STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSE1N Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 26-0141.51/8576 Dresden, /3 . Oktober 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6504 Thema: Nachfrage zu Drs. 6/5697 "Geplante Baumfällungen für Neubau Feuerwehrgerätehaus in Beilrode (Landkreis Nordsachsen )" Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele und welche Fördermittelanträge wurden zu welchem Zeitpunkt bzgl. des Feuerwehrgerätehauses in Beilrode gestellt? Durch die Gemeinde Beilrode wurde mit Datum vom 23. Februar 2016 ein Antrag für die Förderung der Errichtung eines neuen Gerätehauses für die Feuerwehr Beilrode gestellt. Frage 2: Welche Zweckbestimmungen innerhalb welchen Programms sind in diesen Anträgen bzw. in diesem Antrag beinhaltet? Der Fördermittelantrag wurde auf Grundlage Ziffer II. Nr. 1 Buchstabe e) der Richtlinie Feuerwehrförderung (RLFw) vom 7. März 2012, i. d. F. vom 1. Januar 2016, gestellt. Zweckbestimmung ist die "Errichtung und Einrichtung von Feuerwehrhäusern und Feuerwachen mit Nebenanlagen nach DIN 14092-1, einschließlich Erwerb, Um- und Ausbau von Gebäuden für Feuerwehrzwecke ." Ziel der vom Freistaat Sachsen aufgelegten RL Feuerwehrförderung ist die Unterstützung der Zuwendungsempfänger bei der Erfüllung der ihnen auf dem Gebiet des abwehrenden Brandschutzes obliegenden Aufgaben durch Zuwendungen für notwendige Investitionsmaßnahmen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WiIhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES 1NNER1M Freistaat SAC1-ISE1N Frage 3: In welchem Arbeitsstand befinden sich die Anträge bzw. der Antrag mit dem Thema Feuerwehrgerätehaus derzeit? Der dem Fördermittelantrag der Gemeinde Beilrode zur "Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses mit vier Stellplätzen nach DIN 14092" zugrundeliegende Zuwendungsbescheid ist bestandskräftig. Frage 4: In welcher Höhe sind die Anträge bzw. der Antrag wann bewilligt worden bzw. werden noch weitere voraussichtlich bewilligt werden? Der Gemeinde Beilrode wurde durch Zuwendungsbescheid vom 29. August 2016 ein Betrag i. H. v. 680.000,00 EUR, verteilt auf die Haushaltsjahre 2016 und 2017, bewilligt . Auf Grund der Finanzierungsart Festbetragsfinanzierung sind weitere Bewilligungen für den Zuwendungsgegenstand ausgeschlossen. Frage 5: Für welche Ausweichstandorte gelten die Förderbedingungen gleichfalls bzw. könnten für diese in diesem oder ähnlichem Rahmen ebenfalls Mittel ausgeschöpft werden? Da die von der Gemeinde geprüften Alternativstandorte die durch die RLFw gesetzten Förderbedingungen nicht erfüllten, könnten für diese auch keine Zuwendungen nach der RLFw bewilligt werden. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung , /UJ ieorg Unland Seite 2 von 2 2016-10-14T14:01:41+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes