SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01 067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Tischendorf, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6494 Thema: Vergabe von Leistungsprämien an Beamte in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Reform des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts wurde am 18.12.2013 vom Sächsischen Landtag beschlossen. Die erweiterten Gesetzgebungskompetenzen sollte genutzt werden um ein transparentes und leistungsorientiertes Landesrecht zu schaffen, dass die Wettbewerbsfähigkeit , Qualität und Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Freistaat Sachsen stärkt. Mit der Besoldungsreform 1997 wurden durch den Umbau der Besoldungstabelle Einsparungen erzielt, diese sollten für Leistungsprämien und -zulagen verwendet werden. Zur Betonung des Leistungsprinzips des neuen Besoldungsrechts wurden die Regelungen zur Leistungsprämien fortgeführt und weiterentwickelt (§ 68 SächsBesG}. Ein besonderes Augenmerk soll hierbei auf einem transparenten, einfachen Verfahren liegen. Des Weiteren wurde das Instrument der Leistungsstufe(§ 67 SächsBesG} beibehalten." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 5j SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/15-P 1500/49/185- 2016/47226 Dresden, ,;i l) . Oktober 2016 lertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunqen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN S Y.:CHsEN Frage 1: In welcher Höhe wurden Haushaltsmittel für die Vergabe der Leistungsprämien an Beamte in den einzelnen Ministerien der Staatsregierung in den Jahren 2014, 2015 und 2016 eingeplant und in welcher konkreten Höhe erfolgte die Auszahlung? Frage 2: In wie vielen Fällen wurde vom Instrument der Vergabe der Leistungsstufe an Beamte in den einzelnen Ministerien in den Jahren 2014, 2015 und 2016 Gebrauch gemacht? Die mit den Fragen 1 und 2 erbetenen Informationen werden getrennt nach Ressorts in der beigefügten Anlage ausgewiesen. Bezüglich der darin ausgewiesenen Werte werden die folgenden ergänzenden Hinweise gegeben: - Die Entscheidung über die Gewährung einer Leistungsprämie oder einer Leistungsstufe kann von der obersten Dienstbehörde auf eine andere Stelle übertragen werden (§ 69 Absatz 3 Satz 1 Sächsisches Besoldungsgesetz). Die in der Anlage ausgewiesenen Daten erstrecken sich daher auf den gesamten Geschäftsbereich eines jeden Ministeriums. - Die Haushaltsmittel für die Vergabe von Leistungsprämien werden im Titel 422 06 des jeweiligen Sammelansatzes eingeplant. Die jeweilige Höhe ergibt sich aus der Spalte „eingeplante Haushaltsmittel". - Das Haushaltsgesetz ermächtigt die obersten Dienstbehörden oder die von ihnen bestimmten Stellen, auch eingesparte Personalmittel für die Vergabe von Leistungsprämien und Leistungsstufen zu verwenden.· Dadurch sind die in der Spalte „verausgabte Haushaltsmittel Leistungsprämien" bis auf eine Ausnahme höher als die eingeplanten Haushaltsmittel. • (Vgl. § 7 Absatz 18 des Haushaltsgesetzes 2013/2014 sowie § 6 Absatz 21 des Haushaltsgesetzes 2015/2016.) Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN S SACHsEN - Die Spalte „Anzahl vergebene Leistungsstufen" beinhaltet die in dem jeweiligen Kalenderjahr neu vergebenen Leistungsstufen, d. h. Leistungsstufen, die über ein Kalenderjahr hinaus gewährt werden, wurden nur einmal - im Kalenderjahr ihrer erstmaligen Gewährung - gezählt. - Die Vergabe von Leistungsprämien und Leistungsstufen ist für das Kalenderjahr 2016 noch nicht abgeschlossen, sodass seitens der Geschäftsbereiche keine Angabe oder nur eine Mitteilung zum derzeitigen Ist-Stand erfolgen konnte. Frage 3: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu den vorgenannten Fragestellungen über die Anwendung für Beamte im kommunalen Bereich in Sachsen? Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse zu der Frage vor, in welcher Höhe die Kommunen in den Jahren 2014 bis 2016 Haushaltsmittel für die Vergabe von Leistungselementen an ihre Beamten verwendet haben. Die Kommunen entscheiden im Rahmen ihres verfassungsrechtlich verankerten Selbstverwaltungsrechts in eigener Verantwortung, ob und in welchem Umfang sie Leistungselemente an ihre Beamten zahlen. Das SMI als Rechtsaufsicht führende Behörde könnte nur dann von seinem Informationsrecht nach § 113 der Sächsischen Gemeindeordnung Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Derzeit bestehen keinerlei Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung , die ein solches Informationsrecht begründen ließen. Mit freundlichen Grüßen pf;ß-L Anlage Seite 3 von 3 Kleine Anfrage Drucksache 6/6494 des Abgeordneten Klaus Tischendorf Fraktion DIE LINKE Thema: "Vergabe von Leistungsprämien an Beamte in Sachsen" zu Frage 1: zu Frage 2: eingeplante Haushaltsmittel verausgabte Haushaltsmittel Leistungsprämien Anzahl vergebene Leistungsstufen eingeplante Haushaltsmittel verausgabte Haushaltsmittel Leistungsprämien Anzahl vergebene Leistungsstufen eingeplante Haushaltsmittel verausgabte Haushaltsmittel Leistungsprämien Anzahl vergebene Leistungsstufen SK 13.007,33 € 27.141,07 € 0 19.600,00 € 44.069,36 € 0 19.600,00 € offen 0 SMF 991.901,97 € 1.845.160,00 € 37 1.134.000,00 € 2.102.269,99 € 16 1.134.000,00 € offen offen SMI 2.172.689,78 € 2.503.249,22 € 11 2.319.851,79 € 3.444.938,01 € 14 2.256.401,67 € 1.201.115,92 € 11 SMJus* 1.154.132,94 € 1.504.506,05 € 24 1.008.100,00 € 1.157.732,43 € 28 1.008.100,00 € offen offen SMK 227.053,01 € 462.623,51 € 0 269.500,00 € 318.478,48 € 0 269.500,00 € 0,00 € 0 SMS 20.997,55 € 22.325,00 € 0 21.300,00 € 40.455,00 € 0 21.300,00 € offen 0 SMUL 131.188,23 € 404.562,48 € 0 149.200,00 € 414.011,00 € 0 149.200,00 € offen 0 SMWA 42.180,92 € 41.000,00 € 0 56.400,00 € 58.500,00 € 0 56.400,00 € offen 0 SMWK 330.014,59 € 312.367,00 € 0 50.500,00 € 76.465,92 € 0 50.500,00 € 4.000,00 € 0 * Sowohl die eingeplanten als auch die verausgabten Haushaltsmittel für die Leistungsprämien beinhalten die Ausgleichspauschale für Richter und Staatsanwälte. ** Für das Jahr 2016 ist die Vergabe von Leistungsprämien und Leistungsstufen noch nicht abgeschlossen. Jahr 2015 Ressort Jahr 2014 Jahr 2016** In welcher Höhe wurden Haushaltsmittel für die Vergabe der Leistungsprämien an Beamte in den einzelnen Ministerien der Staatsregierung in den Jahren 2014, 2015 und 2016 eingeplant und in welcher konkreten Höhe erfolgte die Auszahlung? In wie vielen Fällen wurde vom Instrument der Vergabe der Leistungsstufe an Beamte in den einzelnen Ministerien in den Jahren 2014, 2015 und 2016 Gebrauch gemacht? 06-06494 06-06494 Anlage KlA_6-6494 2016-10-11T13:58:52+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes