STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR S Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerd Lippold Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/648 Thema: Auswirkung des EU-Gasstresstestes auf Sachsen Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 44-1053/7/1 Dresden, ^ CTQ W-.I 5 ' ( • ij j Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Auf Basis des Gas-Stresstests empfiehlt die EU-Kommission, staatliche Eingriffe auf regionaler Ebene sorgfältig vorzubereiten.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Fragei: Weiche Eingriffe bereitet die Staatsregierung vor und wie erfolgt diese Vorbereitung? r Zertifikat seit joo6 audit berufundf3miiie Die von der EU-Kommission vorgelegte Auswertung des Gas-Stresstests zeigt, dass Deutschland aufgrund seiner diversifizierten Importinfrastruktur und den großen Speicherkapazitäten gut vorbereitet ist und kurze Lieferunterbrechungen ausgleichen kann. Dies betrifft vor allem die Versorgung der privaten Haushaltskunden, die nach EU- und nationalem Recht einen besonderen Schutz genießen. Unabhängig davon ist Deutschland mit dem Notfall- und dem Präventionsplan Gas, die auf europäischen Vorgaben beruhen, auf mögliche Versorgungsengpässe vorbereitet. Der Präventionsplan Gas enthält gezielte Maßnahmen, um Versorgungskrisen vorzubeugen, rechtzeitig zu erkennen, abzuschwächen und nach Möglichkeit zu verhindern. Das Vorgehen im Krisenfall wird durch den Notfallplan Gas bestimmt, der bei Versorgungsengpässen nach den Krisenstufen Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe unterscheidet. Die Festlegung der Frühwarn- und Alarmstufe erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Die Notfallstufe wird, auf Vorschlag des BMWi, durch eine Verordnung der Bundesregierung festgelegt. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft» Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 3 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Für die Sicherheit der Gasversorgung sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorrangig die Gasversorgungsunternehmen zuständig. Nur im Krisenfall sind staatliche Eingriffe zulässig. Primär müssen daher die Marktakteure die Verantwortung gegenüber den Kunden kennen und wahrnehmen. Für den Fall, dass die Gaswirtschaftsakteure die Versorgung durch marktgerechte Maßnahmen nicht mehr gewährleisten können (Notfallstufe), ist der Staat in der Pflicht, den lebenswichtigen Bedarf an Gas durch hoheitliche Lastverteilung zu decken. Dafür ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) als Bundeslastverteiler zuständig. Für einen solchen Krisenfall könnte die BNetzA als Bundeslastverteiler Verfügungen erlassen, um den lebensnotwendigen Bedarf sicherzustellen. Rechtsgrundlage hierfür bilden das EnWG, das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) sowie die Gassicherungsverordnung (GasSV). Beratend unterstützt wird das BMWi bzw. die BNetzA durch ein Krisenteam, in das, je nach Betroffenheit, die Bundesländer einbezogen werden. Frage 2: Welche Wirkungen eines russischen Gas-Boykotts auf sächsische Unternehmen und Haushalte werden erwartet? Von einer Bewertung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zu der Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Frage 3: Welche Empfehlungen an Haushalte, Unternehmen, Kraftwerksbetreiber und Kommunalverwaltungen gibt die Staatsregierung auf Basis der Stresstest-Ergebnisse und der vorzubereitenden Eingriffe? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 4: Welche Änderungen an der Energiestrategie der Staatsregierung ergeben sich? An der Energiestrategie der Staatsregierung ergeben sich keine Änderungen. Frage 5: Inwieweit hält die Staatsregierung es angesichts der hohen Ölabhängigkeit gegenüber Russland für notwendig, Stresstests hinsichtlich eines Ölboykott-Szenarios durchzuführen? Grundsätzlich ist die Mineralölversorgung Sachsens in den nationalen und internationalen Mineralölmarkt eingebunden. Dies gilt auch für die Krisenszenarien. Die Versorgungsstruktur der Importe ist breit aufgestellt und nur etwa zur Hälfte von russischem Öl abhängig. Die andere Hälfte des importierten Rohöls bezieht Deutschland aus dem Nahen Osten, Afrika, der Europäischen Union und Norwegen. Bei Ausfällen werden grundsätzlich verschiedene Szenarien durchgespielt, so auch in verschiedenen Krisenübungen der internationalen und nationalen Krisenmechanismen. Deutschland ist international in das Ölkrisenvorsorgesystem der Internationalen Energieagentur (IEA) eingebunden. Die hier kooperierenden Mitgliedsstaaten sind hiernach verpflichtet, in einer Ölkrise solidarisch zu reagieren. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR STAATSMINISTERIUM Freistaat SACHSEN In Deutschland wird dazu gemeinsam mit Vertretern der Mineralölwirtschaft ein Lagezentrum beim Erdölbevorratungsverband (EBV) errichtet. Diese mit der Ölwirtschaft abgestimmte nationale Ölkrisenorganisation (National Emergency Sharing Organisation - NESO) ist vor allem auch als Ansprechpartner für die internationale Koordinierung bei Ölkrisenmaßnahmen gedacht. Die Bundesländer sind hierbei nicht eingebunden. Das wichtigste Instrument der Krisenvorsorge für das Mineralöl ist in Deutschland die Erdölbevorratung, die nach den beiden Ölkrisen in den 70er Jahren aufgebaut wurde und international beispielgebend ist. Nach dem Erdölbevorratungsgesetz werden derzeit ständig Vorräte an Erdöl und Erdölerzeugnissen gehalten, die mindestens den täglichen Durchschnittsnettoeinfuhren in Höhe von 90 Tagen entsprechen. Ende März 2014 verfügte der EBV über insgesamt 23,3 Millionen Tonnen Grude Oil Equivalents (Mio. t COE). Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3