georgius Agricola" in Freiberg mit dqjh in der Fragestellung erwähnten Bedingungen mit vertretbaren Kosten den eben gena^lnter/(energetischen) Fördervoraussetzungen und auch den allgemeinen Fördervorai ^ssetfcungen im Übrigen gerecht werden könnte, ist eine hypothetische Fragestelung /und/insoweit vom Fragerecht nicht umfasst. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbi{ Seite 2 von 2 2016-10-12T13:32:39+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes